CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
27.03.2015 15:26
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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CTS Eventim AG & Co. KGaA
München
AG München, HRB 212700
WKN: 547030
ISIN: DE 0005470306
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet
am Donnerstag, den 7. Mai 2015 ab 10:00 Uhr
im Dorint Park Hotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bremen
Tagesordnung:
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31.
Dezember 2014, und des zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden
Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176
Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und §
315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014; Beschlussfassung
über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG
& Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden
Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß §
286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses
durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten
Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne
dass es eines weiteren Beschlusses dazu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co.
KGaA für das Geschäftsjahr 2014 in der vorgelegten Fassung,
die einen Bilanzgewinn von EUR 111.592.823,97 ausweist,
festzustellen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in
Höhe von EUR 111.592.823,97 - bestehend aus dem
Jahresüberschuss 2014 in Höhe von EUR 56.367.863,78 abzüglich
der Zuführung zur gesetzlichen Rücklage nach § 150 AktG von
EUR 2.818.393,19, dem Nennbetrag eigener Anteile aus der
Kapitalerhöhung 2014 von EUR 4.350,00 und dem Gewinnvortrag
aus 2013 in Höhe von EUR 58.039.003,38 (nach Abzug der
Ausschüttung für 2013 im Geschäftsjahr 2014 sowie der in 2014
beschlossenen Einstellung in das gezeichnete Kapital) - wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,40
je Stückaktie ISIN DE 0005470306 auf
95.991.300 Stückaktien für das
Geschäftsjahr 2014 EUR
38.396.520,00
Gewinnvortrag EUR
73.196.303,97
_____________________________________________________-
_______________________________________________
Bilanzgewinn EUR
111.592.823,97
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG für das
Geschäftsjahr 2014
Bis zum Wirksamwerden des Formwechsels am 30. Juni 2014
bestand die Gesellschaft in der Rechtsform einer
Aktiengesellschaft und firmierte unter CTS Eventim AG. Aus
diesem Grund wurde die Geschäftsführung der Gesellschaft bis
zu diesem Zeitpunkt allein durch den seinerzeitigen Vorstand
der CTS Eventim AG ausgeübt. Gegenstand dieses
Tagesordnungspunktes ist daher die Entlastung des
seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG für den Zeitraum
bis zum 30. Juni 2014.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 für den Zeitraum vom
01. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 amtierenden Mitgliedern
des seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr
2014.
Seit dem Wirksamwerden des Formwechsels am 30. Juni 2014
besteht die Gesellschaft in der Rechtsform einer
Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, der EVENTIM Management AG (Hamburg) als
persönlich haftender Gesellschafterin für das Geschäftsjahr
2014 für den Zeitraum vom 30. Juni 2014 bis zum 31. Dezember
2014 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2015 die
PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG,
Osnabrück, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich
zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien.
Aufsichtsrat und persönlich haftende Gesellschafterin schlagen
vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
7.1 Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
ermächtigt, bis zum 06.05.2020 (einschließlich) eigene Aktien
in einem Umfang von bis zu 10% des bestehenden Grundkapitals
über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der
Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots außer zum
Zwecke des Handels mit eigenen Aktien zu erwerben. Die
aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen
mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die
Gesellschaft bereits erworben hat, noch besitzt oder ihr nach
den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10
% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der
Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den an dem Börsenhandelstag, an dem die
Verpflichtung zum Erwerb begründet wird, durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie der Gesellschaft
im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an
der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10%
überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über ein öffentliches
Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der
gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen
Kaufpreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den
Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse
in Frankfurt am Main im arithmetischen Mittel der letzten fünf
Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung der Absicht zur
Abgabe des öffentlichen Angebots um nicht mehr als 10%
überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Das
Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte
Zeichnung des Angebotes dieses Volumen überschreitet, muss die
Annahme in Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen.
Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100
Stück angedienter Aktien je Aktionär kann in den
Angebotsbedingungen vorgesehen werden.
Die Ermächtigung zum Erwerb kann ganz oder in Teilbeträgen,
einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
im Rahmen der oben genannten Beschränkung ausgeübt werden.
7.2 Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt,
ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf, die erworbenen eigenen Aktien nicht nur über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre, sondern
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