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(1)

DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Porsche Automobil Holding SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
27.03.2015 15:20 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Porsche Automobil Holding SE 
 
   Stuttgart 
 
   ISIN DE000PAH0004 (WKN PAH000) 
   ISIN DE000PAH0038 (WKN PAH003) 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, 
   sehr geehrte Aktionäre! 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am 
 
   Mittwoch, 13. Mai 2015, 10.00 Uhr, 
 
   in der Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart, statt. 
 
   Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft 
           und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags 
           des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 (1. 
           Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Abs. 1 
           AktG1 festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem 
           Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
           1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die 
           Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung 
           (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das 
           Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) 
           Anwendung. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 614.643.750,00 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
           Verteilung an die Aktionäre: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,004 je    EUR    306.862.500,00 
   Stammaktie, bei 153.125.000 Stammaktien sind 
   das 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,010 je    EUR    307.781.250,00 
   Vorzugsaktie, bei 153.125.000 Vorzugsaktien 
   sind das 
 
   Bilanzgewinn                                     EUR    614.643.750,00 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2015 und für die prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts 2015 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
 
       a)    zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 
             sowie 
 
 
       b)    zum Abschlussprüfer für die prüferische 
             Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
             Zwischenlageberichts als Teile des Halbjahresfinanzberichts 
             zum 30. Juni 2015 
 
 
 
           zu wählen. 
 
 
     6.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Seine Exzellenz Scheich Jassim bin Abdulaziz bin Jassim 
           Al-Thani hat mit Wirkung zum Ablauf des 24. März 2015 sein Amt 
           als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat niedergelegt. Herr 
           Hans-Peter Porsche soll als Nachfolger bis zur Beendigung der 
           am 13. Mai 2015 stattfindenden Hauptversammlung gerichtlich 
           zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt werden. Es ist deshalb 
           eine Neubestellung durch die Hauptversammlung erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 Satz 3 der 
           Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
           über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
           (SE-Verordnung), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 
           SE-Beteiligungsgesetz, Teil II. der Vereinbarung über die 
           Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding 
           SE und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
           zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und sechs 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Die sechs 
           Arbeitnehmervertreter werden aufgrund des Verfahrens bestellt, 
           das in der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer 
           in der Porsche Automobil Holding SE vorgesehen ist. Die sechs 
           Anteilseignervertreter werden ohne Bindung an Wahlvorschläge 
           durch die Hauptversammlung gewählt. 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses 
           schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen: 
 
 
          Herr Hans-Peter Porsche, Salzburg, Österreich, 
                           Unternehmer 
 
 
           wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für 
           eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt 
           (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet wird), zum Mitglied des Aufsichtsrats der 
           Gesellschaft bestellt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex 
 
 
           Nachfolgend werden Angaben zu den persönlichen und 
           geschäftlichen Beziehungen von Herrn Hans-Peter Porsche zum 
           Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an 
           der Gesellschaft beteiligten Aktionären offengelegt, wobei 
           geschäftliche Beziehungen von Herrn Hans-Peter Porsche zum 
           Unternehmen aufgrund von Aufsichtsratsmandaten in 
           Konzernunternehmen der Gesellschaft in den nach § 125 Abs. 1 
           Satz 5 AktG erforderlichen Angaben enthalten sind. 
 
 
           Herr Hans-Peter Porsche ist gemeinsam mit den anderen 
           Familiengesellschaftern und von ihnen mittelbar oder 
           unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften 
           beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE 
           und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren 
           Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE 
           abgeschlossenen Konsortialvertrags. 
 
 
           Herr Hans-Peter Porsche ist Geschäftsführer der Familie 
           Porsche Beteiligung GmbH, Stammaktionär der Porsche Automobil 
           Holding SE, sowie Geschäftsführer der folgenden an dieser 
           mittelbar und unmittelbar beteiligten 
           Beteiligungsgesellschaften, nämlich 
 
 
       -     Geschäftsführer der Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, 
             Salzburg, Österreich 
 
 
       -     Geschäftsführer der ZH 1330 GmbH, Salzburg, 
             Österreich 
 
 
       -     Geschäftsführer der Familie Porsche Holding GmbH, 
             Salzburg, Österreich 
 
 
       -     Geschäftsführer der Hans-Peter Porsche GmbH, 
             Grünwald 
 
 
       -     Geschäftsführer der PP 1330 GmbH, Grünwald 
 
 
 
           Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist 
           Herr Hans-Peter Porsche wie folgt verwandt: 
 
 
       -     Bruder von Herrn Dr. Wolfgang Porsche 
 
 
       -     Onkel von Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche 
 
 
       -     Cousin der Herren Prof. Dr. Ferdinand K. Piëch 
             und Dr. Hans Michel Piëch 
 
 
 
           Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE 
           mittelbar oder unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionären 
           bestehen Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG 
 
 
           Herr Hans-Peter Porsche ist bei den nachfolgend unter a) 
           aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsrats sowie bei den unter b) aufgeführten 
           Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren inländischen oder 
           ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       a)    Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, 
             Stuttgart 
 
 
       b)    FAP Beteiligungen AG, Salzburg, Österreich 
             (Vorsitz) 
             Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, 
             Österreich (stv. Vorsitz) 
             Porsche Holding Gesellschaft m.b.H, Salzburg, Österreich 
             Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart 
 
 
 
     7.    Zustimmung zu Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften 
 
 
           Die Porsche Automobil Holding SE als herrschende Gesellschaft 
           und ihre neugegründeten 100%igen Tochtergesellschaften Porsche 

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March 27, 2015 10:20 ET (14:20 GMT)

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