Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München / Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
31.08.2015 07:40
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Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
WKN 843002
ISIN DE0008430026
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Der Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München ('Münchener Rück') hat am 11. März 2015
beschlossen, dass im Zeitraum vom 24. April 2015 bis spätestens zur
nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2016
bis zu 11 Millionen Aktien der Münchener Rück (ISIN DE0008430026) zu einem
insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Mrd.
Euro über die Börse erworben werden.
Der Erwerb eigener Aktien kann auch unter Einsatz von Derivaten, d.h. unter
Einsatz von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), von Kaufoptionen
(Call-Optionen) oder einer Kombination aus beidem nach Maßgabe der durch
die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung vom 23. April 2015 erfolgen.
Unter Einsatz von Optionen dürfen eigene Aktien bis maximal 5 % des
Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ermächtigung (23. April
2015) erworben werden. Beim Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von
Optionen gilt als aufzuwendender Kaufpreis der Optionsausübungspreis (ohne
Nebenkosten).
Der Vorstand macht dabei von der am 23. April 2015 von der Hauptversammlung
beschlossenen Ermächtigung Gebrauch.
Der Erwerb eigener Aktien zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne
Neben-kosten) von maximal 1 Mrd. Euro soll in mehreren Tranchen erfolgen.
Eine zweite Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten)
von 350 Mio. Euro soll im Zeitraum vom 01. September 2015 bis spätestens
zum 30. November 2015 zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen erworben
werden.
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in
Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22.12.2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO
2273/2003) mit Ausnahme von Art. 3 der EU-VO 2273/2003. Der Rückkauf kann
im Auftrag und für Rechnung der Münchener Rück durch Einschaltung eines
oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute erfolgen. Die Kreditinstitute
müssen den Erwerb der Münchener-Rück-Aktien in Übereinstimmung mit den oben
genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der
Hauptversammlungsermächtigung vom 23. April 2015 einhalten.
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Münchener Rück entsprechend Artikel 6 Abs. 3 b) der
EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück. Die
Münchener Rück wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen der
Kreditinstitute nehmen. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm
jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen
Bestim-mungen des Wertpapierhandelsgesetzes - wieder aufnehmen lassen.
Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen
des Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm
enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 23. April
2015 genehmigten Zwecken verwendet werden.
Unabhängig von dem vorliegenden Aktienrückkaufprogramm erwerben und
veräußern Gesellschaften der Münchener-Rück-Gruppe laufend und in
untergeordnetem Umfang eigene Aktien für Belegschaftsaktienprogramme und
zur Absicherung von Wertsteigerungsrechten aus dem 'Long Term Incentive
Plan' für den Vorstand und das obere Management. Die Vorgaben der von der
Hauptversammlung am 23. April 2015 beschlossenen Ermächtigung werden dabei
eingehalten.
Die Transaktionen werden entsprechend der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben;
über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Münchener Rück
regelmäßig unter www.munichre.com informieren.
München, den 31. August 2015
Der Vorstand
31.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
Königinstraße 107
80802 München
Deutschland
Internet: www.munichre.com
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August 31, 2015 01:40 ET (05:40 GMT)
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