BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
16.04.2015 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
Bremen
EINBERUFUNG
der
135. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre
am Mittwoch, dem 27. Mai 2015, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Gruppenabschlusses, des Lageberichts sowie des
Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2014 der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- und der
BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Gruppenabschluss bereits
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR
1.536.000,00 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Gruppenabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer
und Gruppenabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu
wählen.
II. Hinweis
An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen,
(BLG AG) und der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, (BLG
KG) zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und
organisatorisch eng verbunden sind. Diese stellen ab 2014
aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften (IFRS)
gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig
angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden
Adresse bis spätestens zum Ablauf des 20. Mai 2015 zugegangen
sein:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die
Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Anmeldetages (20. Mai 2015) entsprechen, da nach der Satzung
der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag
der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im
Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical
record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in
der Zeit vom 21. Mai 2015 bis einschließlich 27. Mai 2015
werden erst mit Gültigkeitsdatum 28. Mai 2015 verarbeitet und
berücksichtigt.
2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären,
ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem
Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder
einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Ausnahmen von der Textformerfordernis können für
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen.
Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit
diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die
Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter
folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
BLG-HV2015@computershare.de
Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden,
die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach
ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt
werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das
alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ir.blg.de im Bereich
'IR-Kalender und Veranstaltungen' unter 'Hauptversammlung'
verfügbar sein wird.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die
Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren für die Stimmabgabe
durch einen Bevollmächtigten' sinngemäß.
4. Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126
Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
a) Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2
des Aktiengesetzes
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein
Beschlussvorschlag beiliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft gerichtet werden und der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
bis zum Ablauf des 26. April 2015, zugehen. Wir bitten,
derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
- Vorstand -
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen
Wir weisen darauf hin, dass der betreffende Aktionär nach §
122 Absatz 2 in Verbindung mit § 121 Absatz 1 des
Aktiengesetzes und dem entsprechend anwendbaren § 142 Absatz 2
Satz 2 des Aktiengesetzes für ein Ergänzungsverlangen
nachweisen muss, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem
Tag der Stellung des Antrages auf Ergänzung der Tagesordnung
(entscheidend ist der Zugang des Antrages bei der
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April 16, 2015 09:11 ET (13:11 GMT)
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