FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
25.03.2015 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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FUCHS PETROLUB SE
Mannheim
- WKN 579040 und 579043 -
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 6. Mai 2015
um 10:00 Uhr
(Einlass ab 08:30 Uhr)
im Congress Center Rosengarten, Mozartsaal,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim
TAGESORDNUNG
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses,
jeweils zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte der FUCHS
PETROLUB SE und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4
Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2014 sowie des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines
genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 27.800.000 mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
sowie entsprechende Satzungsänderung (zugleich vorsorglich
erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)
TOP 6 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum
Beschluss der Hauptversammlung unter TOP 5 (Schaffung eines
genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 27.800.000 mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
sowie entsprechende Satzungsänderung)
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien (zugleich vorsorglich
erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)
TOP 8 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum
Beschluss der Hauptversammlung unter TOP 7 (Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)
TOP 9 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung
des Aufsichtsrats
TOP 10Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
TOP 11Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
TOP 12Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 120 Abs. 4 AktG
I. TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG
DER HAUPTVERSAMMLUNG DER FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses,
jeweils zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte der FUCHS
PETROLUB SE und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4
Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2014 sowie des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können
über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fuchs-oil.de,
dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2015, und in
den Geschäftsräumen am Sitz der FUCHS PETROLUB SE,
Friesenheimer Straße 17, 68169 Mannheim eingesehen werden. Sie
werden Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden
die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und
näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz zum
31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
116.418.634,58 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR EUR 52.820.000,00
0,76 auf jede der derzeit 69.500.000
Stück dividendenberechtigten
Stammaktien
Ausschüttung einer Dividende von EUR EUR 53.515.000,00
0,77 auf jede der derzeit 69.500.000
Stück dividendenberechtigten
Vorzugsaktien
Zwischensumme EUR 106.335.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 10.083.634,58
(Gewinnvortrag)
Bilanzgewinn EUR 116.418.634,58
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Die Dividende ist ab 7. Mai 2015 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Schaffung eines
genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 27.800.000 mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
sowie entsprechende Satzungsänderung (zugleich vorsorglich
erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)
Das bisher in § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft
enthaltene, nicht genutzte genehmigte Kapital ist ausgelaufen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital
der Gesellschaft bis zum 5. Mai 2020 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 27.800.000 neuer, auf
den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar-
oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
Euro 27.800.000 zu erhöhen ('Genehmigtes Kapital').
Ausgegeben werden dürfen jeweils Stamm- und/oder
Vorzugsaktien. Die Vorzugsaktien sind mit denselben
satzungsgemäß festgelegten Rechten wie die bereits
ausgegebenen Vorzugsaktien auszustatten. Bei der Ausgabe von
Vorzugsaktien ist § 139 Abs. 2 AktG1 zu beachten.
Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den
Vorstand bestimmten Kreditinstitut(en) oder einem anderen
die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden
Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen, sofern
der Ausgabebetrag den Börsenpreis von Aktien gleicher
Gattung nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische
Anteil der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186
Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien am Grundkapital
insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und
zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser
Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - zum
Zeitpunkt ihrer Ausübung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des
Grundkapitals ist die Veräußerung eigener Aktien
anzurechnen, sofern sie in entsprechender Anwendung des §
186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts
erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung auf 10 % des
Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur
Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder
Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten
auszugeben sind bzw. ausgegeben werden können, sofern die
Schuldverschreibungen nach dem Wirksamwerden dieser
Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3
Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre ausgegeben werden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 25, 2015 10:11 ET (14:11 GMT)
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