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DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2015 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

CTS Eventim AG & Co. KGaA  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
27.03.2015 15:26 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   CTS Eventim AG & Co. KGaA 
 
   München 
 
   AG München, HRB 212700 
 
   WKN: 547030 
   ISIN: DE 0005470306 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet 
 
   am Donnerstag, den 7. Mai 2015 ab 10:00 Uhr 
 
   im Dorint Park Hotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bremen 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. 
           Dezember 2014, und des zusammengefassten Lageberichts für die 
           Gesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden 
           Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 
           Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 
           315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014; Beschlussfassung 
           über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG 
           & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden 
           Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 
           286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses 
           durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten 
           Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne 
           dass es eines weiteren Beschlusses dazu bedarf. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. 
           KGaA für das Geschäftsjahr 2014 in der vorgelegten Fassung, 
           die einen Bilanzgewinn von EUR 111.592.823,97 ausweist, 
           festzustellen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in 
           Höhe von EUR 111.592.823,97 - bestehend aus dem 
           Jahresüberschuss 2014 in Höhe von EUR 56.367.863,78 abzüglich 
           der Zuführung zur gesetzlichen Rücklage nach § 150 AktG von 
           EUR 2.818.393,19, dem Nennbetrag eigener Anteile aus der 
           Kapitalerhöhung 2014 von EUR 4.350,00 und dem Gewinnvortrag 
           aus 2013 in Höhe von EUR 58.039.003,38 (nach Abzug der 
           Ausschüttung für 2013 im Geschäftsjahr 2014 sowie der in 2014 
           beschlossenen Einstellung in das gezeichnete Kapital) - wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
           Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,40 
 
 
           je Stückaktie ISIN DE 0005470306 auf 
 
 
           95.991.300 Stückaktien für das 
 
 
   Geschäftsjahr 2014                                                   EUR 
                                                              38.396.520,00 
 
   Gewinnvortrag                                                        EUR 
                                                              73.196.303,97 
 
   _____________________________________________________- 
   _______________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                                         EUR 
                                                             111.592.823,97 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Bis zum Wirksamwerden des Formwechsels am 30. Juni 2014 
           bestand die Gesellschaft in der Rechtsform einer 
           Aktiengesellschaft und firmierte unter CTS Eventim AG. Aus 
           diesem Grund wurde die Geschäftsführung der Gesellschaft bis 
           zu diesem Zeitpunkt allein durch den seinerzeitigen Vorstand 
           der CTS Eventim AG ausgeübt. Gegenstand dieses 
           Tagesordnungspunktes ist daher die Entlastung des 
           seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG für den Zeitraum 
           bis zum 30. Juni 2014. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 für den Zeitraum vom 
           01. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 amtierenden Mitgliedern 
           des seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 
           2014. 
 
 
           Seit dem Wirksamwerden des Formwechsels am 30. Juni 2014 
           besteht die Gesellschaft in der Rechtsform einer 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, der EVENTIM Management AG (Hamburg) als 
           persönlich haftender Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 
           2014 für den Zeitraum vom 30. Juni 2014 bis zum 31. Dezember 
           2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2015 die 
           PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, 
           Osnabrück, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich 
           zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien. 
 
 
           Aufsichtsrat und persönlich haftende Gesellschafterin schlagen 
           vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
           7.1 Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
           ermächtigt, bis zum 06.05.2020 (einschließlich) eigene Aktien 
           in einem Umfang von bis zu 10% des bestehenden Grundkapitals 
           über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der 
           Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots außer zum 
           Zwecke des Handels mit eigenen Aktien zu erwerben. Die 
           aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen 
           mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die 
           Gesellschaft bereits erworben hat, noch besitzt oder ihr nach 
           den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 
           % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. 
 
 
           Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der 
           Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
           Erwerbsnebenkosten) den an dem Börsenhandelstag, an dem die 
           Verpflichtung zum Erwerb begründet wird, durch die 
           Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie der Gesellschaft 
           im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
           der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% 
           überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. 
 
 
           Erfolgt der Erwerb der Aktien über ein öffentliches 
           Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der 
           gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen 
           Kaufpreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den 
           Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder 
           einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse 
           in Frankfurt am Main im arithmetischen Mittel der letzten fünf 
           Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung der Absicht zur 
           Abgabe des öffentlichen Angebots um nicht mehr als 10% 
           überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Das 
           Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte 
           Zeichnung des Angebotes dieses Volumen überschreitet, muss die 
           Annahme in Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. 
           Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 
           Stück angedienter Aktien je Aktionär kann in den 
           Angebotsbedingungen vorgesehen werden. 
 
 
           Die Ermächtigung zum Erwerb kann ganz oder in Teilbeträgen, 
           einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke 
           im Rahmen der oben genannten Beschränkung ausgeübt werden. 
 
 
           7.2 Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, 
           ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses 
           bedarf, die erworbenen eigenen Aktien nicht nur über die Börse 
           oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, sondern 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2015 10:27 ET (14:27 GMT)

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