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Elliott beantragt beim Landgericht München I weitere Sonderprüfungen bei Kabel Deutschland Holding AG

(DGAP-Media / 2015-04-20 / 14:35) 
 
- Der Großaktionär Elliott, der 13,5 Prozent der Kabel Deutschland-Aktien 
hält, hat heute beim Landgericht München I zwei erneute Sonderprüfungen bei 
Kabel Deutschland sowie die gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer 
beantragt. 
 
- Gegenstand der Sonderprüfungen soll eine vertiefte Untersuchung des 
Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch 
Vodafone sein. Eine vorangegangene Sonderprüfung hatte eine Reihe von 
besorgniserregenden Ergebnissen zutage gefördert, die aus Sicht von Elliott 
dringend der vollständigen Aufklärung bedürfen. 
 
 
 
München, 20. April  2015 - Elliott Associates, L.P. und Elliott 
International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften 
("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott beim Landgericht München I 
erneute Sonderprüfungen der Kabel Deutschland Holding AG ("KDG") und die 
gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer beantragt hat. 
 
Gemäß dem Antrag soll der bisherige Sonderprüfer, Martin Schommer von der 
Constantin GmbH, mit einer weiteren Prüfung beauftragt werden, die sich 
auch auf den Zeitraum nach dem 31. März 2013 erstreckt. Dieser Sonderprüfer 
kann damit unabhängig die aufgrund des ersten Prüfungsberichtes im Raume 
stehenden möglichen Pflichtverletzungen des KDG-Vorstandes untersuchen. 
Zusätzlich soll ein weiterer Sonderprüfer bestellt werden, der die vom 
ersten Sonderprüfer beklagte Behinderung seiner Arbeit untersuchen kann. 
 
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG 
am 20. März 2015 wurde der Antrag von Elliott für zwei erneute 
Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme durch 
Vodafone und die Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von 
Vodafone abgelehnt. Über 20 Prozent der anwesenden Aktionäre sprachen sich 
für die Sonderprüfungen aus. 
 
Das Ergebnis der Abstimmung macht aus Sicht von Elliott deutlich, dass 
neben Elliott auch die überwiegende Zahl der Minderheitsaktionäre ein 
berechtigtes Interesse an einer weiteren Aufklärung der fraglichen 
Sachverhalte hat. Der Sonderprüfungsbericht war im Dezember 2014 durch 
Kabel Deutschland veröffentlicht worden und untersuchte das Verhalten der 
KDG-Organe vor der öffentlichen Übernahme durch Vodafone. 
 
In seiner Untersuchung, die sich auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013 
beschränkte, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden Ergebnissen 
gekommen: 
 
- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken 
erstellte Unternehmensbewertung kam zu signifikant höheren Werten als der 
von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene und von Vorstand und 
Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene Preis. 
 
- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die 
gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland 
Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des 
Vodafone-Angebots nahegelegt haben, daher unplausibel. 
 
 
Im Zusammenhang mit der Einreichung des Antrags hat Elliott das folgende 
Statement veröffentlicht: 
 
"Nachdem der Erwerber Vodafone seine Stimmenmehrheit auf der 
zurückliegenden außerordentlichen Hauptversammlung dazu genutzt hat, die 
weitere Untersuchung der Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone zu 
blockieren, haben wir uns entschieden, ein Gericht um die Einsetzung zweier 
Sonderprüfer zu ersuchen. Wie zu erwarten war, haben das Management von 
Kabel Deutschland und der Großaktionär Vodafone offensichtlich kein 
Interesse an einer Aufarbeitung der in der ersten Sonderprüfung ermittelten 
Ergebnisse, die den Vorstand und Aufsichtsrat von Kabel Deutschland 
teilweise schwer belasten. Die Minderheitsaktionäre, die möglicherweise 
durch die Handlungen der Organe von Kabel Deutschland und Vodafone 
geschädigt wurden, haben ein berechtigtes Interesse, dass die Vorwürfe 
aufgeklärt werden. Dieses Ziel werden wir nun über den Rechtsweg weiter 
verfolgen." 
 
 
 
Über Elliott 
 
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam 
über ein Fondsvolumen von mehr als 25 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 1977 
gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom 
selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott 
gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie 
Mitarbeiter des Unternehmens. 
 
Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK) 
Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA) 
zugelassenen Investmentgesellschaft. 
 
 
 
### 
 
 
Medien-Kontakt: 
 
Charles Barker Corporate Communications 
Thomas Katzensteiner / Tobias Eberle 
+49 69 79 40 90 25 
+49 69 79 40 90 24 
Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de 
Tobias.Eberle@charlesbarker.de 
 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
Emittent/Herausgeber: Elliott Advisors (UK) Limited 
Schlagwort(e): Finanzen 
 
2015-04-20 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber 
verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
346041 2015-04-20 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 20, 2015 08:35 ET (12:35 GMT)

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