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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

UMS United Medical Systems International AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.03.2015 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE0005493654 - 
   - WKN 549365 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
        Montag, dem 27. April 2015, um 10:00 Uhr 
 
   im Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden 
 
        ordentlichen Hauptversammlung 
 
   der UMS United Medical Systems International AG ('Gesellschaft') ein. 
 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           UMS United Medical Systems International AG zum 31. Dezember 
           2014 sowie des Lageberichts der UMS United Medical Systems 
           International AG für das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags 
           des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014, des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des 
           Vorstands nach § 71 Abs. 3 S. 1 AktG 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 2. März 2015 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
           entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die 
           vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung, ohne dass 
           es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
           zugänglich zu machen. Der Vorstand und, soweit der Bericht des 
           Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die 
           zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung 
           erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im 
           Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu 
           stellen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der UMS United Medical Systems International 
           AG zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
           von EUR 32.268.814,47 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 7,53 je    EUR    32.243.904,27 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                       EUR        24.910,20 
 
 
           Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht 
           dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die 
           Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
           diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von EUR 7,53 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet werden. Die Dividende soll ab dem 28. April 2015 
           ausgezahlt werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Auflösung der 
           Gesellschaft 
 
 
           Vor dem Hintergrund der erfolgten Veräußerung der United 
           Medical Systems (DE), Inc. (USA) an die UMS Acquisition 
           Holdings, Inc. (USA), und der damit verbundenen faktischen 
           Aufgabe des operativen Geschäfts der Gesellschaft, soll die 
           Gesellschaft aufgelöst und das nach Berichtigung der 
           Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen unter den Aktionären 
           verteilt werden. Zur besseren Handhabbarkeit der 
           Rechnungslegung soll die Auflösung nach der 
           Dividendenausschüttung und zum Monatsende, d.h. zum Ablauf des 
           30. April 2015 erfolgen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Die Gesellschaft wird zum Ablauf des 30. April 2015 aufgelöst. 
 
 
     6.    Wahl des Prüfers für die 
           Abwicklungs-Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht 
           sowie des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr der 
           Gesellschaft vom 1. Januar 2015 bis zum 30. April 2015 und für 
           das erste Abwicklungsgeschäftsjahr 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Niederlassung Hamburg, wird zum Prüfer für die 
           Abwicklungs-Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht 
           sowie zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das 
           Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2015 bis zum 
           30. April 2015 und für das erste Abwicklungsgeschäftsjahr 
           gewählt, sofern diese jeweils einer Prüfung unterzogen werden 
           oder gesetzlich zu unterziehen sind. 
 
 
   * * * * * 
 
   Vorlagen an die Aktionäre 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der UMS United Medical Systems International AG, 
   Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen 
   während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter http://www.umsag.com im 
   Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'ordentliche 
   Hauptversammlung 2015' zugänglich: 
 
     *     die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten 
           Unterlagen 
 
 
   Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen 
   bzw. zugänglich sein. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 
   4.757.668 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung 
   eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es 
   bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die 
   Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten 
   besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und 
   der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   spätestens bis zum 20. April 2015, 24:00 Uhr unter der nachfolgend 
   genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse ('Anmeldeadresse') 
   zugehen: 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Fax: +49 (0) 89/889 690 633 
   E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom depotführenden 
   Institut in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und hat sich 
   auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
   demnach auf den 6. April 2015, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag') zu 
   beziehen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
   frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des 
   Aktienbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich 
   alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2015 10:12 ET (14:12 GMT)

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