WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 01.04.2015 15:17 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750 ISIN-Code: DE 000 750 750 1 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 der WashTec AG, Augsburg, am Mittwoch, den 13. Mai 2015, 11.00 Uhr (Einlass ab ca. 10.00 Uhr) in der IHK für Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg, ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie bei einem Mutternunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG, Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« zugänglich. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 24.415.905,24 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 22.988.314,80; b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 1.427.590,44 auf neue Rechnung. In dem Vorschlag für die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von EUR 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie ist neben der Dividende in Höhe von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie eine Sonderausschüttung in Höhe von EUR 0,95 je dividendenberechtigter Stückaktie enthalten. Die Dividende wird ab dem 15. Mai 2015 ausgezahlt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und den Halbjahresfinanzbericht 2015 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2015 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über die Änderung von § 8.16 der Satzung Gemäß § 8.16 der Satzung beträgt die jährliche feste Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder EUR 20.000,00, wobei der Vorsitzende das Doppelte erhält. Daneben werden eine zusätzliche feste Vergütung für die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats, eine erfolgsabhängige Vergütung und ein Sitzungsgeld gewährt. Für die Gesamtvergütung (einschließlich Sitzungsgeld) sieht § 8.16 der Satzung eine Begrenzung auf maximal EUR 50.000,00 für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, EUR 75.000,00 für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und EUR 100.000,00 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats vor. Die jährliche feste Vergütung und die Begrenzung für die Gesamtvergütung sollen angemessen angehoben werden, um den Aufgaben des Aufsichtsrats besser Rechnung zu tragen. Dementsprechend soll die jährliche feste Vergütung künftig EUR 35.000,00 für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, EUR 70.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und EUR 100.000,00 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats betragen. Die zusätzliche feste Vergütung für die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats, die erfolgsabhängige Vergütung und das Sitzungsgeld sollen unverändert beibehalten werden. Die Begrenzung für die Gesamtvergütung soll angehoben werden auf maximal EUR 75.000,00 für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, EUR 100.000,00 für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, EUR 150.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und EUR 200.000,00 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8.16 der Satzung wie folgt neu zu fassen: »8.16 Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für das Geschäftsjahr 2015 sowie die folgenden Geschäftsjahre neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 35.000,00. Für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt die feste Vergütung EUR 70.000,00, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR 100.000,00. Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von EUR 2.500,00. Der Vorsitzende eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von EUR 5.000,00. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von EUR 5.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine solche von EUR 10.000,00. Zudem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500,00 für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte des Sitzungsgelds nach diesem Absatz. Die feste Vergütung und das Sitzungsgeld sind nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbar. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat während des vorangegangenen
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April 01, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)