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DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2015 in Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, 30175 Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Continental Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
24.03.2015 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Continental Aktiengesellschaft 
 
   Hannover 
 
   ISIN: DE 0005439004 
   WKN: 543 900 
 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre* ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, dem 30. April 2015, 10:00 Uhr, 
 
   im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, 
   Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover. 
 
   * Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird 
   im Folgenden die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie 
   schließt beide Geschlechter mit ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental 
   Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem Lagebericht der 
   Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2014 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 
   des Handelsgesetzbuchs 
 
   2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2014 der Gesellschaft in Höhe von EUR 749.157.622,59 
   wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
          Ausschüttung einer Dividende von         EUR              3,25 
 
          je dividendenberechtigter Stückaktie:    EUR    650.019.444,75 
 
          Vortrag auf neue Rechnung:               EUR     99.138.177,84 
 
          Bilanzgewinn:                            EUR    749.157.622,59 
 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
   über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
   über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
     a)    Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hannover, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2015 bestellt. 
 
 
     b)    Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hannover, wird zum Prüfer für eine etwa vorzunehmende 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im 
           Geschäftsjahr 2015 bestellt. 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   1. Verfügbarkeit der Unterlagen 
 
   Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der 
   Gewinnverwendungsvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 liegen vom 
   Zeitpunkt der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
   Hauptverwaltung der Gesellschaft, Vahrenwalder Straße 9, 30165 
   Hannover, zur Einsicht für die Aktionäre aus und sind alsbald nach 
   Einberufung der Hauptversammlung gemeinsam mit den sonstigen 
   Informationen nach § 124 a AktG im Internet unter 
   http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung' zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden 
   den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenfrei zugesandt. 
 
   2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte je 200.005.983. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   3. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag und dessen Bedeutung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, d. h. am 9. April 2015, 00:00 Uhr 
   (Nachweisstichtag), Aktionär der Gesellschaft ist, sich fristgerecht 
   zur Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweist. 
   Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, 
   können also nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die 
   ihre am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   und noch vor der Hauptversammlung veräußern, sind - bei rechtzeitiger 
   Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Zum 
   Nachweis der Berechtigung reicht ein besonderer, durch das 
   depotführende Institut in Textform ausgestellter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am 
   Nachweisstichtag nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten 
   Aktiendepot verwahrt werden, kann der Nachweis durch Bescheinigung der 
   Gesellschaft, eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines 
   Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union geführt werden. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich in jedem Fall auf den 
   Nachweisstichtag beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei der 
   nachfolgend genannten Stelle, unter der angegebenen Anschrift, 
   spätestens bis zum Ablauf des 23. April 2015 zugehen: 
 
   Continental Aktiengesellschaft 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS51GM 
   80311 München 
   Deutschland 
 
   Telefax: +49 (0)89 5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei 
   der Gesellschaft wird dem Aktionär eine Eintrittskarte für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. 
 
   4. Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihre Stimme vor der Hauptversammlung schriftlich oder 
   im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Auch in 
   diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige 
   Nachweis des Anteilsbesitzes, wie in Ziffer II. 3 erläutert, 
   erforderlich. 
 
   Die Stimmabgabe kann der Gesellschaft wahlweise per Post, Telefax oder 
   E-Mail übermittelt werden. Die Aktionäre können dazu das Formular 
   verwenden, welches ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung gemeinsam mit 
   der Eintrittskarte übersandt wird. Die mittels Briefwahl abgegebenen 
   Stimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 28. April 2015 bei der 
   unter nachstehender Ziffer II. 5 c) angegebenen Adresse eingegangen 
   sein. 
 
   Die Stimmabgabe kann auch durch Nutzung des auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zur Verfügung stehenden Internetservice erfolgen. Die 
   Zugangsdaten zu diesem Internetservice erhalten ordnungsgemäß 
   angemeldete Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die Stimmabgabe unter 
   Nutzung dieses Internetservice muss spätestens bis zum Ablauf des 29. 
   April 2015 erfolgen. 
 
   Die Stimmabgabe per Briefwahl schließt die persönliche Teilnahme an 
   der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme eines 
   Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung 
   gilt als Widerruf der zuvor per Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. 
 
   Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung mittels Briefwahl gehen 
   den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   zu. Sie können auch auf der Webseite der Gesellschaft unter 
   http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
   5. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in 

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March 24, 2015 10:07 ET (14:07 GMT)

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