Gerresheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
20.03.2015 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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GERRESHEIMER AG
Düsseldorf
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0LD6E
International Securities Identification
Number (ISIN) DE000A0LD6E6
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der
Gerresheimer AG ein, die am Donnerstag, dem 30. April 2015, um 10:00
Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MESZ, im Congress Center Düsseldorf (CCD
Ost), Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Raum L, M, R,
stattfindet.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses,
jeweils zum 30. November 2014, des zusammengefassten
Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 289 Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2014 (1. Dezember 2013 - 30. November 2014)
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden in
der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Darüber hinaus können
sie im Internet unter
www.gerresheimer.de/investor-relations/berichte und in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gerresheimer AG,
Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, eingesehen werden.
Sie werden den Aktionären unverzüglich und kostenfrei auf
Anfrage auch zugesandt.
Zum Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst werden,
weil das Gesetz eine Beschlussfassung über den festgestellten
Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die
weiteren Unterlagen nicht vorsieht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Gerresheimer AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 der Gerresheimer AG
in Höhe von EUR 108.106.360,83
wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die Aktionäre durch EUR 23.550.000,00
Zahlung einer Dividende von EUR 0,75
je dividendenberechtigter Stückaktie
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 84.556.360,83
Die Dividende soll am 4. Mai 2015 ausgezahlt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für die Gerresheimer AG und den Konzern für
das Geschäftsjahr 2015 (1. Dezember 2014 - 30. November 2015)
und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des
Mitbestimmungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs
von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu
wählenden Mitgliedern zusammen.
Satzungsbedingt scheidet Herr Gerhard Schulze als von der
Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrats aus
Altersgründen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
am 30. April 2015 aus dem Aufsichtsrat aus.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Andrea Abt, wohnhaft in
München, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 30.
April 2015 als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner zu
wählen, und zwar für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016 (1. Dezember 2015 - 30. November
2016) beschließt.
Frau Andrea Abt (geboren 1960 in Essen, Staatsangehörigkeit:
deutsch) hat einen Master of Business Administration der
Universität von Toronto und ein abgeschlossenes
Philologiestudium. Sie begann ihre Laufbahn in der Industrie
1989 im Daimler-Benz Konzern, wo sie verschiedene
Vertriebsbereiche verantwortete. Seit Anfang 1997 war Frau Abt
innerhalb des Siemens Konzerns national und international in
verschiedenen, vorzugsweise kaufmännischen Funktionen tätig.
Zuletzt war Frau Abt von 2011 bis Ende 2014 Leiterin Supply
Chain Management (Einkauf und Logistik) des Siemens Sektors
Infrastruktur und Städte. Seit ihrem Ausscheiden aus dem
Siemens Konzern berät Frau Abt Unternehmen und übernimmt
Aufsichtsrats- und Beiratsmandate.
Frau Abt ist nicht-geschäftsführendes Mitglied im Board of
Directors der Brammer plc, Großbritannien, sowie der SIG plc,
Großbritannien.
Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag des
Aufsichtsrats nicht gebunden.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Frau Abt
und der Gerresheimer AG, deren Konzernunternehmen, den Organen
der Gerresheimer AG oder einem wesentlich an der Gerresheimer
AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex.
Mit der Wahl von Frau Abt wären im zwölfköpfigen Aufsichtsrat
der Gerresheimer AG vier Frauen vertreten, je zwei
Vertreterinnen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer.
7. Billigung des Vergütungssystems des Vorstands
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat auf der
Hauptversammlung vom 29. April 2010 das bisherige System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt.
In seiner Sitzung am 22. Mai 2014 hat der Aufsichtsrat der
Gerresheimer AG ein in einigen Punkten geändertes
Vergütungssystem beschlossen. Das neue
Vorstandsvergütungssystem trägt den Erfahrungen mit dem
bisherigen System und veränderten Markttrends bei einzelnen
Vergütungskomponenten Rechnung. Das neue System gilt für
Abschlüsse, Änderungen und Verlängerungen von
Vorstandsdienstverträgen seit dem 22. Mai 2014.
Zusätzlich hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10.
Februar 2015 für neu zu bestellende Vorstandsmitglieder die zu
gewährende Altersversorgungszusage von einer im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung gegebenen Leistungszusage auf
eine beitragsorientierte Zusage umgestellt.
Zu dem geänderten Vergütungssystem soll gemäß § 120 Abs. 4
Satz 1 AktG ein Billigungsbeschluss der Hauptversammlung
eingeholt werden.
Das neue Vergütungssystem ist ausführlich im Corporate
Governance Bericht auf den Seiten 22 und 23 des
Geschäftsberichts 2014 dargestellt und kann im Internet unter
www.gerresheimer.de/investor-relations/berichte und in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gerresheimer AG,
Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, eingesehen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital EUR 31.400.000. Das Grundkapital ist eingeteilt in
31.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beläuft sich somit auf 31.400.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen
Aktien.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht
ausüben wollen, müssen sich nach § 16 Absatz 1 der Satzung vor der
Versammlung anmelden. Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur
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March 20, 2015 10:14 ET (14:14 GMT)
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