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DGAP-HV: Linde Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Linde Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
27.03.2015 15:19 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Linde Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
   ISIN DE0006483001 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
   der Linde Aktiengesellschaft 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Linde 
   Aktiengesellschaft am Dienstag, den 12. Mai 2015, um 10:00 Uhr, in das 
   ICM - Internationales Congress Center München, Messegelände, 81823 
   München. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           zusammengefassten Lageberichts für die Linde 
           Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 
           315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt 
           nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Linde Aktiengesellschaft 
           und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss 
           festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung 
           entfällt damit. 
 
 
     2.    Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus 
           dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 584.759.923,65 
           EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,15 EUR je 
           dividendenberechtigte Stückaktie. 
 
 
           Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 185.638.071 
           dividendenberechtigten Stückaktien 584.759.923,65 EUR. 
 
 
           Die im Besitz der Gesellschaft befindlichen nicht 
           dividendenberechtigten 95.109 eigenen Aktien zum Zeitpunkt des 
           Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat sind 
           bei der Berechnung der Ausschüttungssumme nicht enthalten. 
 
 
     3.    Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des 
           Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2015 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschluss über die Aufhebung des Bedingten 
           Kapitals 2007 gemäß Ziffer 3.9 der Satzung und entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Das bestehende Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer 3.9 der 
           Satzung, das von der Hauptversammlung am 5. Juni 2007 in Höhe 
           von bis zu 9.000.000 EUR beschlossen wurde, diente im Rahmen 
           des Performance Share Programme 2007 der Ausgabe von 
           Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an 
           Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte der Linde 
           Aktiengesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen 
           und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen. 
 
 
           Das Bedingte Kapital 2007 wurde in Höhe von 4.157.762,56 EUR 
           ausgenutzt. Da keine Optionsrechte aus dem Performance Share 
           Programme 2007 mehr ausgeübt werden können, soll das 
           verbliebene Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer 3.9 der Satzung 
           in Höhe von 4.842.237,44 EUR vollständig aufgehoben werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       1)    Das verbliebene von der Hauptversammlung am 5. 
             Juni 2007 beschlossene Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer 
             3.9 der Satzung wird vollständig aufgehoben. Ziffer 3.9 der 
             Satzung wird ersatzlos gestrichen. 
 
 
       2)    Die bisherige Ziffer 3.10 der Satzung wird zu 
             Ziffer 3.9 der Satzung. 
 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Einberufung der 
           Hauptversammlung 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
           Grundkapital der Gesellschaft insgesamt 475.476.940,80 EUR und 
           ist eingeteilt in 185.733.180 teilnahme- und stimmberechtigte 
           Stückaktien. Diese Gesamtzahl schließt die im Zeitpunkt der 
           Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 95.109 eigenen 
           Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft nach § 71b AktG 
           keine Rechte zustehen. 
 
 
     2.    Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis 
           des Anteilsbesitzes 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei 
           der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden 
           Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten 
           besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
           21. April 2015, 00:00 Uhr MESZ, beziehen (Nachweisstichtag). 
           Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes müssen der Linde Aktiengesellschaft spätestens 
           bis zum 5. Mai 2015, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse 
           zugehen: 
 
 
          Linde Aktiengesellschaft 
          c/o HV AG 
          Jakob-Oswald-Str. 22 
          92289 Ursensollen 
 
 
          oder per Telefax 09621.8978051 
 
 
          oder per E-Mail eintrittskarte@anmeldung-hv.de 
 
 
           Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
           der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
           englischer Sprache abgefasst sein. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
           Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
           einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
           Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
           für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
           ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von 
           Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
           die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
           Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
           Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
           Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
           Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
           Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
           Dividendenberechtigung. 
 
 
           Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären 
           Eintritts- und Stimmkarten für die Hauptversammlung übersandt. 
           Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung 
           teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder 
           mittels Briefwahl ausüben wollen, frühzeitig ihre Eintritts- 
           und Stimmkarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. 
           Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das 
           depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig 
           eine Eintritts- und Stimmkarte bei ihrer Depotbank angefordert 
           haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. 
 
 
           Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können weitere 
           Informationen über die Deutsche Bank Trust Company Americas 
           (Depositary), E-Mail adr.corporateaction@list.db.com, Telefon 
           +1.212.250-9100, erhalten. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe bei 
           Stimmrechtsvertretung 
 
 
           (a) Bevollmächtigung eines Dritten 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch 

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