Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
128 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: H&R Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: H&R Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

H&R Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.04.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   H&R Aktiengesellschaft 
 
   Salzbergen 
 
   - ISIN DE0007757007 - 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer 775700 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
 
   Dienstag, dem 19. Mai 2015, um 10:00 Uhr, 
 
   im 
 
   CCH - Congress Center Hamburg, Saal 4, 
 
   Am Dammtor/Marseiller Straße 2 (Nähe Dammtorbahnhof), 20355 Hamburg, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 2015 
 
   der Gesellschaft ein. 
 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der H&R 
           Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2014, des 
           zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R 
           Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 27. Februar 2015 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung und damit eine 
           Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 
 
 
           Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen 
           in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener Straße 
           8, 48499 Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, 
           die vorgenannten Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während 
           der üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem Zeitpunkt 
           außerdem im Internet unter http://www.hur.com im Bereich H&R 
           AG - Investor Relations - Hauptversammlung zugänglich. Auf 
           Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich 
           und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
           erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           zur Einsicht ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Frau Anja Krusel hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats 
           mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19. Mai 2015 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung am 19. Mai 2015 anstelle von Frau Anja Krusel 
 
 
           Herrn Dr.-Ing. Peter J. Seifried, 
           wohnhaft in Seevetal, 
           Chemieingenieur, 
 
 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre 
           zu wählen; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
           beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung und 
           nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 
           Abs. 1 DrittelbG aus sechs Mitgliedern der Aktionäre und drei 
           Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung 
           ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
           Die Warth & Klein Grant Thornton AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 bestellt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Erklärung 
           der Warth & Klein Grant Thornton AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren 
           Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
   **** 
 
   Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre 
 
   Angaben über den unter Punkt 4 der Tagesordnung zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: 
 
   Dr.-Ing. Peter J. Seifried, 
   Chemieingenieur 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
        - Keine 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
        - Vorsitzender des Vorstands des VSI - Verband der 
        Schmierstoffindustrie e.V. 
 
 
        - Kooptiertes Vorstandsmitglied des UNITI 
        Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. 
 
 
        - Mitglied im Stiftungs- und Verwaltungsrat der 
        Oest-Gruppe 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   darauf hingewiesen, dass Herr Dr.-Ing. Peter J. Seifried seit dem 
   05.03.2014 als Berater für die strategische Ausrichtung des 
   Raffineriegeschäfts der H&R Aktiengesellschaft tätig ist. Im 
   Geschäftsjahr 2014 wurden die Beratungsleistungen mit rund EUR 12.265 
   vergütet. Für den Fall seiner Wahl zum Aufsichtsratsmitglied der 
   Gesellschaft wird das genannte Beratungsverhältnis aufgehoben. Zum 
   Zeitpunkt des Amtsantritts steht Herr Dr.-Ing. Peter J. Seifried nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats damit in keiner persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur H&R Aktiengesellschaft oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der H&R Aktiengesellschaft oder einem 
   wesentlich an der H&R Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
   nachweisen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis zum 12. Mai 
   2015, 24.00 Uhr unter der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft 
   empfangsberechtigten Stelle (die 'Anmeldeadresse') zugehen: 
 
   H&R Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat in Textform (§ 
   126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut nachzuweisen. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 
   den 28. April 2015, 0.00 Uhr (der 'Nachweisstichtag') beziehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)

Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
   frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich 
   alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. Die 
   Eintrittskarte ist keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient nur der 
   Vereinfachung der organisatorischen Abwicklung an der Einlasskontrolle 
   am Tag der Hauptversammlung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die 
   Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen 
   Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
   rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform 
   (§ 126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der 
   gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung 
   eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen 
   nach vorgenannten Vorschriften gleichgestellten Person oder 
   Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
   gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
   rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der 
   Gesellschaft unter der Anmeldeadresse oder gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es eines Nachweises der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann an die 
   Anmeldeadresse übermittelt oder am Tag der Hauptversammlung an der 
   Einlasskontrolle vorgelegt werden. Der Nachweis kann ferner unter der 
   E-Mail-Adresse hauptversammlung2015@hur.com übermittelt werden. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das 
   Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es 
   wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der oben genannten 
   Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
   Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - 
   Hauptversammlung zum Herunterladen bereit. 
 
   Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch die 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, Herrn Ties 
   Kaiser, Börnsen, und Frau Silke Steenbock, Hamburg, bevollmächtigen. 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
   Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. 
   Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform (§ 126b 
   BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
   Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum 
   Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. 
 
   Auch für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
   werden. Das Formular kann zudem unter der oben genannten 
   Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
   Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - 
   Hauptversammlung zum Herunterladen bereit. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, müssen die Vollmachten nebst Weisungen bis 
   zum Ablauf des 15. Mai 2015 (Zugang) per Post oder per Fax an die oben 
   genannte Anmeldeadresse oder per E-Mail an 
   hauptversammlung2015@hur.com übermitteln. Darüber hinaus besteht die 
   Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.583 
   Stückaktien (die 'Mindestbeteiligung'), können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, 
   wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller 
   haben ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
   dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
   Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch den Vorstand 
   vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der 
   Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen 
   muss. Es muss der Gesellschaft bis zum 18. April 2015, 24.00 Uhr unter 
   der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
   H&R Aktiengesellschaft 
   - Vorstand - 
   Neuenkirchener Str. 8 
   48499 Salzbergen 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag 
   von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Wahlvorschläge zu Punkt 4 und 
   Punkt 5 der Tagesordnung zu stellen. Etwaige Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge können der Gesellschaft ausschließlich an folgende 
   Adresse übermittelt werden: 
 
   H&R Aktiengesellschaft 
   Investor Relations - HV 2015 
   Neuenkirchener Str. 8 
   48499 Salzbergen 
   Fax: +49 (0)5976-94 53 08 
   E-Mail: investor.relations@hur.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und 
   einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet 
   unter http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis 
   zum 4. Mai 2015, 24.00 Uhr zugegangen sind. Gegenanträgen, nicht aber 
   Wahlvorschlägen, ist eine Begründung beizufügen. Eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse zugänglich gemacht. Eine Abstimmung über einen 
   Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, 
   dass der Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag während der Hauptversammlung 
   mündlich gestellt wird. In der Hauptversammlung können mündliche 
   Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige fristgerechte 
   Übermittlung gestellt werden. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der 
   Aussprache zu stellen. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung, weitergehende 
   Erläuterungen der Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
   und 131 Abs. 1 AktG sowie ergänzende Informationen zu dem 
   Aufsichtsratskandidaten Herrn Dr.-Ing. Peter J. Seifried finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.hur.com im 
   Bereich H&R AG - Investor Relations - Hauptversammlung. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 91.572.769,63. Es ist eingeteilt in 
   35.820.154 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 
   35.820.154 Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen 
   von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   Salzbergen, im April 2015 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.