
Im Kampf gegen verbotene Ferienwohnungen muss das Land Berlin laut eines Berichts des "Spiegel" einen Rückschlag einstecken. Den Einsatz einer Computersoftware, die flächendeckend Adressdaten von Internet-Vermittlungsportalen ausliest, hält der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix für unzulässig.
Bezirkspolitiker hatten sich für ein solches Programm eingesetzt, um effektiver gegen Ferienwohnungsangebote im Netz vorgehen zu können. Auf Internetportalen bieten Inserenten Tausende Berliner Wohnungen als Kurzzeitunterkünfte für Touristen an, die meisten nennen die genaue Adresse der Wohnung nicht. Der Berliner Datenschutzbeauftragte hält den Einsatz einer Software zur Rekonstruktion der Adressen jedoch nur bei einem "Anfangsverdacht" für zulässig. Seit dem vergangenen Sommer sind Ferienwohnungen in Berlin nur noch sehr eingeschränkt erlaubt. Die Bezirke fahnden seitdem nach nicht gemeldeten Unterkünften.