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DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2015 in Freudenstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Homag Group AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
31.03.2015 15:44 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   HOMAG Group AG 
 
   Schopfloch 
 
   ISIN: DE0005297204 
   Wertpapierkennnummer: 529720 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der HOMAG Group AG ein, die am 
 
   Freitag, den 8. Mai 2015, um 10.30 Uhr 
 
   im Kurhaus Freudenstadt, Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt, 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           zusammengefassten Lageberichts der HOMAG Group AG und des 
           Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. 
           Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.homag-group.com/hauptversammlung befinden sich 
           Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein 
           Beschluss gefasst werden soll. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der HOMAG Group AG ausgewiesenen Bilanzgewinn 
           des Geschäftsjahrs 2014 in Höhe von EUR 64.481.837,91 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
                                 Ausschüttung einer                  EUR 
                                 Dividende von EUR 0,40     6.275.200,00 
                                 je 
                                 dividendenberechtigter 
                                 Stückaktie auf 
                                 15.688.000 
                                 dividendenberechtigte 
                                 Stückaktien 
 
                                 Gewinnvortrag         EUR 58.206.637,91 
 
 
                                  _________________________ 
 
 
 
                                 Bilanzgewinn          EUR 64.481.837,91 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die 
 
 
           Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
 
           zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung 
           individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder 
 
 
           Nach § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die 
           Hauptversammlung für die Dauer von höchstens fünf Jahren 
           beschließen, entgegen der Regelungen nach § 285 Nr. 9 lit. a) 
           Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 
           HGB keine individualisierten Angaben über die Bezüge jedes 
           einzelnen Mitglieds des Vorstands zu machen. Die Verwaltung 
           ist der Ansicht, dass eine Verpflichtung zur 
           individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung 
           unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der 
           betroffenen Personen eingreift. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor 
           zu beschließen: 
 
 
             'Im Jahresabschluss und Konzernabschluss der 
             Gesellschaft unterbleiben die in §§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 
             bis 8, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten 
             Angaben. Dieser Beschluss gilt für die Jahres- und 
             Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 
             2015 bis einschließlich 2019, längstens jedoch bis zum 7. 
             Mai 2020.' 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Für den Nachweis reicht ein 
   in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut aus. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 17. April 2015 (d.h. 
   17. April 2015, 0.00 Uhr), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die 
   Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass 
   damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die 
   Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im 
   Nachweiszeitpunkt maßgeblich; das heißt, Veräußerungen oder der Erwerb 
   von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft in 
   deutscher oder englischer Sprache spätestens am 
 
   Freitag, 1. Mai 2015, 24.00 Uhr, 
 
   eingehen. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Adresse (auch bei der 
   Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für den Zweck der 
   Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend): 
 
   HOMAG Group AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main, 
 
   oder Telefax: +49 (0) 69/136-26351, 
   oder E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
     a)    Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
           teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre 
           sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender 
           Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine 
           Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Fall der 
           Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind eine 
           fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis 
           des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, 
           ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
           der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem 
           bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird 
           den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur 
           Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular 
           auch im Internet unter 
 
 
           www.homag-group.com/hauptversammlung 
 
 
           abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär 
           unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu 
           richten an: 
 
 
           HOMAG Group AG 
           Hauptversammlungsservice 
           Homagstraße 3-5 
           72296 Schopfloch, 
 
 
           oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461, 
           oder E-Mail: HV@homag-group.de 
 
 
           Diese Adresse (einschließlich Telefax-Nummer und 
           E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung 
           an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
           Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber 
           dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den 
           Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. 
 
 
           Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
           anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger 
           bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu 
           vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach 
           dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen 
           jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, 
           Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten 
           Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise 
           eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 
           135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
           Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 31, 2015 09:45 ET (13:45 GMT)

Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit 
           diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht 
           abstimmen. 
 
 
     b)    Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als 
           Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
           Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
           Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
           erteilten Weisungen aus. Die Aktionäre, die den von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht 
           erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
           Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht an die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und 
           die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein 
           Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung und weitere 
           Informationen werden den Aktionären zusammen mit der 
           Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. 
 
 
           Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter unter Erteilung von Weisungen müssen - 
           sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung 
           erteilt werden - der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 
           7. Mai 2015, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
 
           HOMAG Group AG 
           Hauptversammlungsservice 
           Homagstraße 3-5 
           72296 Schopfloch, 
 
 
           oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461, 
           oder E-Mail: HV@homag-group.de 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.688.000,00 und ist in 
   15.688.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
   damit 15.688.000. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich an 
   den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am 
   Dienstag, 7. April 2015, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige 
   Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
   HOMAG Group AG 
   Hauptversammlungsservice 
   Homagstraße 3-5 
   72296 Schopfloch 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
   bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach 
   näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter 
   der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Donnerstag, 
   23. April 2015, 24.00 Uhr, eingeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
   Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach 
   näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
   spätestens am Donnerstag, 23. April 2015, 24.00 Uhr, eingeht. 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im 
   Internet unter 
 
   www.homag-group.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
   Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der 
   genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende 
   Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den 
   gesetzlichen Anforderungen genügen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
   HOMAG Group AG 
   Hauptversammlungsservice 
   Homagstraße 3-5 
   72296 Schopfloch, 
 
   oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461, 
   oder E-Mail: HV@homag-group.de 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der 
   Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen 
   Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
 
   Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre 
   nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den 
   Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.homag-group.com/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 
   124a AktG zugänglichen Informationen 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.homag-group.com/hauptversammlung. 
 
   Ausliegende und abrufbare Unterlagen 
 
   In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Homagstraße 3-5, 72296 
   Schopfloch, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung und bis zu 
   deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
   Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht der HOMAG Group AG 
   und des Konzerns und der Bericht des Aufsichtsrats sowie der 
   erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 
   und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, und 
   der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Das 
   Verlangen ist zu richten an: 
 
   HOMAG Group AG 
   Hauptversammlungsservice 
   Homagstraße 3-5 
   72296 Schopfloch, 
 
   oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461, 
   oder E-Mail: HV@homag-group.de 
 
   Die vorbezeichneten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.homag-group.com/hauptversammlung 
 
   abrufbar. 
 
   Schopfloch, im März 2015 
 
   HOMAG Group AG mit Sitz in Schopfloch 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
31.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Homag Group AG 
              Homagstr. 3-5 
              72296 Schopfloch 
              Deutschland 
E-Mail:       hv@homag-group.com 
Internet:     http://www.homag-group.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 31, 2015 09:45 ET (13:45 GMT)

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