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DGAP-HV: Gerresheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2015 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Gerresheimer AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.03.2015 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   GERRESHEIMER AG 
 
   Düsseldorf 
 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0LD6E 
   International Securities Identification 
   Number (ISIN) DE000A0LD6E6 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gerresheimer AG ein, die am Donnerstag, dem 30. April 2015, um 10:00 
   Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MESZ, im Congress Center Düsseldorf (CCD 
   Ost), Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum L, M, R, 
   stattfindet. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, 
           jeweils zum 30. November 2014, des zusammengefassten 
           Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzerns 
           einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 289 Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2014 (1. Dezember 2013 - 30. November 2014) 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden in 
           der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Darüber hinaus können 
           sie im Internet unter 
           www.gerresheimer.de/investor-relations/berichte und in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der Gerresheimer AG, 
           Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, eingesehen werden. 
           Sie werden den Aktionären unverzüglich und kostenfrei auf 
           Anfrage auch zugesandt. 
 
 
           Zum Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst werden, 
           weil das Gesetz eine Beschlussfassung über den festgestellten 
           Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die 
           weiteren Unterlagen nicht vorsieht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Gerresheimer AG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2014 der Gerresheimer AG 
 
 
          in Höhe von    EUR 108.106.360,83 
 
 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
   a)    Ausschüttung an die Aktionäre durch     EUR 23.550.000,00 
         Zahlung einer Dividende von EUR 0,75 
         je dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   b)    Vortrag auf neue Rechnung               EUR 84.556.360,83 
 
 
           Die Dividende soll am 4. Mai 2015 ausgezahlt werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer für die Gerresheimer AG und den Konzern für 
           das Geschäftsjahr 2015 (1. Dezember 2014 - 30. November 2015) 
           und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
           verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das 
           erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum 
           Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des 
           Mitbestimmungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
           von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu 
           wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Satzungsbedingt scheidet Herr Gerhard Schulze als von der 
           Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrats aus 
           Altersgründen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
           am 30. April 2015 aus dem Aufsichtsrat aus. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Andrea Abt, wohnhaft in 
           München, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. 
           April 2015 als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner zu 
           wählen, und zwar für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2016 (1. Dezember 2015 - 30. November 
           2016) beschließt. 
 
 
           Frau Andrea Abt (geboren 1960 in Essen, Staatsangehörigkeit: 
           deutsch) hat einen Master of Business Administration der 
           Universität von Toronto und ein abgeschlossenes 
           Philologiestudium. Sie begann ihre Laufbahn in der Industrie 
           1989 im Daimler-Benz Konzern, wo sie verschiedene 
           Vertriebsbereiche verantwortete. Seit Anfang 1997 war Frau Abt 
           innerhalb des Siemens Konzerns national und international in 
           verschiedenen, vorzugsweise kaufmännischen Funktionen tätig. 
           Zuletzt war Frau Abt von 2011 bis Ende 2014 Leiterin Supply 
           Chain Management (Einkauf und Logistik) des Siemens Sektors 
           Infrastruktur und Städte. Seit ihrem Ausscheiden aus dem 
           Siemens Konzern berät Frau Abt Unternehmen und übernimmt 
           Aufsichtsrats- und Beiratsmandate. 
 
 
           Frau Abt ist nicht-geschäftsführendes Mitglied im Board of 
           Directors der Brammer plc, Großbritannien, sowie der SIG plc, 
           Großbritannien. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag des 
           Aufsichtsrats nicht gebunden. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Frau Abt 
           und der Gerresheimer AG, deren Konzernunternehmen, den Organen 
           der Gerresheimer AG oder einem wesentlich an der Gerresheimer 
           AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex. 
 
 
           Mit der Wahl von Frau Abt wären im zwölfköpfigen Aufsichtsrat 
           der Gerresheimer AG vier Frauen vertreten, je zwei 
           Vertreterinnen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. 
 
 
     7.    Billigung des Vergütungssystems des Vorstands 
 
 
           Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat auf der 
           Hauptversammlung vom 29. April 2010 das bisherige System zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt. 
 
 
           In seiner Sitzung am 22. Mai 2014 hat der Aufsichtsrat der 
           Gerresheimer AG ein in einigen Punkten geändertes 
           Vergütungssystem beschlossen. Das neue 
           Vorstandsvergütungssystem trägt den Erfahrungen mit dem 
           bisherigen System und veränderten Markttrends bei einzelnen 
           Vergütungskomponenten Rechnung. Das neue System gilt für 
           Abschlüsse, Änderungen und Verlängerungen von 
           Vorstandsdienstverträgen seit dem 22. Mai 2014. 
 
 
           Zusätzlich hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. 
           Februar 2015 für neu zu bestellende Vorstandsmitglieder die zu 
           gewährende Altersversorgungszusage von einer im Rahmen der 
           betrieblichen Altersversorgung gegebenen Leistungszusage auf 
           eine beitragsorientierte Zusage umgestellt. 
 
 
           Zu dem geänderten Vergütungssystem soll gemäß § 120 Abs. 4 
           Satz 1 AktG ein Billigungsbeschluss der Hauptversammlung 
           eingeholt werden. 
 
 
           Das neue Vergütungssystem ist ausführlich im Corporate 
           Governance Bericht auf den Seiten 22 und 23 des 
           Geschäftsberichts 2014 dargestellt und kann im Internet unter 
           www.gerresheimer.de/investor-relations/berichte und in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der Gerresheimer AG, 
           Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, eingesehen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
 
   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital EUR 31.400.000. Das Grundkapital ist eingeteilt in 
   31.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in 
   der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   beläuft sich somit auf 31.400.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen 
   Aktien. 
 
   VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE 
   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht 
   ausüben wollen, müssen sich nach § 16 Absatz 1 der Satzung vor der 
   Versammlung anmelden. Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur 

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March 20, 2015 10:14 ET (14:14 GMT)

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