Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
27.03.2015 15:20
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Porsche Automobil Holding SE
Stuttgart
ISIN DE000PAH0004 (WKN PAH000)
ISIN DE000PAH0038 (WKN PAH003)
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre!
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am
Mittwoch, 13. Mai 2015, 10.00 Uhr,
in der Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart, statt.
Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft
und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 (1.
Januar 2014 bis 31. Dezember 2014)
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Abs. 1
AktG1 festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die
Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung
(EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das
Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung)
Anwendung.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 614.643.750,00 wie folgt
zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,004 je EUR 306.862.500,00
Stammaktie, bei 153.125.000 Stammaktien sind
das
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,010 je EUR 307.781.250,00
Vorzugsaktie, bei 153.125.000 Vorzugsaktien
sind das
Bilanzgewinn EUR 614.643.750,00
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015 und für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts 2015
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015
sowie
b) zum Abschlussprüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts als Teile des Halbjahresfinanzberichts
zum 30. Juni 2015
zu wählen.
6. Wahl zum Aufsichtsrat
Seine Exzellenz Scheich Jassim bin Abdulaziz bin Jassim
Al-Thani hat mit Wirkung zum Ablauf des 24. März 2015 sein Amt
als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat niedergelegt. Herr
Hans-Peter Porsche soll als Nachfolger bis zur Beendigung der
am 13. Mai 2015 stattfindenden Hauptversammlung gerichtlich
zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt werden. Es ist deshalb
eine Neubestellung durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 Satz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
(SE-Verordnung), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3
SE-Beteiligungsgesetz, Teil II. der Vereinbarung über die
Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding
SE und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus
zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und sechs
Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Die sechs
Arbeitnehmervertreter werden aufgrund des Verfahrens bestellt,
das in der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer
in der Porsche Automobil Holding SE vorgesehen ist. Die sechs
Anteilseignervertreter werden ohne Bindung an Wahlvorschläge
durch die Hauptversammlung gewählt.
Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses
schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen:
Herr Hans-Peter Porsche, Salzburg, Österreich,
Unternehmer
wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt
(wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird), zum Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft bestellt.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex
Nachfolgend werden Angaben zu den persönlichen und
geschäftlichen Beziehungen von Herrn Hans-Peter Porsche zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an
der Gesellschaft beteiligten Aktionären offengelegt, wobei
geschäftliche Beziehungen von Herrn Hans-Peter Porsche zum
Unternehmen aufgrund von Aufsichtsratsmandaten in
Konzernunternehmen der Gesellschaft in den nach § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG erforderlichen Angaben enthalten sind.
Herr Hans-Peter Porsche ist gemeinsam mit den anderen
Familiengesellschaftern und von ihnen mittelbar oder
unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften
beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE
und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren
Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE
abgeschlossenen Konsortialvertrags.
Herr Hans-Peter Porsche ist Geschäftsführer der Familie
Porsche Beteiligung GmbH, Stammaktionär der Porsche Automobil
Holding SE, sowie Geschäftsführer der folgenden an dieser
mittelbar und unmittelbar beteiligten
Beteiligungsgesellschaften, nämlich
- Geschäftsführer der Ing. Hans-Peter Porsche GmbH,
Salzburg, Österreich
- Geschäftsführer der ZH 1330 GmbH, Salzburg,
Österreich
- Geschäftsführer der Familie Porsche Holding GmbH,
Salzburg, Österreich
- Geschäftsführer der Hans-Peter Porsche GmbH,
Grünwald
- Geschäftsführer der PP 1330 GmbH, Grünwald
Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist
Herr Hans-Peter Porsche wie folgt verwandt:
- Bruder von Herrn Dr. Wolfgang Porsche
- Onkel von Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche
- Cousin der Herren Prof. Dr. Ferdinand K. Piëch
und Dr. Hans Michel Piëch
Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE
mittelbar oder unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionären
bestehen Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.
Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG
Herr Hans-Peter Porsche ist bei den nachfolgend unter a)
aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrats sowie bei den unter b) aufgeführten
Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.
a) Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft,
Stuttgart
b) FAP Beteiligungen AG, Salzburg, Österreich
(Vorsitz)
Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg,
Österreich (stv. Vorsitz)
Porsche Holding Gesellschaft m.b.H, Salzburg, Österreich
Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart
7. Zustimmung zu Beherrschungs- und
Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften
Die Porsche Automobil Holding SE als herrschende Gesellschaft
und ihre neugegründeten 100%igen Tochtergesellschaften Porsche
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March 27, 2015 10:20 ET (14:20 GMT)
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