MAN SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.03.2015 15:21
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MAN SE
München
International Securities Identification Numbers (ISIN):
Stammaktien DE0005937007
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht DE0005937031
Einladung zur 135. ordentlichen Hauptversammlung der Stammaktionäre
und Vorzugsaktionäre
unserer Gesellschaft am Mittwoch, dem 6. Mai 2015, um 10.00 Uhr in
Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 6. Mai 2015, um 10.00
Uhr, auf dem Messegelände der Deutsche Messe AG in 30521 Hannover,
Eingang Nord 2, Hallen 2 und 3, stattfindenden 135. ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 135. ordentliche
Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch, dem 6. Mai 2015:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2014 sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern
zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §
289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind
im Internet unter www.man.eu/hauptversammlung zugänglich.
Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem
Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da
der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 9.
Februar 2015 gebilligt hat.
2. Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die
Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
3. Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die
Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
4. Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Herr Dr. h.c. Leif Östling hat sein Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der MAN
SE am 6. Mai 2015 niedergelegt. Herr Prof. Horst Neumann,
bestelltes Ersatzmitglied für Herrn Dr. Östling, hat
mitgeteilt, dass er für die Aufsichtsratstätigkeit bei der MAN
SE als Nachfolger für Herrn Dr. Östling nicht zur Verfügung
steht.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3
der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober
2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17
SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, §
15.1 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in
der MAN SE vom 18. Februar 2009 sowie § 7 Abs. (1) der Satzung
der MAN SE aus 16 Mitgliedern zusammen, und zwar aus acht
Anteilseigner- und acht Arbeitnehmervertretern. Die acht
Anteilseignervertreter sind gemäß § 7 Abs. (3) Satz 1 der
Satzung der MAN SE von der Hauptversammlung zu wählen. Die
acht Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gemäß § 7
Abs. (3) Satz 2 der Satzung der MAN SE nach den Bestimmungen
der nach dem SE-Beteiligungsgesetz geschlossenen Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE vom 18.
Februar 2009 in den Aufsichtsrat berufen.
Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, an Stelle von Herrn Dr. h.c. Leif
Östling
Herrn Andreas Renschler
Stuttgart, Deutschland
geb. 29. März 1958 in Stuttgart, Deutschland
Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Deutsche Messe AG
für die restliche Amtszeit der in der Hauptversammlung der MAN
SE vom 27. Juni 2011 für fünf Jahre, das Jahr gerechnet vom
Ende einer ordentlichen Hauptversammlung bis zum Ende der
nächsten, gewählten Anteilseignervertreter zum Mitglied des
Aufsichtsrats der MAN SE zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht
gebunden.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 376.422.400 Euro und ist eingeteilt in
147.040.000 Stückaktien. Von den 147.040.000 Stückaktien sind
140.974.350 Stück Stammaktien und 6.065.650 Stück Vorzugsaktien. Jede
Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist
satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber ein Teilnahmerecht verbunden. Die
Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung sind daher insgesamt 140.974.350 Stammaktien
stimmberechtigt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 der Satzung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich bis spätestens zum Ablauf des 29. April 2015 (24.00 Uhr) bei der
Gesellschaft angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom depotführenden
Institut erstellt, muss sich auf den Beginn des 15. April 2015 (0.00
Uhr) (Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts
erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung
teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft
gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit sie
Stammaktionäre sind - zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der
Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils
der Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher oder englischer Sprache
zu erfolgen und müssen der Gesellschaft zugegangen sein. Erbeten wird
der Zugang unter der nachstehenden Adresse:
MAN SE
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG
Computershare Operations Center
80249 München
Fax: + 49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung
bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den
Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten,
möglichst frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme an der
Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten anzufordern. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen
von der jeweiligen Depotbank an die Gesellschaft versendet. Aktionäre,
die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der
Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert
haben, brauchen insoweit nichts weiter zu veranlassen.
Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
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March 23, 2015 10:22 ET (14:22 GMT)
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