WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
01.04.2015 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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WashTec AG
Augsburg
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750
ISIN-Code: DE 000 750 750 1
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen
Hauptversammlung 2015 der WashTec AG, Augsburg,
am Mittwoch, den 13. Mai 2015, 11.00 Uhr (Einlass ab ca. 10.00 Uhr)
in der IHK für Augsburg und Schwaben,
Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014;
Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG
und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289
Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor,
dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des
festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie
zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns
und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176
Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den
Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des
Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften -
einen erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben
und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems sowie bei einem Mutternunternehmen
auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den
Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung
näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG,
Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich
»Investor Relations« zugänglich. Auf Verlangen werden jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der
ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen
Bilanzgewinn von EUR 24.415.905,24 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,65
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR
22.988.314,80;
b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe
von EUR 1.427.590,44 auf neue Rechnung.
In dem Vorschlag für die Ausschüttung einer Dividende an die
Aktionäre in Höhe von EUR 1,65 je dividendenberechtigter
Stückaktie ist neben der Dividende in Höhe von EUR 0,70 je
dividendenberechtigter Stückaktie eine Sonderausschüttung in
Höhe von EUR 0,95 je dividendenberechtigter Stückaktie
enthalten.
Die Dividende wird ab dem 15. Mai 2015 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und den
Halbjahresfinanzbericht 2015
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015
sowie für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2015 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 8.16 der
Satzung
Gemäß § 8.16 der Satzung beträgt die jährliche feste Vergütung
für die Aufsichtsratsmitglieder EUR 20.000,00, wobei der
Vorsitzende das Doppelte erhält. Daneben werden eine
zusätzliche feste Vergütung für die Mitgliedschaft in
Ausschüssen des Aufsichtsrats, eine erfolgsabhängige Vergütung
und ein Sitzungsgeld gewährt. Für die Gesamtvergütung
(einschließlich Sitzungsgeld) sieht § 8.16 der Satzung eine
Begrenzung auf maximal EUR 50.000,00 für ein einfaches
Aufsichtsratsmitglied, EUR 75.000,00 für den Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses und EUR 100.000,00 für den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats vor.
Die jährliche feste Vergütung und die Begrenzung für die
Gesamtvergütung sollen angemessen angehoben werden, um den
Aufgaben des Aufsichtsrats besser Rechnung zu tragen.
Dementsprechend soll die jährliche feste Vergütung künftig EUR
35.000,00 für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, EUR
70.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden des
Aufsichtsrats und EUR 100.000,00 für den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats betragen. Die zusätzliche feste Vergütung für
die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats, die
erfolgsabhängige Vergütung und das Sitzungsgeld sollen
unverändert beibehalten werden. Die Begrenzung für die
Gesamtvergütung soll angehoben werden auf maximal EUR
75.000,00 für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, EUR
100.000,00 für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, EUR
150.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden des
Aufsichtsrats und EUR 200.000,00 für den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8.16 der
Satzung wie folgt neu zu fassen:
»8.16 Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für das
Geschäftsjahr 2015 sowie die folgenden Geschäftsjahre neben
dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr
seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung
in Höhe von EUR 35.000,00. Für den stellvertretenden
Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt die feste Vergütung
EUR 70.000,00, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR
100.000,00.
Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des
Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung
von EUR 2.500,00. Der Vorsitzende eines Ausschusses mit
Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche
feste Vergütung von EUR 5.000,00. Jedes Mitglied des
Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung
von EUR 5.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
eine solche von EUR 10.000,00.
Zudem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein
Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500,00 für jede Sitzung des
Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen.
Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird
Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Der Vorsitzende des
Aufsichtsrats erhält das Doppelte des Sitzungsgelds nach
diesem Absatz.
Die feste Vergütung und das Sitzungsgeld sind nach Ablauf
des Geschäftsjahrs zahlbar.
Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat während des vorangegangenen
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April 01, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)
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