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DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

WashTec AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
01.04.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   WashTec AG 
 
   Augsburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750 
   ISIN-Code: DE 000 750 750 1 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung 2015 der WashTec AG, Augsburg, 
   am Mittwoch, den 13. Mai 2015, 11.00 Uhr (Einlass ab ca. 10.00 Uhr) 
   in der IHK für Augsburg und Schwaben, 
   Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014; 
           Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG 
           und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 mit dem 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 
           Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
           dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie 
           zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns 
           und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
           Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 
           Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den 
           Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des 
           Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
           des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - 
           einen erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben 
           und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und 
           Risikomanagementsystems sowie bei einem Mutternunternehmen 
           auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den 
           Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der 
           Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG, 
           Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung 
           selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich 
           »Investor Relations« zugänglich. Auf Verlangen werden jedem 
           Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der 
           ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn von EUR 24.415.905,24 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,65 
             je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 
             22.988.314,80; 
 
 
       b)    Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe 
             von EUR 1.427.590,44 auf neue Rechnung. 
 
 
 
           In dem Vorschlag für die Ausschüttung einer Dividende an die 
           Aktionäre in Höhe von EUR 1,65 je dividendenberechtigter 
           Stückaktie ist neben der Dividende in Höhe von EUR 0,70 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie eine Sonderausschüttung in 
           Höhe von EUR 0,95 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           enthalten. 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 15. Mai 2015 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und den 
           Halbjahresfinanzbericht 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 
           sowie für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2015 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung von § 8.16 der 
           Satzung 
 
 
           Gemäß § 8.16 der Satzung beträgt die jährliche feste Vergütung 
           für die Aufsichtsratsmitglieder EUR 20.000,00, wobei der 
           Vorsitzende das Doppelte erhält. Daneben werden eine 
           zusätzliche feste Vergütung für die Mitgliedschaft in 
           Ausschüssen des Aufsichtsrats, eine erfolgsabhängige Vergütung 
           und ein Sitzungsgeld gewährt. Für die Gesamtvergütung 
           (einschließlich Sitzungsgeld) sieht § 8.16 der Satzung eine 
           Begrenzung auf maximal EUR 50.000,00 für ein einfaches 
           Aufsichtsratsmitglied, EUR 75.000,00 für den Vorsitzenden des 
           Prüfungsausschusses und EUR 100.000,00 für den Vorsitzenden 
           des Aufsichtsrats vor. 
 
 
           Die jährliche feste Vergütung und die Begrenzung für die 
           Gesamtvergütung sollen angemessen angehoben werden, um den 
           Aufgaben des Aufsichtsrats besser Rechnung zu tragen. 
           Dementsprechend soll die jährliche feste Vergütung künftig EUR 
           35.000,00 für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, EUR 
           70.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats und EUR 100.000,00 für den Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats betragen. Die zusätzliche feste Vergütung für 
           die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats, die 
           erfolgsabhängige Vergütung und das Sitzungsgeld sollen 
           unverändert beibehalten werden. Die Begrenzung für die 
           Gesamtvergütung soll angehoben werden auf maximal EUR 
           75.000,00 für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, EUR 
           100.000,00 für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, EUR 
           150.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats und EUR 200.000,00 für den Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8.16 der 
           Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
 
       »8.16 Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für das 
             Geschäftsjahr 2015 sowie die folgenden Geschäftsjahre neben 
             dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr 
             seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung 
             in Höhe von EUR 35.000,00. Für den stellvertretenden 
             Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt die feste Vergütung 
             EUR 70.000,00, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR 
             100.000,00. 
 
 
             Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des 
             Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung 
             von EUR 2.500,00. Der Vorsitzende eines Ausschusses mit 
             Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche 
             feste Vergütung von EUR 5.000,00. Jedes Mitglied des 
             Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung 
             von EUR 5.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 
             eine solche von EUR 10.000,00. 
 
 
             Zudem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein 
             Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500,00 für jede Sitzung des 
             Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen. 
             Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird 
             Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Der Vorsitzende des 
             Aufsichtsrats erhält das Doppelte des Sitzungsgelds nach 
             diesem Absatz. 
 
 
             Die feste Vergütung und das Sitzungsgeld sind nach Ablauf 
             des Geschäftsjahrs zahlbar. 
 
 
             Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine 
             Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat während des vorangegangenen 

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April 01, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)

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