Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 27.03.2015 15:20 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Porsche Automobil Holding SE Stuttgart ISIN DE000PAH0004 (WKN PAH000) ISIN DE000PAH0038 (WKN PAH003) Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre! Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am Mittwoch, 13. Mai 2015, 10.00 Uhr, in der Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart, statt. Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Abs. 1 AktG1 festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. 1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 614.643.750,00 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,004 je EUR 306.862.500,00 Stammaktie, bei 153.125.000 Stammaktien sind das Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,010 je EUR 307.781.250,00 Vorzugsaktie, bei 153.125.000 Vorzugsaktien sind das Bilanzgewinn EUR 614.643.750,00 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2015 Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie b) zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts als Teile des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2015 zu wählen. 6. Wahl zum Aufsichtsrat Seine Exzellenz Scheich Jassim bin Abdulaziz bin Jassim Al-Thani hat mit Wirkung zum Ablauf des 24. März 2015 sein Amt als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat niedergelegt. Herr Hans-Peter Porsche soll als Nachfolger bis zur Beendigung der am 13. Mai 2015 stattfindenden Hauptversammlung gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt werden. Es ist deshalb eine Neubestellung durch die Hauptversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Teil II. der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Die sechs Arbeitnehmervertreter werden aufgrund des Verfahrens bestellt, das in der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE vorgesehen ist. Die sechs Anteilseignervertreter werden ohne Bindung an Wahlvorschläge durch die Hauptversammlung gewählt. Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen: Herr Hans-Peter Porsche, Salzburg, Österreich, Unternehmer wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex Nachfolgend werden Angaben zu den persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von Herrn Hans-Peter Porsche zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären offengelegt, wobei geschäftliche Beziehungen von Herrn Hans-Peter Porsche zum Unternehmen aufgrund von Aufsichtsratsmandaten in Konzernunternehmen der Gesellschaft in den nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG erforderlichen Angaben enthalten sind. Herr Hans-Peter Porsche ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. Herr Hans-Peter Porsche ist Geschäftsführer der Familie Porsche Beteiligung GmbH, Stammaktionär der Porsche Automobil Holding SE, sowie Geschäftsführer der folgenden an dieser mittelbar und unmittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften, nämlich - Geschäftsführer der Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg, Österreich - Geschäftsführer der ZH 1330 GmbH, Salzburg, Österreich - Geschäftsführer der Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich - Geschäftsführer der Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald - Geschäftsführer der PP 1330 GmbH, Grünwald Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Herr Hans-Peter Porsche wie folgt verwandt: - Bruder von Herrn Dr. Wolfgang Porsche - Onkel von Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche - Cousin der Herren Prof. Dr. Ferdinand K. Piëch und Dr. Hans Michel Piëch Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE mittelbar oder unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionären bestehen Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades. Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG Herr Hans-Peter Porsche ist bei den nachfolgend unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats sowie bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. a) Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart b) FAP Beteiligungen AG, Salzburg, Österreich (Vorsitz) Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich (stv. Vorsitz) Porsche Holding Gesellschaft m.b.H, Salzburg, Österreich Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart 7. Zustimmung zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften Die Porsche Automobil Holding SE als herrschende Gesellschaft und ihre neugegründeten 100%igen Tochtergesellschaften Porsche
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March 27, 2015 10:20 ET (14:20 GMT)