DJ DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2015 in Freudenstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Homag Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
31.03.2015 15:44
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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HOMAG Group AG
Schopfloch
ISIN: DE0005297204
Wertpapierkennnummer: 529720
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der HOMAG Group AG ein, die am
Freitag, den 8. Mai 2015, um 10.30 Uhr
im Kurhaus Freudenstadt, Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt,
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des
zusammengefassten Lageberichts der HOMAG Group AG und des
Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31.
Dezember 2014 abgelaufene Geschäftsjahr 2014
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.homag-group.com/hauptversammlung befinden sich
Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein
Beschluss gefasst werden soll.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der HOMAG Group AG ausgewiesenen Bilanzgewinn
des Geschäftsjahrs 2014 in Höhe von EUR 64.481.837,91 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 0,40 6.275.200,00
je
dividendenberechtigter
Stückaktie auf
15.688.000
dividendenberechtigte
Stückaktien
Gewinnvortrag EUR 58.206.637,91
_________________________
Bilanzgewinn EUR 64.481.837,91
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Dieser nimmt auch die
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor,
sofern eine solche erfolgt.
6. Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung
individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder
Nach § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die
Hauptversammlung für die Dauer von höchstens fünf Jahren
beschließen, entgegen der Regelungen nach § 285 Nr. 9 lit. a)
Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8
HGB keine individualisierten Angaben über die Bezüge jedes
einzelnen Mitglieds des Vorstands zu machen. Die Verwaltung
ist der Ansicht, dass eine Verpflichtung zur
individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung
unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der
betroffenen Personen eingreift.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor
zu beschließen:
'Im Jahresabschluss und Konzernabschluss der
Gesellschaft unterbleiben die in §§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5
bis 8, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten
Angaben. Dieser Beschluss gilt für die Jahres- und
Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre
2015 bis einschließlich 2019, längstens jedoch bis zum 7.
Mai 2020.'
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Für den Nachweis reicht ein
in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut aus.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 17. April 2015 (d.h.
17. April 2015, 0.00 Uhr), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die
Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass
damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die
Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im
Nachweiszeitpunkt maßgeblich; das heißt, Veräußerungen oder der Erwerb
von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft in
deutscher oder englischer Sprache spätestens am
Freitag, 1. Mai 2015, 24.00 Uhr,
eingehen. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Adresse (auch bei der
Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für den Zweck der
Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend):
HOMAG Group AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main,
oder Telefax: +49 (0) 69/136-26351,
oder E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
a) Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre
sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Fall der
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind eine
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem
bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird
den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular
auch im Internet unter
www.homag-group.com/hauptversammlung
abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu
richten an:
HOMAG Group AG
Hauptversammlungsservice
Homagstraße 3-5
72296 Schopfloch,
oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461,
oder E-Mail: HV@homag-group.de
Diese Adresse (einschließlich Telefax-Nummer und
E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung
an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber
dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den
Widerruf von Vollmachten zur Verfügung.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein
anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu
vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach
dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten
Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß §
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 31, 2015 09:45 ET (13:45 GMT)
Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit
diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht
abstimmen.
b) Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als
Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht
erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und
die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein
Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung und weitere
Informationen werden den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt.
Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Erteilung von Weisungen müssen -
sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung
erteilt werden - der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag,
7. Mai 2015, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
HOMAG Group AG
Hauptversammlungsservice
Homagstraße 3-5
72296 Schopfloch,
oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461,
oder E-Mail: HV@homag-group.de
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.688.000,00 und ist in
15.688.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
damit 15.688.000.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich an
den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am
Dienstag, 7. April 2015, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige
Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
HOMAG Group AG
Hauptversammlungsservice
Homagstraße 3-5
72296 Schopfloch
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen
Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach
näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter
der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Donnerstag,
23. April 2015, 24.00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach
näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse
spätestens am Donnerstag, 23. April 2015, 24.00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im
Internet unter
www.homag-group.com/hauptversammlung
zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der
genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende
Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den
gesetzlichen Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu
richten an:
HOMAG Group AG
Hauptversammlungsservice
Homagstraße 3-5
72296 Schopfloch,
oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461,
oder E-Mail: HV@homag-group.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der
Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen
Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.homag-group.com/hauptversammlung
zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach §
124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.homag-group.com/hauptversammlung.
Ausliegende und abrufbare Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Homagstraße 3-5, 72296
Schopfloch, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung und bis zu
deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte
Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht der HOMAG Group AG
und des Konzerns und der Bericht des Aufsichtsrats sowie der
erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4
und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2014, und
der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zur
Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Das
Verlangen ist zu richten an:
HOMAG Group AG
Hauptversammlungsservice
Homagstraße 3-5
72296 Schopfloch,
oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461,
oder E-Mail: HV@homag-group.de
Die vorbezeichneten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.homag-group.com/hauptversammlung
abrufbar.
Schopfloch, im März 2015
HOMAG Group AG mit Sitz in Schopfloch
Der Vorstand
31.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Homag Group AG
Homagstr. 3-5
72296 Schopfloch
Deutschland
E-Mail: hv@homag-group.com
Internet: http://www.homag-group.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
March 31, 2015 09:45 ET (13:45 GMT)
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