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DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2015 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

WashTec AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
01.04.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   WashTec AG 
 
   Augsburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750 
   ISIN-Code: DE 000 750 750 1 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung 2015 der WashTec AG, Augsburg, 
   am Mittwoch, den 13. Mai 2015, 11.00 Uhr (Einlass ab ca. 10.00 Uhr) 
   in der IHK für Augsburg und Schwaben, 
   Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014; 
           Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG 
           und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 mit dem 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 
           Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
           dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie 
           zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns 
           und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
           Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 
           Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den 
           Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des 
           Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
           des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - 
           einen erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben 
           und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und 
           Risikomanagementsystems sowie bei einem Mutternunternehmen 
           auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den 
           Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der 
           Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG, 
           Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung 
           selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich 
           »Investor Relations« zugänglich. Auf Verlangen werden jedem 
           Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der 
           ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn von EUR 24.415.905,24 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,65 
             je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 
             22.988.314,80; 
 
 
       b)    Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe 
             von EUR 1.427.590,44 auf neue Rechnung. 
 
 
 
           In dem Vorschlag für die Ausschüttung einer Dividende an die 
           Aktionäre in Höhe von EUR 1,65 je dividendenberechtigter 
           Stückaktie ist neben der Dividende in Höhe von EUR 0,70 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie eine Sonderausschüttung in 
           Höhe von EUR 0,95 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           enthalten. 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 15. Mai 2015 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und den 
           Halbjahresfinanzbericht 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 
           sowie für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2015 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung von § 8.16 der 
           Satzung 
 
 
           Gemäß § 8.16 der Satzung beträgt die jährliche feste Vergütung 
           für die Aufsichtsratsmitglieder EUR 20.000,00, wobei der 
           Vorsitzende das Doppelte erhält. Daneben werden eine 
           zusätzliche feste Vergütung für die Mitgliedschaft in 
           Ausschüssen des Aufsichtsrats, eine erfolgsabhängige Vergütung 
           und ein Sitzungsgeld gewährt. Für die Gesamtvergütung 
           (einschließlich Sitzungsgeld) sieht § 8.16 der Satzung eine 
           Begrenzung auf maximal EUR 50.000,00 für ein einfaches 
           Aufsichtsratsmitglied, EUR 75.000,00 für den Vorsitzenden des 
           Prüfungsausschusses und EUR 100.000,00 für den Vorsitzenden 
           des Aufsichtsrats vor. 
 
 
           Die jährliche feste Vergütung und die Begrenzung für die 
           Gesamtvergütung sollen angemessen angehoben werden, um den 
           Aufgaben des Aufsichtsrats besser Rechnung zu tragen. 
           Dementsprechend soll die jährliche feste Vergütung künftig EUR 
           35.000,00 für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, EUR 
           70.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats und EUR 100.000,00 für den Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats betragen. Die zusätzliche feste Vergütung für 
           die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats, die 
           erfolgsabhängige Vergütung und das Sitzungsgeld sollen 
           unverändert beibehalten werden. Die Begrenzung für die 
           Gesamtvergütung soll angehoben werden auf maximal EUR 
           75.000,00 für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, EUR 
           100.000,00 für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, EUR 
           150.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats und EUR 200.000,00 für den Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8.16 der 
           Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
 
       »8.16 Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für das 
             Geschäftsjahr 2015 sowie die folgenden Geschäftsjahre neben 
             dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr 
             seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung 
             in Höhe von EUR 35.000,00. Für den stellvertretenden 
             Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt die feste Vergütung 
             EUR 70.000,00, für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR 
             100.000,00. 
 
 
             Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des 
             Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung 
             von EUR 2.500,00. Der Vorsitzende eines Ausschusses mit 
             Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche 
             feste Vergütung von EUR 5.000,00. Jedes Mitglied des 
             Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung 
             von EUR 5.000,00, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 
             eine solche von EUR 10.000,00. 
 
 
             Zudem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein 
             Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500,00 für jede Sitzung des 
             Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen. 
             Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird 
             Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Der Vorsitzende des 
             Aufsichtsrats erhält das Doppelte des Sitzungsgelds nach 
             diesem Absatz. 
 
 
             Die feste Vergütung und das Sitzungsgeld sind nach Ablauf 
             des Geschäftsjahrs zahlbar. 
 
 
             Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine 
             Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat während des vorangegangenen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 01, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)

Geschäftsjahrs jeweils nach Fassung des 
             Gewinnverwendungsbeschlusses eine erfolgsabhängige Vergütung 
             von EUR 500,00 für jeden Cent, um den der nach 
             IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Konzerngewinn 
             pro Aktie den vergleichbaren Betrag des vorangegangenen 
             Geschäftsjahrs überschreitet. 
 
 
             Die jährliche Gesamtvergütung (feste und erfolgsabhängige 
             Vergütung sowie Sitzungsgeld) ist begrenzt auf maximal EUR 
             75.000,00 für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, EUR 
             100.000,00 für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, EUR 
             150.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden des 
             Aufsichtsrats und EUR 200.000,00 für den Vorsitzenden des 
             Aufsichtsrats. Bei Überschneidung der Funktionen gilt für 
             die Begrenzung der höhere Betrag. 
 
 
             Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des 
             Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat bzw. einem 
             Aufsichtsratsausschuss angehört haben, erhalten eine im 
             Verhältnis geringere feste und erfolgsabhängige Vergütung, 
             deren Begrenzung ebenfalls im Verhältnis zu kürzen ist. Die 
             Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf 
             seine Bezüge entfallende Mehrwertsteuer.« 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die WashTec AG 
   insgesamt 13.976.970 Stückaktien ausgegeben, die insgesamt 13.976.970 
   Stimmrechte gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung 44.658 Stück eigene Aktien, aus 
   denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht 
   ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die 
   Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu 
   ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführenden 
   Institut (Kreditinstitut oder sonstiges, auch ausländisches 
   Finanzdienstleistungsinstitut), der sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Hauptversammlung, also Mittwoch, den 22. April 2015, 0.00 Uhr 
   MESZ (sog. Nachweisstichtag) bezieht, ausreichend. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform 
   in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft 
   spätestens am Mittwoch, den 6. Mai 2015, 24.00 Uhr MESZ, unter 
   nachfolgender Adresse zugehen: 
 
   WashTec AG 
   c/o HCE Haubrok AG 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 21027289 
   E-Mail: meldedaten@hce.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien innehaben und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
   Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
   ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im 
   Falle einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung 
   und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt. Der 
   Nachweis der Bevollmächtigung kann auch auf elektronischem Wege an die 
   folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   vollmacht@hce.de 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 
   AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, 
   bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung 
   muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
   verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 
   135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
   bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, an 
   die Weisung der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, 
   die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine 
   Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung. Soweit die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
   Fall in Textform Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
   werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Erteilung 
   der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf, und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die 
   Vollmacht zusammen mit der Weisung muss bis zum 12. Mai 2015, 24.00 
   Uhr MESZ, unter der nachfolgend genannten Adresse bei der Gesellschaft 
   eingegangen sein: 
 
   WashTec AG 
   c/o HCE Haubrok AG 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Fax: +49 89 20127 289 
   E-Mail: vollmacht@hce.de 
 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an die weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen den Aktionären unter der 
   Internetadresse www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« zum 
   Download zur Verfügung oder können montags bis freitags, außer 
   feiertags, zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) unter der 
   Telefonnummer +49 89 21027-222 angefordert werden. 
 
   Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres 
   Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten 
   lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular 
   gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
 
   Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich 
   »Investor Relations« folgende Informationen und Unterlagen zugänglich 
   sein (vgl. § 124a AktG): 
 
     1.    der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur 
           fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der 
           Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
           Einberufung; 
 
 
     2.    die der Versammlung zugänglich zu machenden 
           Unterlagen; 
 
 
     3.    Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung 
           verwendet werden können. 
 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen 
   (dies entspricht 174.713 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
   richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 12. 
   April 2015 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
   Verlangen an folgende Adresse: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 01, 2015 09:17 ET (13:17 GMT)

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