Linde Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
27.03.2015 15:19
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Linde Aktiengesellschaft
München
ISIN DE0006483001
Einladung zur Hauptversammlung
der Linde Aktiengesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Linde
Aktiengesellschaft am Dienstag, den 12. Mai 2015, um 10:00 Uhr, in das
ICM - Internationales Congress Center München, Messegelände, 81823
München.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des
zusammengefassten Lageberichts für die Linde
Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und §
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt
nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Linde Aktiengesellschaft
und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss
festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung
entfällt damit.
2. Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus
dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 584.759.923,65
EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,15 EUR je
dividendenberechtigte Stückaktie.
Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 185.638.071
dividendenberechtigten Stückaktien 584.759.923,65 EUR.
Die im Besitz der Gesellschaft befindlichen nicht
dividendenberechtigten 95.109 eigenen Aktien zum Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat sind
bei der Berechnung der Ausschüttungssumme nicht enthalten.
3. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
6. Beschluss über die Aufhebung des Bedingten
Kapitals 2007 gemäß Ziffer 3.9 der Satzung und entsprechende
Satzungsänderung
Das bestehende Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer 3.9 der
Satzung, das von der Hauptversammlung am 5. Juni 2007 in Höhe
von bis zu 9.000.000 EUR beschlossen wurde, diente im Rahmen
des Performance Share Programme 2007 der Ausgabe von
Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an
Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte der Linde
Aktiengesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen
und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen.
Das Bedingte Kapital 2007 wurde in Höhe von 4.157.762,56 EUR
ausgenutzt. Da keine Optionsrechte aus dem Performance Share
Programme 2007 mehr ausgeübt werden können, soll das
verbliebene Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer 3.9 der Satzung
in Höhe von 4.842.237,44 EUR vollständig aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
1) Das verbliebene von der Hauptversammlung am 5.
Juni 2007 beschlossene Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer
3.9 der Satzung wird vollständig aufgehoben. Ziffer 3.9 der
Satzung wird ersatzlos gestrichen.
2) Die bisherige Ziffer 3.10 der Satzung wird zu
Ziffer 3.9 der Satzung.
II. Weitere Angaben zur Einberufung der
Hauptversammlung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft insgesamt 475.476.940,80 EUR und
ist eingeteilt in 185.733.180 teilnahme- und stimmberechtigte
Stückaktien. Diese Gesamtzahl schließt die im Zeitpunkt der
Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 95.109 eigenen
Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft nach § 71b AktG
keine Rechte zustehen.
2. Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten
besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
21. April 2015, 00:00 Uhr MESZ, beziehen (Nachweisstichtag).
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Linde Aktiengesellschaft spätestens
bis zum 5. Mai 2015, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse
zugehen:
Linde Aktiengesellschaft
c/o HV AG
Jakob-Oswald-Str. 22
92289 Ursensollen
oder per Telefax 09621.8978051
oder per E-Mail eintrittskarte@anmeldung-hv.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären
Eintritts- und Stimmkarten für die Hauptversammlung übersandt.
Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung
teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder
mittels Briefwahl ausüben wollen, frühzeitig ihre Eintritts-
und Stimmkarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das
depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig
eine Eintritts- und Stimmkarte bei ihrer Depotbank angefordert
haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.
Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können weitere
Informationen über die Deutsche Bank Trust Company Americas
(Depositary), E-Mail adr.corporateaction@list.db.com, Telefon
+1.212.250-9100, erhalten.
3. Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung
(a) Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch
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March 27, 2015 10:20 ET (14:20 GMT)
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