Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.04.2015 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Wacker Neuson SE
München
ISIN: DE000WACK012
WKN: WACK01
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Mittwoch, dem 27. Mai 2015,
um 10:00 Uhr
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße
33, 80636 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Wacker Neuson SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München,
Preußenstraße 41, eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2014 einschließlich des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem
zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Erläuterung nach § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG:
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt
nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172
AktG(*) am 11. März 2015 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1
Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem
Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des
Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben
sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das
Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich
zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
Wacker Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in
der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und
können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung eingesehen
werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Es wird darauf
hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit
Zugänglichmachen der Unterlagen auf der Internetseite der
Gesellschaft Genüge getan ist. Es wird daher lediglich ein
Zustellversuch mit einfacher Post erfolgen.
(*) Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die
Wacker Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch:
SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften
der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR
59.538.214,35 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,50 auf EUR
insgesamt 70.140.000 dividendenberechtigte 35.070.000,00
Stückaktien, insgesamt
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR
24.468.214,35
Bilanzgewinn EUR
59.538.214,35
Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt
auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR
70.140.000,00 eine Dividendensumme von EUR 35.070.000,00.
Die Dividende ist am 28. Mai 2015 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des
Geschäftsjahres 2015 und für die prüferische Durchsicht des
verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des
(konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende
Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie gemäß
§§ 37w Abs. 5, 37y WpHG zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen)
Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen)
Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2015 bestellt.
6. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der am 27. Mai 2015 stattfindenden Hauptversammlung
der Gesellschaft endet die Amtszeit sämtlicher vier von der
Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der
Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40
Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom
8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3
SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 14 der Vereinbarung über die
Beteiligung der Arbeitnehmer in der Wacker Neuson SE vom 14.
Januar 2009 (im Folgenden 'Mitbestimmungsvereinbarung'
genannt) sowie § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft
aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier
Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern. Nach § 8 Abs.
1 Satz 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft werden die vier
Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und
die zwei Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - wie in der
Mitbestimmungsvereinbarung vorgesehen - durch Beschluss des
SE-Betriebsrats in den Aufsichtsrat entsendet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
6.1 Herrn Kurt Helletzgruber, Kaufmann, Vorstand der
PIN Privatstiftung, Linz, Österreich
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- HTI High Tech Industries AG, St. Marien bei
Neuhofen, Österreich, Mitglied des Aufsichtsrats
6.2 Herrn Johann Neunteufel, Ingenieur,
Vorstandsvorsitzender der PIN Privatstiftung, Linz,
Österreich
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
Bankaktiengesellschaft, Linz, Österreich,
Aufsichtsratsvorsitzender
6.3 Herrn Prof. Dr. Matthias Schüppen, Rechtsanwalt,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der Kanzlei
GRAF KANITZ, SCHÜPPEN & PARTNER, Stuttgart
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- ACCERA AG, Mannheim, Aufsichtsratsvorsitzender
6.4 Herrn Ralph Wacker, Bauingenieur und
geschäftsführender Gesellschafter der wacker+mattner GmbH,
München
Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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