Gerresheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 20.03.2015 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- GERRESHEIMER AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0LD6E International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0LD6E6 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gerresheimer AG ein, die am Donnerstag, dem 30. April 2015, um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MESZ, im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum L, M, R, stattfindet. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2014, des zusammengefassten Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 289 Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 (1. Dezember 2013 - 30. November 2014) Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Darüber hinaus können sie im Internet unter www.gerresheimer.de/investor-relations/berichte und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gerresheimer AG, Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären unverzüglich und kostenfrei auf Anfrage auch zugesandt. Zum Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst werden, weil das Gesetz eine Beschlussfassung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen nicht vorsieht. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 der Gerresheimer AG in Höhe von EUR 108.106.360,83 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung an die Aktionäre durch EUR 23.550.000,00 Zahlung einer Dividende von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 84.556.360,83 Die Dividende soll am 4. Mai 2015 ausgezahlt werden. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die Gerresheimer AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 (1. Dezember 2014 - 30. November 2015) und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Satzungsbedingt scheidet Herr Gerhard Schulze als von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrats aus Altersgründen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. April 2015 aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Andrea Abt, wohnhaft in München, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30. April 2015 als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner zu wählen, und zwar für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 (1. Dezember 2015 - 30. November 2016) beschließt. Frau Andrea Abt (geboren 1960 in Essen, Staatsangehörigkeit: deutsch) hat einen Master of Business Administration der Universität von Toronto und ein abgeschlossenes Philologiestudium. Sie begann ihre Laufbahn in der Industrie 1989 im Daimler-Benz Konzern, wo sie verschiedene Vertriebsbereiche verantwortete. Seit Anfang 1997 war Frau Abt innerhalb des Siemens Konzerns national und international in verschiedenen, vorzugsweise kaufmännischen Funktionen tätig. Zuletzt war Frau Abt von 2011 bis Ende 2014 Leiterin Supply Chain Management (Einkauf und Logistik) des Siemens Sektors Infrastruktur und Städte. Seit ihrem Ausscheiden aus dem Siemens Konzern berät Frau Abt Unternehmen und übernimmt Aufsichtsrats- und Beiratsmandate. Frau Abt ist nicht-geschäftsführendes Mitglied im Board of Directors der Brammer plc, Großbritannien, sowie der SIG plc, Großbritannien. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats nicht gebunden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Frau Abt und der Gerresheimer AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gerresheimer AG oder einem wesentlich an der Gerresheimer AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Mit der Wahl von Frau Abt wären im zwölfköpfigen Aufsichtsrat der Gerresheimer AG vier Frauen vertreten, je zwei Vertreterinnen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. 7. Billigung des Vergütungssystems des Vorstands Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat auf der Hauptversammlung vom 29. April 2010 das bisherige System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt. In seiner Sitzung am 22. Mai 2014 hat der Aufsichtsrat der Gerresheimer AG ein in einigen Punkten geändertes Vergütungssystem beschlossen. Das neue Vorstandsvergütungssystem trägt den Erfahrungen mit dem bisherigen System und veränderten Markttrends bei einzelnen Vergütungskomponenten Rechnung. Das neue System gilt für Abschlüsse, Änderungen und Verlängerungen von Vorstandsdienstverträgen seit dem 22. Mai 2014. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. Februar 2015 für neu zu bestellende Vorstandsmitglieder die zu gewährende Altersversorgungszusage von einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gegebenen Leistungszusage auf eine beitragsorientierte Zusage umgestellt. Zu dem geänderten Vergütungssystem soll gemäß § 120 Abs. 4 Satz 1 AktG ein Billigungsbeschluss der Hauptversammlung eingeholt werden. Das neue Vergütungssystem ist ausführlich im Corporate Governance Bericht auf den Seiten 22 und 23 des Geschäftsberichts 2014 dargestellt und kann im Internet unter www.gerresheimer.de/investor-relations/berichte und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gerresheimer AG, Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, eingesehen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital EUR 31.400.000. Das Grundkapital ist eingeteilt in 31.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 31.400.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 16 Absatz 1 der Satzung vor der Versammlung anmelden. Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur
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March 20, 2015 10:14 ET (14:14 GMT)