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DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Adler Modemärkte AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
30.03.2015 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Adler Modemärkte AG 
 
   Haibach 
 
   ISIN DE000A1H8MU2 
   WKN A1H8MU 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am 
 
   Mittwoch, den 13. Mai 2015, um 10.00 Uhr, 
 
   im Kleinen Saal der Stadthalle am Schloss in 
 
   63739 Aschaffenburg, Schloßplatz 1, 
 
   ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           Lageberichts für die Adler Modemärkte AG und des Lageberichts 
           für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate 
           Governance- und des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
           www.adlermode-unternehmen.com im Bereich Investor Relations 
           unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden 
           die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
           erläutert. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 17. März 2015 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
           Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des 
           Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG 
           bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 
           31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           13.516.455,42 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   1.    Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je             EUR 
         dividendenberechtigter Stückaktie:              9.255.000,00 
 
   2.    Einstellung in die Gewinnrücklagen:                      EUR 
                                                         4.261.455,42 
 
 
           Die Dividende wird voraussichtlich am 15. Mai 2015 ausbezahlt. 
 
 
           Der oben genannte Ausschüttungsbetrag basiert auf dem zur Zeit 
           des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
           vorhandenen, dividendenberechtigten Grundkapital der 
           Gesellschaft. Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. 
           Im Zeitpunkt des Gewinnvorschlags hielt die Gesellschaft keine 
           eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
           unverändert eine Dividende von EUR 0,50 je 
           dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Betrag zur Einstellung in die Gewinnrücklagen 
           vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers 
           für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschluss- und 
           Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2015 endende 
           Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum 
           Prüfer für eine prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, soweit 
           die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte 
           beauftragt wird. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Die Hauptversammlung am 23. Mai 2012 hat das seit 2011 
           geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit 
           großer Mehrheit gebilligt, das Grundlage für die Festsetzung 
           der Vorstandsvergütung für die zurückliegenden Geschäftsjahre 
           von 2011 bis 2014 war. Nachdem der Aufsichtsrat nach ersten 
           Anpassungen in 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erneut über 
           Anpassungen des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder 
           beschlossen hat, soll die Hauptversammlung über die Billigung 
           dieses angepassten Systems beschließen. 
 
 
           Im Vergütungsbericht wird zusätzlich zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 auch das 
           Vergütungssystem einschließlich der beschlossenen Änderungen 
           beschrieben. Dieses seit dem 1. Januar 2015 geltende System 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist Gegenstand der 
           Beschlussfassung. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des 
           Geschäftsberichts und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 
           1 genannten Unterlagen, die im Internet unter 
           www.adlermode-unternehmen.com im Bereich Investor Relations 
           unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich sind. Ferner 
           werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
           gemacht und erläutert. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit dem 1. Januar 
           2015 geltende und im Vergütungsbericht als Bestandteil des 
           Geschäftsberichts 2014 erläuterte System zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder gemäß § 120 Abs. 4 AktG zu billigen. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 18.510.000 Stück. Sämtliche ausgegebenen Aktien 
   gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine 
   Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im Zeitpunkt 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung 18.510.000 Stimmen. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung der Adler Modemärkte AG nur 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung 
   des in § 123 Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die Anmeldung und der 
   Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, 6. Mai 2015, 
   24.00 Uhr in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden 
   Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
           Adler Modemärkte AG 
           c/o HCE Haubrok AG 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax: +49 (0) 89 21027 289 
           E-Mail: meldedaten@hce.de 
 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 3 AktG ist durch das 
   depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) zu erstellen und hat 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf 
   Mittwoch, 22. April 2015, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. 
   Lassen Aktionäre ihre Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der 
   Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von 
   innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, 
   Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden; für diesen 
   Nachweis gelten die vorgenannten Bestimmungen zur Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache, dem Nachweisstichtag und der 
   Zugangsfrist entsprechend. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die 
   Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 30, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)

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