Adler Modemärkte AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
30.03.2015 15:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Adler Modemärkte AG
Haibach
ISIN DE000A1H8MU2
WKN A1H8MU
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am
Mittwoch, den 13. Mai 2015, um 10.00 Uhr,
im Kleinen Saal der Stadthalle am Schloss in
63739 Aschaffenburg, Schloßplatz 1,
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des
Lageberichts für die Adler Modemärkte AG und des Lageberichts
für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate
Governance- und des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2014
Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
www.adlermode-unternehmen.com im Bereich Investor Relations
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden
die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 17. März 2015
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer
Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG
bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum
31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
13.516.455,42 wie folgt zu verwenden:
1. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie: 9.255.000,00
2. Einstellung in die Gewinnrücklagen: EUR
4.261.455,42
Die Dividende wird voraussichtlich am 15. Mai 2015 ausbezahlt.
Der oben genannte Ausschüttungsbetrag basiert auf dem zur Zeit
des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat
vorhandenen, dividendenberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft. Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt.
Im Zeitpunkt des Gewinnvorschlags hielt die Gesellschaft keine
eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung
verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend
angepassten Betrag zur Einstellung in die Gewinnrücklagen
vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2015 endende
Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum
Prüfer für eine prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, soweit
die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte
beauftragt wird.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die Hauptversammlung am 23. Mai 2012 hat das seit 2011
geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit
großer Mehrheit gebilligt, das Grundlage für die Festsetzung
der Vorstandsvergütung für die zurückliegenden Geschäftsjahre
von 2011 bis 2014 war. Nachdem der Aufsichtsrat nach ersten
Anpassungen in 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erneut über
Anpassungen des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
beschlossen hat, soll die Hauptversammlung über die Billigung
dieses angepassten Systems beschließen.
Im Vergütungsbericht wird zusätzlich zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 auch das
Vergütungssystem einschließlich der beschlossenen Änderungen
beschrieben. Dieses seit dem 1. Januar 2015 geltende System
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist Gegenstand der
Beschlussfassung. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des
Geschäftsberichts und Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt
1 genannten Unterlagen, die im Internet unter
www.adlermode-unternehmen.com im Bereich Investor Relations
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich sind. Ferner
werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
gemacht und erläutert.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit dem 1. Januar
2015 geltende und im Vergütungsbericht als Bestandteil des
Geschäftsberichts 2014 erläuterte System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder gemäß § 120 Abs. 4 AktG zu billigen.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 18.510.000 Stück. Sämtliche ausgegebenen Aktien
gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung 18.510.000 Stimmen. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung der Adler Modemärkte AG nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung
des in § 123 Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes
in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die Anmeldung und der
Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, 6. Mai 2015,
24.00 Uhr in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Adler Modemärkte AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 21027 289
E-Mail: meldedaten@hce.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 3 AktG ist durch das
depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) zu erstellen und hat
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf
Mittwoch, 22. April 2015, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen.
Lassen Aktionäre ihre Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der
Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von
innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren,
Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden; für diesen
Nachweis gelten die vorgenannten Bestimmungen zur Textform in
deutscher oder englischer Sprache, dem Nachweisstichtag und der
Zugangsfrist entsprechend. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die
Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
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March 30, 2015 09:16 ET (13:16 GMT)
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