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(1)

DGAP-CMS: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München  / Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 
 
31.08.2015 07:40 
 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
 
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft 
Aktiengesellschaft in München 
 
WKN 843002 
ISIN DE0008430026 
 
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 
 
Der Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft 
Aktiengesellschaft in München ('Münchener Rück') hat am 11. März 2015 
beschlossen, dass im Zeitraum vom 24. April 2015 bis spätestens zur 
nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2016 
bis zu 11 Millionen Aktien der Münchener Rück (ISIN DE0008430026) zu einem 
insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd. 
Euro über die Börse erworben werden. 
 
Der Erwerb eigener Aktien kann auch unter Einsatz von Derivaten, d.h. unter 
Einsatz von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), von Kaufoptionen 
(Call-Optionen) oder einer Kombination aus beidem nach Maßgabe der durch 
die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung vom 23. April 2015 erfolgen. 
Unter Einsatz von Optionen dürfen eigene Aktien bis maximal 5 % des 
Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ermächtigung (23. April 
2015) erworben werden. Beim Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von 
Optionen gilt als aufzuwendender Kaufpreis der Optionsausübungspreis (ohne 
Nebenkosten). 
 
Der Vorstand macht dabei von der am 23. April 2015 von der Hauptversammlung 
beschlossenen Ermächtigung Gebrauch. 
 
Der Erwerb eigener Aktien zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne 
Neben-kosten) von maximal 1 Mrd. Euro soll in mehreren Tranchen erfolgen. 
Eine zweite Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) 
von 350 Mio. Euro soll im Zeitraum vom 01. September 2015 bis spätestens 
zum 30. November 2015 zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen erworben 
werden. 
 
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in 
Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der 
Kommission vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des 
Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für 
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 
2273/2003) mit Ausnahme von Art. 3 der EU-VO 2273/2003. Der Rückkauf kann 
im Auftrag und für Rechnung der Münchener Rück durch Einschaltung eines 
oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute erfolgen. Die Kreditinstitute 
müssen den Erwerb der Münchener-Rück-Aktien in Übereinstimmung mit den oben 
genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der 
Hauptversammlungsermächtigung vom 23. April 2015 einhalten. 
 
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des 
Erwerbs von Aktien der Münchener Rück entsprechend  Artikel 6 Abs. 3 b) der 
EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück. Die 
Münchener Rück wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen der 
Kreditinstitute nehmen. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm 
jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen 
Bestim-mungen des Wertpapierhandelsgesetzes - wieder aufnehmen lassen. 
 
Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen 
des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm 
enthaltenen Vorgaben einzuhalten. 
 
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 23. April 
2015 genehmigten Zwecken verwendet werden. 
 
Unabhängig von dem vorliegenden Aktienrückkaufprogramm erwerben und 
veräußern Gesellschaften der Münchener-Rück-Gruppe laufend und in 
untergeordnetem Umfang eigene Aktien für Belegschaftsaktienprogramme und 
zur Absicherung von Wertsteigerungsrechten aus dem 'Long Term Incentive 
Plan' für den Vorstand und das obere Management. Die Vorgaben der von der 
Hauptversammlung am 23. April 2015  beschlossenen Ermächtigung werden dabei 
eingehalten. 
 
Die Transaktionen werden entsprechend  der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben; 
über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Münchener Rück 
regelmäßig unter www.munichre.com informieren. 
 
 
München, den 31. August 2015 
 
Der Vorstand 
 
 
 
31.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München 
              Königinstraße 107 
              80802 München 
              Deutschland 
Internet:     www.munichre.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 31, 2015 01:40 ET (05:40 GMT)

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