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GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: Dammbruch in München. DAB Bank AG haftet für ACCESSIO-Schäden.

(DGAP-Media / 2015-02-24 / 10:23) 
 
Das sind die ersten Sensations-Urteile aus München. Das Oberlandesgericht 
hat die DAB Bank verurteilt. Sie muss den ersten von den auf das Bank- und 
Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten 
(www. bankrecht24.de) ACCESSIO Anlegern alle 
Schäden aus der Vermittlung der Investments ersetzen. 
 
Die Urteile haben nach der Einschätzung der auf das Bank- und 
Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte 
(www. bankrecht24.de) grundsätzliche Bedeutung. "Denn," erklärt die 
geschäftsführende GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia das Neves Sequeira, 
"das Oberlandesgericht hat die Sittenwidrigkeit des Geschäftsmodells der 
ACCESSIO AG und die bewusste Förderung dieses Geschäftsmodells durch die 
DAB Bank AG bejaht." 
 
Der Itzehoer Finanzdienstleister hatte an und für sich 
sicherheitsorientierte Anleger über subventionierte Tagesgeldkonten 
geworben und viele Betroffene in hochspekulative Investments geredet. Die 
meisten Emittentinnen, beispielsweise die Cargofresh AG, die Pongs & Zahn 
AG, die Ponaxis AG (später loginet3 AG), die Konservenfabrik Zachow, die 
HPE AG und die Südfinanz Holding AG sind mittlerweile zahlungsunfähig. Die 
betroffenen Anleger haben alles verloren. 
 
Jetzt können nach der Meinung der Hamburger Anlegeranwälte viele ihre 
Ansprüche gegen die DAB Bank AG geltend machen. Die Münchener Direktbank 
hat dieses Geschäftsmodells nach der Einschätung 
von Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper gefördert: "Die wurden an den 
Einnahmen aus der Vermittlung dieser Schrottpapiere beteiligt, kannten nach 
der Einschätzung des für das Bankrecht zuständigen 5. Zivilsenats die 
Sittenwidrigkeit des Geschäftsmodells und haben das auch noch gefördert. 
Deshalb halten wir die Entscheidung des Senats für konsequent." 
 
Und die Urteile haben Signalwirkung: "Unseres Erachtens können die meisten 
ACCESSIO Geschädigten aus den Urteilen Schadensersatzansprüche gegen die 
DAB Bank AG ableiten und alles zurückholen.", meint die ebenso tüchtige wie 
schöne GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia das Neves Sequeira. "Denn die 
Ansprüche sind noch nicht verjährt." 
 
Und das ist nicht der erste Erfolg der Hamburger Anlegeranwälte. Die 
vertreten, auch über Gläubigerausschüsse und als Gemeinsame Vertreter, rund 
6.000 ACCESSIO Anleger und haben schon vor Jahren die ersten Urteile gegen 
die ACCESSIO AG und vor ein paar Monaten die ersten Urteile gegen die 
ehemaligen ACCESSIO Vorstände Andre Driver und Carsten Bengsch durchgesetzt 
und für eine ganze Reihe Betroffener Geld zurückgeholt. 
 
Die GRÖPPER KÖPKE REechtsanwälte zählen nach der Einschätzung unabhängiger 
Marktbeobachter zu den führenden deutschen Anlegeranwälten und gelten als 
wichtige Schrittmacher in vielen großen Verfahren. Sie vertreten 
ausschließlich geschädigte Kapitalanleger und beschäftigen 16 
Rechtsanwälte. 
 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
Emittent/Herausgeber: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte 
Schlagwort(e): Finanzen 
 
2015-02-24 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber 
verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
324311 2015-02-24 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 24, 2015 04:23 ET (09:23 GMT)

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