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Dow Jones News
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DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2015 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.04.2015 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- 
 
   Bremen 
 
 
   EINBERUFUNG 
 
   der 
 
   135. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre 
 
   am Mittwoch, dem 27. Mai 2015, um 10.00 Uhr, 
   im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Gruppenabschlusses, des Lageberichts sowie des 
           Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts 
           zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2014 der BREMER 
           LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- und der 
           BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Gruppenabschluss bereits 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu 
           diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- 
           aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 
           1.536.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Gruppenabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer 
           und Gruppenabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu 
           wählen. 
 
 
     II.   Hinweis 
 
 
           An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER 
           LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, 
           (BLG AG) und der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, (BLG 
           KG) zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und 
           organisatorisch eng verbunden sind. Diese stellen ab 2014 
           aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) 
           gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf. 
 
 
     III.  Weitere Angaben zur Einberufung 
 
 
     1.    Teilnahmebedingungen 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der 
           versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
           angemeldet sind. 
 
 
           Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden 
           Adresse bis spätestens zum Ablauf des 20. Mai 2015 zugegangen 
           sein: 
 
 
             BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
             -Aktiengesellschaft von 1877- 
             c/o Computershare Operations Center 
             80249 München 
 
 
             Telefax: +49 89 30903-74675 
             E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
 
           Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
           blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach 
           erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die 
           Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der 
           Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
           maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten 
           Anmeldetages (20. Mai 2015) entsprechen, da nach der Satzung 
           der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag 
           der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im 
           Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical 
           record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in 
           der Zeit vom 21. Mai 2015 bis einschließlich 27. Mai 2015 
           werden erst mit Gültigkeitsdatum 28. Mai 2015 verarbeitet und 
           berücksichtigt. 
 
 
     2.    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
           Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
           Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, 
           ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem 
           Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder 
           einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein 
           Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
           oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform. Ausnahmen von der Textformerfordernis können für 
           Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
           Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. 
           Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der 
           Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
           diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit 
           diesen abzustimmen. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die 
           Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter 
           folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
 
             BLG-HV2015@computershare.de 
 
 
 
           Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, 
           die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach 
           ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt 
           werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das 
           alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich 
           'IR-Kalender und Veranstaltungen' unter 'Hauptversammlung' 
           verfügbar sein wird. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
 
           Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
           einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
           und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die 
           Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren für die Stimmabgabe 
           durch einen Bevollmächtigten' sinngemäß. 
 
 
     4.    Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 
           Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes 
 
 
     a)    Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 
           des Aktiengesetzes 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR 
           erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
           werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein 
           Beschlussvorschlag beiliegen. 
 
 
           Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den 
           Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und der 
           Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
           bis zum Ablauf des 26. April 2015, zugehen. Wir bitten, 
           derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
 
             BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
             -Aktiengesellschaft von 1877- 
             - Vorstand - 
             Präsident-Kennedy-Platz 1 
             28203 Bremen 
 
 
 
           Wir weisen darauf hin, dass der betreffende Aktionär nach § 
           122 Absatz 2 in Verbindung mit § 121 Absatz 1 des 
           Aktiengesetzes und dem entsprechend anwendbaren § 142 Absatz 2 
           Satz 2 des Aktiengesetzes für ein Ergänzungsverlangen 
           nachweisen muss, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem 
           Tag der Stellung des Antrages auf Ergänzung der Tagesordnung 
           (entscheidend ist der Zugang des Antrages bei der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2015 09:11 ET (13:11 GMT)

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