DJ DGAP-HV: H&R Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
H&R Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
08.04.2015 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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H&R Aktiengesellschaft
Salzbergen
- ISIN DE0007757007 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer 775700 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am
Dienstag, dem 19. Mai 2015, um 10:00 Uhr,
im
CCH - Congress Center Hamburg, Saal 4,
Am Dammtor/Marseiller Straße 2 (Nähe Dammtorbahnhof), 20355 Hamburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2015
der Gesellschaft ein.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der H&R
Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2014, des
zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 27. Februar 2015
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung und damit eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener Straße
8, 48499 Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg,
die vorgenannten Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während
der üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem Zeitpunkt
außerdem im Internet unter http://www.hur.com im Bereich H&R
AG - Investor Relations - Hauptversammlung zugänglich. Auf
Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
zur Einsicht ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Frau Anja Krusel hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19. Mai 2015
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 19. Mai 2015 anstelle von Frau Anja Krusel
Herrn Dr.-Ing. Peter J. Seifried,
wohnhaft in Seevetal,
Chemieingenieur,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre
zu wählen; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung und
nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4
Abs. 1 DrittelbG aus sechs Mitgliedern der Aktionäre und drei
Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
Die Warth & Klein Grant Thornton AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 bestellt.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Erklärung
der Warth & Klein Grant Thornton AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
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Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
Angaben über den unter Punkt 4 der Tagesordnung zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Dr.-Ing. Peter J. Seifried,
Chemieingenieur
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- Keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
- Vorsitzender des Vorstands des VSI - Verband der
Schmierstoffindustrie e.V.
- Kooptiertes Vorstandsmitglied des UNITI
Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V.
- Mitglied im Stiftungs- und Verwaltungsrat der
Oest-Gruppe
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird
darauf hingewiesen, dass Herr Dr.-Ing. Peter J. Seifried seit dem
05.03.2014 als Berater für die strategische Ausrichtung des
Raffineriegeschäfts der H&R Aktiengesellschaft tätig ist. Im
Geschäftsjahr 2014 wurden die Beratungsleistungen mit rund EUR 12.265
vergütet. Für den Fall seiner Wahl zum Aufsichtsratsmitglied der
Gesellschaft wird das genannte Beratungsverhältnis aufgehoben. Zum
Zeitpunkt des Amtsantritts steht Herr Dr.-Ing. Peter J. Seifried nach
Einschätzung des Aufsichtsrats damit in keiner persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur H&R Aktiengesellschaft oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der H&R Aktiengesellschaft oder einem
wesentlich an der H&R Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz
3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis zum 12. Mai
2015, 24.00 Uhr unter der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft
empfangsberechtigten Stelle (die 'Anmeldeadresse') zugehen:
H&R Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB)
erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nachzuweisen. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf
den 28. April 2015, 0.00 Uhr (der 'Nachweisstichtag') beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 08, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. Die Eintrittskarte ist keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient nur der Vereinfachung der organisatorischen Abwicklung an der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach vorgenannten Vorschriften gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Anmeldeadresse oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann an die Anmeldeadresse übermittelt oder am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgelegt werden. Der Nachweis kann ferner unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung2015@hur.com übermittelt werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - Hauptversammlung zum Herunterladen bereit. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, Herrn Ties Kaiser, Börnsen, und Frau Silke Steenbock, Hamburg, bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Auch für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Das Formular kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - Hauptversammlung zum Herunterladen bereit. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen die Vollmachten nebst Weisungen bis zum Ablauf des 15. Mai 2015 (Zugang) per Post oder per Fax an die oben genannte Anmeldeadresse oder per E-Mail an hauptversammlung2015@hur.com übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.583 Stückaktien (die 'Mindestbeteiligung'), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Es muss der Gesellschaft bis zum 18. April 2015, 24.00 Uhr unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: H&R Aktiengesellschaft - Vorstand - Neuenkirchener Str. 8 48499 Salzbergen Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Wahlvorschläge zu Punkt 4 und Punkt 5 der Tagesordnung zu stellen. Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge können der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse übermittelt werden: H&R Aktiengesellschaft Investor Relations - HV 2015 Neuenkirchener Str. 8 48499 Salzbergen Fax: +49 (0)5976-94 53 08 E-Mail: investor.relations@hur.com Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - Hauptversammlung zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis zum 4. Mai 2015, 24.00 Uhr zugegangen sind. Gegenanträgen, nicht aber Wahlvorschlägen, ist eine Begründung beizufügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird. In der Hauptversammlung können mündliche Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt werden. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung, weitergehende Erläuterungen der Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sowie ergänzende Informationen zu dem Aufsichtsratskandidaten Herrn Dr.-Ing. Peter J. Seifried finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.hur.com im Bereich H&R AG - Investor Relations - Hauptversammlung. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 91.572.769,63. Es ist eingeteilt in 35.820.154 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 35.820.154 Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Salzbergen, im April 2015
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April 08, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)
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