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DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2015 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

FUCHS PETROLUB SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
25.03.2015 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   FUCHS PETROLUB SE 
 
   Mannheim 
 
   - WKN 579040 und 579043 - 
   ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Mittwoch, 6. Mai 2015 
   um 10:00 Uhr 
   (Einlass ab 08:30 Uhr) 
 
   im Congress Center Rosengarten, Mozartsaal, 
   Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, 
           jeweils zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte der FUCHS 
           PETROLUB SE und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats 
           sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2014 sowie des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
     TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
     TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
     TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
     TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 27.800.000 mit der 
           Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
           sowie entsprechende Satzungsänderung (zugleich vorsorglich 
           erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre) 
 
 
     TOP 6 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum 
           Beschluss der Hauptversammlung unter TOP 5 (Schaffung eines 
           genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 27.800.000 mit der 
           Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
           sowie entsprechende Satzungsänderung) 
 
 
     TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien (zugleich vorsorglich 
           erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre) 
 
 
     TOP 8 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum 
           Beschluss der Hauptversammlung unter TOP 7 (Ermächtigung zum 
           Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien) 
 
 
     TOP 9 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung 
           des Aufsichtsrats 
 
 
     TOP 10Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
     TOP 11Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2015 
 
 
     TOP 12Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 120 Abs. 4 AktG 
 
 
     I.    TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 
           DER HAUPTVERSAMMLUNG DER FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, 
           jeweils zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte der FUCHS 
           PETROLUB SE und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats 
           sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2014 sowie des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können 
           über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fuchs-oil.de, 
           dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2015, und in 
           den Geschäftsräumen am Sitz der FUCHS PETROLUB SE, 
           Friesenheimer Straße 17, 68169 Mannheim eingesehen werden. Sie 
           werden Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden 
           die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und 
           näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
           Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
           und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
           Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz zum 
           31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           116.418.634,58 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR            EUR     52.820.000,00 
   0,76 auf jede der derzeit 69.500.000 
   Stück dividendenberechtigten 
   Stammaktien 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR            EUR     53.515.000,00 
   0,77 auf jede der derzeit 69.500.000 
   Stück dividendenberechtigten 
   Vorzugsaktien 
 
   Zwischensumme                                   EUR    106.335.000,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                       EUR     10.083.634,58 
   (Gewinnvortrag) 
 
   Bilanzgewinn                                    EUR    116.418.634,58 
 
                                           ==========- 
                                           ==========- 
                                                ====== 
 
 
           Die Dividende ist ab 7. Mai 2015 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 27.800.000 mit der 
           Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
           sowie entsprechende Satzungsänderung (zugleich vorsorglich 
           erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre) 
 
 
           Das bisher in § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft 
           enthaltene, nicht genutzte genehmigte Kapital ist ausgelaufen. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft bis zum 5. Mai 2020 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 27.800.000 neuer, auf 
             den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- 
             oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 
             Euro 27.800.000 zu erhöhen ('Genehmigtes Kapital'). 
 
 
             Ausgegeben werden dürfen jeweils Stamm- und/oder 
             Vorzugsaktien. Die Vorzugsaktien sind mit denselben 
             satzungsgemäß festgelegten Rechten wie die bereits 
             ausgegebenen Vorzugsaktien auszustatten. Bei der Ausgabe von 
             Vorzugsaktien ist § 139 Abs. 2 AktG1 zu beachten. 
 
 
             Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den 
             Vorstand bestimmten Kreditinstitut(en) oder einem anderen 
             die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden 
             Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den 
             Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei 
             Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen, sofern 
             der Ausgabebetrag den Börsenpreis von Aktien gleicher 
             Gattung nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische 
             Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 
             Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien am Grundkapital 
             insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und 
             zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser 
             Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - zum 
             Zeitpunkt ihrer Ausübung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des 
             Grundkapitals ist die Veräußerung eigener Aktien 
             anzurechnen, sofern sie in entsprechender Anwendung des § 
             186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts 
             erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung auf 10 % des 
             Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur 
             Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder 
             Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten 
             auszugeben sind bzw. ausgegeben werden können, sofern die 
             Schuldverschreibungen nach dem Wirksamwerden dieser 
             Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 
             Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
             Aktionäre ausgegeben werden. 
 
 

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March 25, 2015 10:11 ET (14:11 GMT)

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