
(DGAP-Media / 2015-02-24 / 10:23) Das sind die ersten Sensations-Urteile aus München. Das Oberlandesgericht hat die DAB Bank verurteilt. Sie muss den ersten von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten (www. bankrecht24.de) ACCESSIO Anlegern alle Schäden aus der Vermittlung der Investments ersetzen. Die Urteile haben nach der Einschätzung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte (www. bankrecht24.de) grundsätzliche Bedeutung. "Denn," erklärt die geschäftsführende GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia das Neves Sequeira, "das Oberlandesgericht hat die Sittenwidrigkeit des Geschäftsmodells der ACCESSIO AG und die bewusste Förderung dieses Geschäftsmodells durch die DAB Bank AG bejaht." Der Itzehoer Finanzdienstleister hatte an und für sich sicherheitsorientierte Anleger über subventionierte Tagesgeldkonten geworben und viele Betroffene in hochspekulative Investments geredet. Die meisten Emittentinnen, beispielsweise die Cargofresh AG, die Pongs & Zahn AG, die Ponaxis AG (später loginet3 AG), die Konservenfabrik Zachow, die HPE AG und die Südfinanz Holding AG sind mittlerweile zahlungsunfähig. Die betroffenen Anleger haben alles verloren. Jetzt können nach der Meinung der Hamburger Anlegeranwälte viele ihre Ansprüche gegen die DAB Bank AG geltend machen. Die Münchener Direktbank hat dieses Geschäftsmodells nach der Einschätung von Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper gefördert: "Die wurden an den Einnahmen aus der Vermittlung dieser Schrottpapiere beteiligt, kannten nach der Einschätzung des für das Bankrecht zuständigen 5. Zivilsenats die Sittenwidrigkeit des Geschäftsmodells und haben das auch noch gefördert. Deshalb halten wir die Entscheidung des Senats für konsequent." Und die Urteile haben Signalwirkung: "Unseres Erachtens können die meisten ACCESSIO Geschädigten aus den Urteilen Schadensersatzansprüche gegen die DAB Bank AG ableiten und alles zurückholen.", meint die ebenso tüchtige wie schöne GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia das Neves Sequeira. "Denn die Ansprüche sind noch nicht verjährt." Und das ist nicht der erste Erfolg der Hamburger Anlegeranwälte. Die vertreten, auch über Gläubigerausschüsse und als Gemeinsame Vertreter, rund 6.000 ACCESSIO Anleger und haben schon vor Jahren die ersten Urteile gegen die ACCESSIO AG und vor ein paar Monaten die ersten Urteile gegen die ehemaligen ACCESSIO Vorstände Andre Driver und Carsten Bengsch durchgesetzt und für eine ganze Reihe Betroffener Geld zurückgeholt. Die GRÖPPER KÖPKE REechtsanwälte zählen nach der Einschätzung unabhängiger Marktbeobachter zu den führenden deutschen Anlegeranwälten und gelten als wichtige Schrittmacher in vielen großen Verfahren. Sie vertreten ausschließlich geschädigte Kapitalanleger und beschäftigen 16 Rechtsanwälte. Ende der Pressemitteilung =-------------------------------------------------------------------- Emittent/Herausgeber: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte Schlagwort(e): Finanzen 2015-02-24 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- 324311 2015-02-24
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February 24, 2015 04:23 ET (09:23 GMT)
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