(DGAP-Media / 2015-04-20 / 14:35)
- Der Großaktionär Elliott, der 13,5 Prozent der Kabel Deutschland-Aktien
hält, hat heute beim Landgericht München I zwei erneute Sonderprüfungen bei
Kabel Deutschland sowie die gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer
beantragt.
- Gegenstand der Sonderprüfungen soll eine vertiefte Untersuchung des
Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch
Vodafone sein. Eine vorangegangene Sonderprüfung hatte eine Reihe von
besorgniserregenden Ergebnissen zutage gefördert, die aus Sicht von Elliott
dringend der vollständigen Aufklärung bedürfen.
München, 20. April 2015 - Elliott Associates, L.P. und Elliott
International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften
("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott beim Landgericht München I
erneute Sonderprüfungen der Kabel Deutschland Holding AG ("KDG") und die
gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer beantragt hat.
Gemäß dem Antrag soll der bisherige Sonderprüfer, Martin Schommer von der
Constantin GmbH, mit einer weiteren Prüfung beauftragt werden, die sich
auch auf den Zeitraum nach dem 31. März 2013 erstreckt. Dieser Sonderprüfer
kann damit unabhängig die aufgrund des ersten Prüfungsberichtes im Raume
stehenden möglichen Pflichtverletzungen des KDG-Vorstandes untersuchen.
Zusätzlich soll ein weiterer Sonderprüfer bestellt werden, der die vom
ersten Sonderprüfer beklagte Behinderung seiner Arbeit untersuchen kann.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG
am 20. März 2015 wurde der Antrag von Elliott für zwei erneute
Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme durch
Vodafone und die Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von
Vodafone abgelehnt. Über 20 Prozent der anwesenden Aktionäre sprachen sich
für die Sonderprüfungen aus.
Das Ergebnis der Abstimmung macht aus Sicht von Elliott deutlich, dass
neben Elliott auch die überwiegende Zahl der Minderheitsaktionäre ein
berechtigtes Interesse an einer weiteren Aufklärung der fraglichen
Sachverhalte hat. Der Sonderprüfungsbericht war im Dezember 2014 durch
Kabel Deutschland veröffentlicht worden und untersuchte das Verhalten der
KDG-Organe vor der öffentlichen Übernahme durch Vodafone.
In seiner Untersuchung, die sich auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013
beschränkte, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden Ergebnissen
gekommen:
- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken
erstellte Unternehmensbewertung kam zu signifikant höheren Werten als der
von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene und von Vorstand und
Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene Preis.
- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die
gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland
Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des
Vodafone-Angebots nahegelegt haben, daher unplausibel.
Im Zusammenhang mit der Einreichung des Antrags hat Elliott das folgende
Statement veröffentlicht:
"Nachdem der Erwerber Vodafone seine Stimmenmehrheit auf der
zurückliegenden außerordentlichen Hauptversammlung dazu genutzt hat, die
weitere Untersuchung der Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone zu
blockieren, haben wir uns entschieden, ein Gericht um die Einsetzung zweier
Sonderprüfer zu ersuchen. Wie zu erwarten war, haben das Management von
Kabel Deutschland und der Großaktionär Vodafone offensichtlich kein
Interesse an einer Aufarbeitung der in der ersten Sonderprüfung ermittelten
Ergebnisse, die den Vorstand und Aufsichtsrat von Kabel Deutschland
teilweise schwer belasten. Die Minderheitsaktionäre, die möglicherweise
durch die Handlungen der Organe von Kabel Deutschland und Vodafone
geschädigt wurden, haben ein berechtigtes Interesse, dass die Vorwürfe
aufgeklärt werden. Dieses Ziel werden wir nun über den Rechtsweg weiter
verfolgen."
Über Elliott
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam
über ein Fondsvolumen von mehr als 25 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 1977
gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom
selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott
gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie
Mitarbeiter des Unternehmens.
Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK)
Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA)
zugelassenen Investmentgesellschaft.
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346041 2015-04-20
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April 20, 2015 08:35 ET (12:35 GMT)
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