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DGAP-HV: MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2015 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

MAN SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.03.2015 15:21 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   MAN SE 
 
   München 
 
   International Securities Identification Numbers (ISIN): 
   Stammaktien DE0005937007 
   Vorzugsaktien ohne Stimmrecht DE0005937031 
 
 
   Einladung zur 135. ordentlichen Hauptversammlung der Stammaktionäre 
   und Vorzugsaktionäre 
   unserer Gesellschaft am Mittwoch, dem 6. Mai 2015, um 10.00 Uhr in 
   Hannover 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 6. Mai 2015, um 10.00 
   Uhr, auf dem Messegelände der Deutsche Messe AG in 30521 Hannover, 
   Eingang Nord 2, Hallen 2 und 3, stattfindenden 135. ordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 135. ordentliche 
   Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch, dem 6. Mai 2015: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
           2014 sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern 
           zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 
           einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 
           289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind 
           im Internet unter www.man.eu/hauptversammlung zugänglich. 
           Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem 
           Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da 
           der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und 
           Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 9. 
           Februar 2015 gebilligt hat. 
 
 
     2.    Entlastung des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
           Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die 
           Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
           Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
 
 
     3.    Entlastung des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
           Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die 
           Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
           Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
 
 
     4.    Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats 
 
 
           Herr Dr. h.c. Leif Östling hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
           Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der MAN 
           SE am 6. Mai 2015 niedergelegt. Herr Prof. Horst Neumann, 
           bestelltes Ersatzmitglied für Herrn Dr. Östling, hat 
           mitgeteilt, dass er für die Aufsichtsratstätigkeit bei der MAN 
           SE als Nachfolger für Herrn Dr. Östling nicht zur Verfügung 
           steht. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 
           der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 
           2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 
           SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, § 
           15.1 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in 
           der MAN SE vom 18. Februar 2009 sowie § 7 Abs. (1) der Satzung 
           der MAN SE aus 16 Mitgliedern zusammen, und zwar aus acht 
           Anteilseigner- und acht Arbeitnehmervertretern. Die acht 
           Anteilseignervertreter sind gemäß § 7 Abs. (3) Satz 1 der 
           Satzung der MAN SE von der Hauptversammlung zu wählen. Die 
           acht Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gemäß § 7 
           Abs. (3) Satz 2 der Satzung der MAN SE nach den Bestimmungen 
           der nach dem SE-Beteiligungsgesetz geschlossenen Vereinbarung 
           über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE vom 18. 
           Februar 2009 in den Aufsichtsrat berufen. 
 
 
           Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des 
           Nominierungsausschusses vor, an Stelle von Herrn Dr. h.c. Leif 
           Östling 
 
 
           Herrn Andreas Renschler 
           Stuttgart, Deutschland 
           geb. 29. März 1958 in Stuttgart, Deutschland 
           Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft 
 
 
           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
           Deutsche Messe AG 
 
 
           für die restliche Amtszeit der in der Hauptversammlung der MAN 
           SE vom 27. Juni 2011 für fünf Jahre, das Jahr gerechnet vom 
           Ende einer ordentlichen Hauptversammlung bis zum Ende der 
           nächsten, gewählten Anteilseignervertreter zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats der MAN SE zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht 
           gebunden. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 376.422.400 Euro und ist eingeteilt in 
   147.040.000 Stückaktien. Von den 147.040.000 Stückaktien sind 
   140.974.350 Stück Stammaktien und 6.065.650 Stück Vorzugsaktien. Jede 
   Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist 
   satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber ein Teilnahmerecht verbunden. Die 
   Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung sind daher insgesamt 140.974.350 Stammaktien 
   stimmberechtigt. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung 
   des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 der Satzung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich bis spätestens zum Ablauf des 29. April 2015 (24.00 Uhr) bei der 
   Gesellschaft angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
   haben. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom depotführenden 
   Institut erstellt, muss sich auf den Beginn des 15. April 2015 (0.00 
   Uhr) (Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts 
   erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung 
   teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft 
   gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit sie 
   Stammaktionäre sind - zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der 
   Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils 
   der Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher oder englischer Sprache 
   zu erfolgen und müssen der Gesellschaft zugegangen sein. Erbeten wird 
   der Zugang unter der nachstehenden Adresse: 
 
   MAN SE 
   c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
   Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: + 49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung 
   bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den 
   Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, 
   möglichst frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten anzufordern. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen 
   von der jeweiligen Depotbank an die Gesellschaft versendet. Aktionäre, 
   die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert 
   haben, brauchen insoweit nichts weiter zu veranlassen. 
 
   Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2015 10:22 ET (14:22 GMT)

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