UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
16.03.2015 15:12
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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UMS United Medical Systems International AG
Hamburg
- ISIN DE0005493654 -
- WKN 549365 -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, dem 27. April 2015, um 10:00 Uhr
im Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der UMS United Medical Systems International AG ('Gesellschaft') ein.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
UMS United Medical Systems International AG zum 31. Dezember
2014 sowie des Lageberichts der UMS United Medical Systems
International AG für das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des
Vorstands nach § 71 Abs. 3 S. 1 AktG
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 2. März 2015
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die
vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung, ohne dass
es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf,
zugänglich zu machen. Der Vorstand und, soweit der Bericht des
Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die
zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung
erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im
Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu
stellen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der UMS United Medical Systems International
AG zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe
von EUR 32.268.814,47 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 7,53 je EUR 32.243.904,27
dividendenberechtigter Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung EUR 24.910,20
Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht
dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 7,53 je dividendenberechtigter Stückaktie
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden. Die Dividende soll ab dem 28. April 2015
ausgezahlt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Auflösung der
Gesellschaft
Vor dem Hintergrund der erfolgten Veräußerung der United
Medical Systems (DE), Inc. (USA) an die UMS Acquisition
Holdings, Inc. (USA), und der damit verbundenen faktischen
Aufgabe des operativen Geschäfts der Gesellschaft, soll die
Gesellschaft aufgelöst und das nach Berichtigung der
Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen unter den Aktionären
verteilt werden. Zur besseren Handhabbarkeit der
Rechnungslegung soll die Auflösung nach der
Dividendenausschüttung und zum Monatsende, d.h. zum Ablauf des
30. April 2015 erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
Die Gesellschaft wird zum Ablauf des 30. April 2015 aufgelöst.
6. Wahl des Prüfers für die
Abwicklungs-Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht
sowie des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr der
Gesellschaft vom 1. Januar 2015 bis zum 30. April 2015 und für
das erste Abwicklungsgeschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, wird zum Prüfer für die
Abwicklungs-Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht
sowie zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das
Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2015 bis zum
30. April 2015 und für das erste Abwicklungsgeschäftsjahr
gewählt, sofern diese jeweils einer Prüfung unterzogen werden
oder gesetzlich zu unterziehen sind.
* * * * *
Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der UMS United Medical Systems International AG,
Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen
während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus
und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter http://www.umsag.com im
Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'ordentliche
Hauptversammlung 2015' zugänglich:
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten
Unterlagen
Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen
bzw. zugänglich sein.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.016.261,00. Es ist eingeteilt in
4.757.668 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es
bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz
3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und
der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum 20. April 2015, 24:00 Uhr unter der nachfolgend
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse ('Anmeldeadresse')
zugehen:
UMS United Medical Systems International AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0) 89/889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom depotführenden
Institut in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und hat sich
auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
demnach auf den 6. April 2015, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag') zu
beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des
Aktienbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich
alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 16, 2015 10:12 ET (14:12 GMT)
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