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DGAP-HV: Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Wacker Neuson SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.04.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Wacker Neuson SE 
 
   München 
 
   ISIN: DE000WACK012 
   WKN: WACK01 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
        am Mittwoch, dem 27. Mai 2015, 
 
                 um 10:00 Uhr 
 
   im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 
   33, 80636 München, stattfindenden 
 
        ordentlichen Hauptversammlung 
 
   der Wacker Neuson SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München, 
   Preußenstraße 41, eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2014 einschließlich des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem 
           zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Erläuterung nach § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG: 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt 
           nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 
           AktG(*) am 11. März 2015 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des 
           Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 
           Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
           Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem 
           Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des 
           Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben 
           sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das 
           Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich 
           zu machen. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           Wacker Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in 
           der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und 
           können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung eingesehen 
           werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Es wird darauf 
           hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit 
           Zugänglichmachen der Unterlagen auf der Internetseite der 
           Gesellschaft Genüge getan ist. Es wird daher lediglich ein 
           Zustellversuch mit einfacher Post erfolgen. 
 
 
   (*)    Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die 
          Wacker Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der 
          Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
          das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch: 
          SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften 
          der SE-Verordnung nichts anderes ergibt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 
           59.538.214,35 wird wie folgt verwendet: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,50 auf              EUR 
   insgesamt 70.140.000 dividendenberechtigte          35.070.000,00 
   Stückaktien, insgesamt 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                               EUR 
                                                       24.468.214,35 
 
   Bilanzgewinn                                                  EUR 
                                                       59.538.214,35 
 
 
           Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt 
           auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 
           70.140.000,00 eine Dividendensumme von EUR 35.070.000,00. 
 
 
           Die Dividende ist am 28. Mai 2015 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des 
           Geschäftsjahres 2015 und für die prüferische Durchsicht des 
           verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des 
           (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und zum 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie gemäß 
           §§ 37w Abs. 5, 37y WpHG zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) 
           Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) 
           Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2015 bestellt. 
 
 
     6.    Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der am 27. Mai 2015 stattfindenden Hauptversammlung 
           der Gesellschaft endet die Amtszeit sämtlicher vier von der 
           Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der 
           Gesellschaft. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40 
           Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
           8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
           (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 
           SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 14 der Vereinbarung über die 
           Beteiligung der Arbeitnehmer in der Wacker Neuson SE vom 14. 
           Januar 2009 (im Folgenden 'Mitbestimmungsvereinbarung' 
           genannt) sowie § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft 
           aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier 
           Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern. Nach § 8 Abs. 
           1 Satz 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft werden die vier 
           Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und 
           die zwei Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - wie in der 
           Mitbestimmungsvereinbarung vorgesehen - durch Beschluss des 
           SE-Betriebsrats in den Aufsichtsrat entsendet. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
           Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       6.1   Herrn Kurt Helletzgruber, Kaufmann, Vorstand der 
             PIN Privatstiftung, Linz, Österreich 
 
 
             Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     HTI High Tech Industries AG, St. Marien bei 
               Neuhofen, Österreich, Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
 
       6.2   Herrn Johann Neunteufel, Ingenieur, 
             Vorstandsvorsitzender der PIN Privatstiftung, Linz, 
             Österreich 
 
 
             Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Allgemeine Sparkasse Oberösterreich 
               Bankaktiengesellschaft, Linz, Österreich, 
               Aufsichtsratsvorsitzender 
 
 
 
       6.3   Herrn Prof. Dr. Matthias Schüppen, Rechtsanwalt, 
             Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der Kanzlei 
             GRAF KANITZ, SCHÜPPEN & PARTNER, Stuttgart 
 
 
             Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     ACCERA AG, Mannheim, Aufsichtsratsvorsitzender 
 
 
 
       6.4   Herrn Ralph Wacker, Bauingenieur und 
             geschäftsführender Gesellschafter der wacker+mattner GmbH, 
             München 
 
 
             Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
 

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