CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 27.03.2015 15:26 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- CTS Eventim AG & Co. KGaA München AG München, HRB 212700 WKN: 547030 ISIN: DE 0005470306 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet am Donnerstag, den 7. Mai 2015 ab 10:00 Uhr im Dorint Park Hotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bremen Tagesordnung: 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2014, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014. Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses dazu bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 111.592.823,97 ausweist, festzustellen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 111.592.823,97 - bestehend aus dem Jahresüberschuss 2014 in Höhe von EUR 56.367.863,78 abzüglich der Zuführung zur gesetzlichen Rücklage nach § 150 AktG von EUR 2.818.393,19, dem Nennbetrag eigener Anteile aus der Kapitalerhöhung 2014 von EUR 4.350,00 und dem Gewinnvortrag aus 2013 in Höhe von EUR 58.039.003,38 (nach Abzug der Ausschüttung für 2013 im Geschäftsjahr 2014 sowie der in 2014 beschlossenen Einstellung in das gezeichnete Kapital) - wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,40 je Stückaktie ISIN DE 0005470306 auf 95.991.300 Stückaktien für das Geschäftsjahr 2014 EUR 38.396.520,00 Gewinnvortrag EUR 73.196.303,97 _____________________________________________________- _______________________________________________ Bilanzgewinn EUR 111.592.823,97 3. Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG für das Geschäftsjahr 2014 Bis zum Wirksamwerden des Formwechsels am 30. Juni 2014 bestand die Gesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und firmierte unter CTS Eventim AG. Aus diesem Grund wurde die Geschäftsführung der Gesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt allein durch den seinerzeitigen Vorstand der CTS Eventim AG ausgeübt. Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes ist daher die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2014. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 für den Zeitraum vom 01. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 amtierenden Mitgliedern des seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014. Seit dem Wirksamwerden des Formwechsels am 30. Juni 2014 besteht die Gesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM Management AG (Hamburg) als persönlich haftender Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014 für den Zeitraum vom 30. Juni 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2015 die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Osnabrück, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen. 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Aufsichtsrat und persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 7.1 Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 06.05.2020 (einschließlich) eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10% des bestehenden Grundkapitals über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots außer zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat, noch besitzt oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an dem Börsenhandelstag, an dem die Verpflichtung zum Erwerb begründet wird, durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Erfolgt der Erwerb der Aktien über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main im arithmetischen Mittel der letzten fünf Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung der Absicht zur Abgabe des öffentlichen Angebots um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebotes dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme in Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann in den Angebotsbedingungen vorgesehen werden. Die Ermächtigung zum Erwerb kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der oben genannten Beschränkung ausgeübt werden. 7.2 Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, die erworbenen eigenen Aktien nicht nur über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, sondern
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March 27, 2015 10:27 ET (14:27 GMT)