Continental Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
24.03.2015 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Continental Aktiengesellschaft
Hannover
ISIN: DE 0005439004
WKN: 543 900
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre* ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 30. April 2015, 10:00 Uhr,
im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums,
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover.
* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird
im Folgenden die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie
schließt beide Geschlechter mit ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental
Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem Lagebericht der
Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2014 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4
des Handelsgesetzbuchs
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 der Gesellschaft in Höhe von EUR 749.157.622,59
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,25
je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 650.019.444,75
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 99.138.177,84
Bilanzgewinn: EUR 749.157.622,59
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014
amtierenden Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung
über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014
amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung
über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2015 bestellt.
b) Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, wird zum Prüfer für eine etwa vorzunehmende
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im
Geschäftsjahr 2015 bestellt.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom
Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Verfügbarkeit der Unterlagen
Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der
Gewinnverwendungsvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 liegen vom
Zeitpunkt der Einberufung an in den Geschäftsräumen der
Hauptverwaltung der Gesellschaft, Vahrenwalder Straße 9, 30165
Hannover, zur Einsicht für die Aktionäre aus und sind alsbald nach
Einberufung der Hauptversammlung gemeinsam mit den sonstigen
Informationen nach § 124 a AktG im Internet unter
http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung' zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden
den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenfrei zugesandt.
2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die
Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und
Stimmrechte je 200.005.983. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
3. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag und dessen Bedeutung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. am 9. April 2015, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionär der Gesellschaft ist, sich fristgerecht
zur Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweist.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben,
können also nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die
ihre am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem Nachweisstichtag
und noch vor der Hauptversammlung veräußern, sind - bei rechtzeitiger
Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Zum
Nachweis der Berechtigung reicht ein besonderer, durch das
depotführende Institut in Textform ausgestellter Nachweis des
Anteilsbesitzes aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am
Nachweisstichtag nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten
Aktiendepot verwahrt werden, kann der Nachweis durch Bescheinigung der
Gesellschaft, eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines
Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union geführt werden. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich in jedem Fall auf den
Nachweisstichtag beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei der
nachfolgend genannten Stelle, unter der angegebenen Anschrift,
spätestens bis zum Ablauf des 23. April 2015 zugehen:
Continental Aktiengesellschaft
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft wird dem Aktionär eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
4. Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihre Stimme vor der Hauptversammlung schriftlich oder
im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Auch in
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige
Nachweis des Anteilsbesitzes, wie in Ziffer II. 3 erläutert,
erforderlich.
Die Stimmabgabe kann der Gesellschaft wahlweise per Post, Telefax oder
E-Mail übermittelt werden. Die Aktionäre können dazu das Formular
verwenden, welches ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung gemeinsam mit
der Eintrittskarte übersandt wird. Die mittels Briefwahl abgegebenen
Stimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 28. April 2015 bei der
unter nachstehender Ziffer II. 5 c) angegebenen Adresse eingegangen
sein.
Die Stimmabgabe kann auch durch Nutzung des auf der Internetseite der
Gesellschaft zur Verfügung stehenden Internetservice erfolgen. Die
Zugangsdaten zu diesem Internetservice erhalten ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die Stimmabgabe unter
Nutzung dieses Internetservice muss spätestens bis zum Ablauf des 29.
April 2015 erfolgen.
Die Stimmabgabe per Briefwahl schließt die persönliche Teilnahme an
der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme eines
Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung
gilt als Widerruf der zuvor per Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.
Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung mittels Briefwahl gehen
den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
zu. Sie können auch auf der Webseite der Gesellschaft unter
http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung' eingesehen werden.
5. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in
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