Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 17.04.2015 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Wacker Neuson SE München ISIN: DE000WACK012 WKN: WACK01 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 27. Mai 2015, um 10:00 Uhr im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33, 80636 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wacker Neuson SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München, Preußenstraße 41, eingeladen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Erläuterung nach § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG: Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG(*) am 11. März 2015 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Wacker Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und können auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit Zugänglichmachen der Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Es wird daher lediglich ein Zustellversuch mit einfacher Post erfolgen. (*) Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die Wacker Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch: SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 59.538.214,35 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,50 auf EUR insgesamt 70.140.000 dividendenberechtigte 35.070.000,00 Stückaktien, insgesamt Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 24.468.214,35 Bilanzgewinn EUR 59.538.214,35 Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 70.140.000,00 eine Dividendensumme von EUR 35.070.000,00. Die Dividende ist am 28. Mai 2015 zahlbar. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y WpHG zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2015 bestellt. 6. Neuwahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der am 27. Mai 2015 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft endet die Amtszeit sämtlicher vier von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 14 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Wacker Neuson SE vom 14. Januar 2009 (im Folgenden 'Mitbestimmungsvereinbarung' genannt) sowie § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft werden die vier Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und die zwei Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - wie in der Mitbestimmungsvereinbarung vorgesehen - durch Beschluss des SE-Betriebsrats in den Aufsichtsrat entsendet. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: 6.1 Herrn Kurt Helletzgruber, Kaufmann, Vorstand der PIN Privatstiftung, Linz, Österreich Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - HTI High Tech Industries AG, St. Marien bei Neuhofen, Österreich, Mitglied des Aufsichtsrats 6.2 Herrn Johann Neunteufel, Ingenieur, Vorstandsvorsitzender der PIN Privatstiftung, Linz, Österreich Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, Österreich, Aufsichtsratsvorsitzender 6.3 Herrn Prof. Dr. Matthias Schüppen, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der Kanzlei GRAF KANITZ, SCHÜPPEN & PARTNER, Stuttgart Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - ACCERA AG, Mannheim, Aufsichtsratsvorsitzender 6.4 Herrn Ralph Wacker, Bauingenieur und geschäftsführender Gesellschafter der wacker+mattner GmbH, München Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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April 17, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)