
In der Debatte über eine mögliche psychische Erkrankung des Co-Piloten der am Dienstag verunglückten Passagiermaschine der Germanwings verweist die Lufthansa auf das Luftfahrtbundesamt (LBA): "Die Beurteilung der flugmedizinischen Tauglichkeit von Piloten liegt nicht bei der jeweiligen Fluggesellschaft, sondern beim Luftfahrtbundesamt", sagte Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Hintergrund sei eine EU-Verordnung, die diese Verantwortung neu geregelt habe: "Bis April 2013 waren dafür die zugelassenen flugmedizinischen Untersuchungszentren zuständig, wie sie auch etwa Lufthansa betreibt. Aufgrund einer EU-Verordnung ging diese Aufgabe an das LBA über", sagte der Lufthansa-Sprecher der Zeitung.
© 2015 dts Nachrichtenagentur