DJ DGAP-HV: Rheinmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2015 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Rheinmetall Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
01.04.2015 15:21
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rheinmetall AG
Düsseldorf
ISIN: DE0007030009 \ WKN: 703000
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall
AG, Düsseldorf, die am Dienstag, dem 12. Mai 2015, 10.00 Uhr, im
MARITIM Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin,
stattfindet.
Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung wurde im
Bundesanzeiger am 1. April 2015 veröffentlicht.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst
ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben gem. § 289 Absatz 4 und 5 und § 315 Absatz 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das
Geschäftsjahr 2014
Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet unter
www.rheinmetall.com/hauptversammlung zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss am 18. März 2015
entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Damit
ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des
Jahresabschlusses.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Rheinmetall AG des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von
12.000.000,00 EUR wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von 0,30 EUR = 11.512.046,70 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie
- Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen = 487.953,30 EUR
Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Falls sich bis
zur Hauptversammlung die Anzahl der eigenen Aktien ändert,
wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von
0,30 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
Zweigniederlassung Düsseldorf, zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 39.599.000
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beläuft sich somit ebenfalls auf 39.599.000. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
1.225.511 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte,
insbesondere keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt
daher 38.373.489.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut
erstellten, besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an folgende
Adresse übermitteln:
Rheinmetall AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 21. April 2015 (00.00
Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft zusammen
mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2015 (24.00 Uhr
MESZ) unter der genannten Adresse zugehen. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein.
Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
gilt als Aktionär nur derjenige, der den Aktienbesitz nachweist. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts richten sich
- neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum
Nachweisstichtag. Hiermit ist keine Sperre für die Veräußerung von
Aktien verbunden. Auch bei Veräußerung sämtlicher Aktien nach dem
Nachweisstichtag oder eines Teils hiervon ist für die Teilnahme und
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum
Nachweisstichtag maßgebend. Wer erst nach dem Nachweisstichtag
Aktionär wird und vorher keine Aktien besessen hat, ist an der
Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt, es sei denn,
sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht
durch Bevollmächtigte ausüben wollen, werden gebeten, möglichst
frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
bei ihren depotführenden Instituten anzufordern. Die erforderliche
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in
diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihre Stimme schriftlich durch Briefwahl abgeben.
Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur
Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis
einschließlich 8. Mai 2015 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft
eingegangen sein und sind ausschließlich an die nachstehende Adresse
zu richten.
Rheinmetall AG Rheinmetall AG
Rechtsabteilung Rechtsabteilung
Rheinmetall-Platz 1 Postfach 10 42 61
40476 Düsseldorf 40033 Düsseldorf
Telefax: +49 211 473-4444, E-Mail: eva-maria.althoff@rheinmetall.com
Anderweitig adressierte Stimmabgaben per Briefwahl werden nicht
berücksichtigt.
Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch unser internetgestütztes
Briefwahl-, Vollmachts- und Weisungssystem eingesetzt werden. Die über
dieses internetgestützte System abgegebenen Stimmen müssen bis
einschließlich 11. Mai 2015 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft
unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung eingegangen sein.
Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl erhalten die
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende
Informationen sind auch im Internet unter
www.rheinmetall.com/hauptversammlung einsehbar.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im
Fall der Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des
Aktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des
Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden Ausführungen
(siehe Abschnitt 'Teilnahme an der Hauptversammlung') erforderlich.
Vollmachten sind, wenn sie nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder sonstige von § 135 AktG erfasste Personen
oder Institutionen gerichtet sind, ebenso wie Weisungen an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, in Textform gemäß § 126b BGB zu
erteilen, unter anderem auch durch unser internetgestütztes
Vollmachts- und Weisungssystem. Wir weisen darauf hin, dass im Falle
der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder sonstiger von § 135 AktG erfasster Personen oder Institutionen
diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil
sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 01, 2015 09:21 ET (13:21 GMT)
vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine
Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Damit die Stimmrechtsvertreter die überlassenen
Vollmachten und Weisungen in der Hauptversammlung ausüben können,
müssen diese ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung erteilt
werden. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist ebenfalls eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung erforderlich.
Nähere Einzelheiten zur Anmeldung und zur Vollmachtserteilung erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende
Informationen sind auch im Internet unter
www.rheinmetall.com/hauptversammlung einsehbar.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00
EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft unter der im nachfolgenden Abschnitt angegebenen Adresse
bis zum Ablauf des 11. April 2015 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sein. Im
Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Absatz 2 in Verbindung
mit Absatz 1 und §§ 142 Absatz 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und
127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge
von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre
oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehenden
Adressen zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rheinmetall AG Rheinmetall AG
Rechtsabteilung Rechtsabteilung
Rheinmetall-Platz 1 Postfach 10 42 61
40476 Düsseldorf 40033 Düsseldorf
Telefax: +49 211 473-4444, E-Mail: eva-maria.althoff@rheinmetall.com
Bis spätestens zum Ablauf des 27. April 2015 (24.00 Uhr MESZ) bei
vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den
anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter
www.rheinmetall.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht.
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 27. April
2015 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung in deutscher Sprache
(Originalversion) und englischer Sprache, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen zu
den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 127 und 131 AktG
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rheinmetall.com/hauptversammlung zur Verfügung. Dort werden nach
der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse
bekannt gemacht.
Düsseldorf, im April 2015
Rheinmetall AG
Der Vorstand
01.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rheinmetall Aktiengesellschaft
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 473 4723
E-Mail: gabriele.zuehlke@rheinmetall.com
Internet: http://www.rheinmetall.com
ISIN: DE0007030009
WKN: 703000
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
April 01, 2015 09:21 ET (13:21 GMT)
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