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DGAP-HV: Rheinmetall Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Rheinmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2015 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Rheinmetall Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
01.04.2015 15:21 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Rheinmetall AG 
 
   Düsseldorf 
 
   ISIN: DE0007030009 \ WKN: 703000 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall 
   AG, Düsseldorf, die am Dienstag, dem 12. Mai 2015, 10.00 Uhr, im 
   MARITIM Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, 
   stattfindet. 
 
   Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung wurde im 
   Bundesanzeiger am 1. April 2015 veröffentlicht. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst 
           ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben gem. § 289 Absatz 4 und 5 und § 315 Absatz 4 HGB 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet unter 
           www.rheinmetall.com/hauptversammlung zur Verfügung. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss am 18. März 2015 
           entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Damit 
           ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des 
           Jahresabschlusses. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Rheinmetall AG des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 
           12.000.000,00 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
  -  Ausschüttung einer Dividende von 0,30 EUR   =  11.512.046,70 EUR 
     je dividendenberechtigter Stückaktie 
 
  -  Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen  =     487.953,30 EUR 
 
 
           Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Falls sich bis 
           zur Hauptversammlung die Anzahl der eigenen Aktien ändert, 
           wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 
           0,30 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend 
           angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
           für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
           Zweigniederlassung Düsseldorf, zu wählen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 39.599.000 
   Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte beläuft sich somit ebenfalls auf 39.599.000. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   1.225.511 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte, 
   insbesondere keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der teilnahme- 
   und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 
   daher 38.373.489. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut 
   erstellten, besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an folgende 
   Adresse übermitteln: 
 
   Rheinmetall AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 21. April 2015 (00.00 
   Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft zusammen 
   mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2015 (24.00 Uhr 
   MESZ) unter der genannten Adresse zugehen. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher 
   oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   gilt als Aktionär nur derjenige, der den Aktienbesitz nachweist. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten sich 
   - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Hiermit ist keine Sperre für die Veräußerung von 
   Aktien verbunden. Auch bei Veräußerung sämtlicher Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag oder eines Teils hiervon ist für die Teilnahme und 
   den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum 
   Nachweisstichtag maßgebend. Wer erst nach dem Nachweisstichtag 
   Aktionär wird und vorher keine Aktien besessen hat, ist an der 
   Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt, es sei denn, 
   sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht 
   durch Bevollmächtigte ausüben wollen, werden gebeten, möglichst 
   frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   bei ihren depotführenden Instituten anzufordern. Die erforderliche 
   Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in 
   diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
   Briefwahl 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihre Stimme schriftlich durch Briefwahl abgeben. 
   Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur 
   Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis 
   einschließlich 8. Mai 2015 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft 
   eingegangen sein und sind ausschließlich an die nachstehende Adresse 
   zu richten. 
 
        Rheinmetall AG         Rheinmetall AG 
        Rechtsabteilung        Rechtsabteilung 
        Rheinmetall-Platz 1    Postfach 10 42 61 
        40476 Düsseldorf       40033 Düsseldorf 
 
   Telefax: +49 211 473-4444, E-Mail: eva-maria.althoff@rheinmetall.com 
 
   Anderweitig adressierte Stimmabgaben per Briefwahl werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch unser internetgestütztes 
   Briefwahl-, Vollmachts- und Weisungssystem eingesetzt werden. Die über 
   dieses internetgestützte System abgegebenen Stimmen müssen bis 
   einschließlich 11. Mai 2015 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft 
   unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung eingegangen sein. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl erhalten die 
   Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende 
   Informationen sind auch im Internet unter 
   www.rheinmetall.com/hauptversammlung einsehbar. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im 
   Fall der Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des 
   Aktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden Ausführungen 
   (siehe Abschnitt 'Teilnahme an der Hauptversammlung') erforderlich. 
   Vollmachten sind, wenn sie nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder sonstige von § 135 AktG erfasste Personen 
   oder Institutionen gerichtet sind, ebenso wie Weisungen an 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, in Textform gemäß § 126b BGB zu 
   erteilen, unter anderem auch durch unser internetgestütztes 
   Vollmachts- und Weisungssystem. Wir weisen darauf hin, dass im Falle 
   der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
   oder sonstiger von § 135 AktG erfasster Personen oder Institutionen 
   diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil 
   sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
 
   Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 01, 2015 09:21 ET (13:21 GMT)

vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine 
   Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
   werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. Damit die Stimmrechtsvertreter die überlassenen 
   Vollmachten und Weisungen in der Hauptversammlung ausüben können, 
   müssen diese ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung erteilt 
   werden. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ist ebenfalls eine Eintrittskarte für die 
   Hauptversammlung erforderlich. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Anmeldung und zur Vollmachtserteilung erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende 
   Informationen sind auch im Internet unter 
   www.rheinmetall.com/hauptversammlung einsehbar. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
   gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 
   EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
   Gesellschaft unter der im nachfolgenden Abschnitt angegebenen Adresse 
   bis zum Ablauf des 11. April 2015 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sein. Im 
   Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Absatz 2 in Verbindung 
   mit Absatz 1 und §§ 142 Absatz 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 
   127 AktG 
 
   Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge 
   von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
   oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehenden 
   Adressen zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
        Rheinmetall AG         Rheinmetall AG 
        Rechtsabteilung        Rechtsabteilung 
        Rheinmetall-Platz 1    Postfach 10 42 61 
        40476 Düsseldorf       40033 Düsseldorf 
 
   Telefax: +49 211 473-4444, E-Mail: eva-maria.althoff@rheinmetall.com 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des 27. April 2015 (24.00 Uhr MESZ) bei 
   vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft 
   eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den 
   anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter 
   www.rheinmetall.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 27. April 
   2015 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung in deutscher Sprache 
   (Originalversion) und englischer Sprache, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen zu 
   den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 127 und 131 AktG 
   stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.rheinmetall.com/hauptversammlung zur Verfügung. Dort werden nach 
   der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse 
   bekannt gemacht. 
 
   Düsseldorf, im April 2015 
 
   Rheinmetall AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
01.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Rheinmetall Aktiengesellschaft 
              Rheinmetall Platz 1 
              40476 Düsseldorf 
              Deutschland 
Telefon:      +49 211 473 4723 
E-Mail:       gabriele.zuehlke@rheinmetall.com 
Internet:     http://www.rheinmetall.com 
ISIN:         DE0007030009 
WKN:          703000 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 01, 2015 09:21 ET (13:21 GMT)

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