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DGAP-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2015 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

INDUS Holding Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.04.2015 15:18 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   INDUS Holding Aktiengesellschaft 
 
   Bergisch Gladbach 
 
   WKN 620 010/ISIN DE0006200108 
 
 
   Einladung 
 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   der 
 
 
   INDUS Holding Aktiengesellschaft 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der 24. ordentlichen 
   Hauptversammlung am Mittwoch, den 3. Juni 2015, um 10.30 Uhr im 
   Rheinsaal des Congress-Centrums Nord Kölnmesse, 2. OG, Deutz-Mülheimer 
   Straße 111, 50679 Köln, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 
           2014, sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die INDUS 
           Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
           jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. 
           Dezember 2014 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den 
           Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die 
           vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der 
           Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die 
           Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. 
 
 
           Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte 
           Konzernabschluss, jeweils zum 31. Dezember 2014, sowie der 
           zusammengefasste Lagebericht für die INDUS Holding 
           Aktiengesellschaft und den Konzern, der Bericht des 
           Aufsichtsrats, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2014, sind im Internet unter 
           www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung ab dem 
           Zeitpunkt der Einberufung den Aktionären zugänglich gemacht. 
 
 
           Als zusätzlichen Service bietet die INDUS Holding 
           Aktiengesellschaft ihren Aktionären auch weiterhin an, dass 
           auf Verlangen eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
           kostenfrei versandt wird. 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 63.571.323,62 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Zahlung einer Dividende von EUR 1,20 je                      EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie (24.450.509):    29.340.610,80 
 
   Einstellung in andere Gewinnrücklagen:                       EUR 
                                                      32.000.000,00 
 
   Gewinnvortrag:                                               EUR 
                                                       2.230.712,82 
 
   Bilanzgewinn:                                                EUR 
                                                      63.571.323,62 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit 
           im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre 
           Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5     Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds der Gesellschaft, 
           Herrn Dipl.-Ing. Carl Martin Welcker, endet mit der Beendigung 
           der Hauptversammlung am 3. Juni 2015. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit Ziffer 6.1 der Satzung 
           der INDUS Holding AG aus sechs von der Hauptversammlung zu 
           wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor: 
 
 
           Herrn Dipl.-Ing. Carl Martin Welcker, 
 
 
           geschäftsführender Gesellschafter der Alfred H. Schütte 
           Werkzeugmaschinenfabrik GmbH & Co. KG, Köln, 
 
 
           für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu wählen, 
           die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
           beschließt. 
 
 
           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5: 
 
 
           Der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als 
           Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Kandidat, Herr Dipl.-Ing. 
           Carl Martin Welcker, gehört keinem gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen 
           Kontrollgremium im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an. 
 
 
           Herr Carl Martin Welcker wurde 1960 in Köln geboren. Nach 
           einer Ausbildung zum Maschinenschlosser und dem 
           Wirtschaftsingenieurstudium übernahm er 1990 die Position als 
           Assistent der Geschäftsleitung beim Unternehmen Klingelnberg 
           Söhne in Remscheid sowie ein Jahr später die gleiche Position 
           bei der International Knife and Saw Inc., Cincinatti/Ohio. 
           1992 trat er als Mitglied der Geschäftsleitung in die 
           familieneigene Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG, Köln ein. Seit 
           1993 leitet er als Geschäftsführer das mittelständische 
           Unternehmen. Die Alfred H. Schütte KG ist ein führender, 
           weltweit agierender Hersteller von Werkzeugmaschinen. Das 
           Unternehmen produziert Mehrspindel-Drehautomaten und 5-Achsen 
           CNC-Schleifmaschinen und ist mit diesen Produkten über 
           Tochtergesellschaften sowie Vertriebs- und Handelspartner auf 
           mehreren Kontinenten vertreten. Am Standort Köln sowie in den 
           weltweiten Niederlassungen beschäftigt das Unternehmen rund 
           700 Mitarbeiter. 
 
 
           Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird erklärt, dass Herr Dipl.-Ing. Carl Martin Welcker 
           nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen für die 
           Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
           oder geschäftlichen Beziehungen zur INDUS Holding AG oder 
           deren Konzernunternehmen, den Organen der INDUS Holding AG 
           oder einem wesentlich an der INDUS Holding AG beteiligten 
           Aktionär steht. 
 
 
     6     Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Köln, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern 
           für das Geschäftsjahr 2015 sowie für die prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
           2015, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht 
           unterzogen wird, zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zu deren Unabhängigkeit 
           eingeholt. 
 
 
     7     Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts 
 
 
           Das Aktienrecht erlaubt, die Gesellschaft zum Erwerb eigener 
           Aktien besonders zu ermächtigen. Aufgrund des Auslaufens der 
           in der ordentlichen Hauptversammlung 2010 beschlossenen 
           Ermächtigung zum 30. Juni 2015 soll der Vorstand unter 
           Aufhebung dieser Ermächtigung erneut zum Erwerb eigener Aktien 
           ermächtigt werden. Der Vorstand möchte dieses Instrument 
           nutzen, um eigene Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb 
           von Unternehmen und Beteiligungen daran anbieten zu können, 
           wenn sich die Gelegenheit dafür bietet und dies im Interesse 
           der Gesellschaft sinnvoll erscheint. Außerdem möchte der 
           Vorstand solche Aktien Dritten im Rahmen von strategischen 
           Partnerschaften (z.B. als Entgeltbestandteil bei Erreichung zu 
           vereinbarender Ziele) anbieten und für die sonstigen, 
           nachfolgend genannten Ziele nutzen können. Nach § 71 Absatz 1 
           Nr. 8 AktG kann die Ermächtigung für die Dauer von bis zu fünf 
           Jahren erteilt werden. Durch eine für volle Jahre geltende 
           Ermächtigung wird vermieden, dass diese zwischen zwei 
           Hauptversammlungen ausläuft. 
 
 

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April 22, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)

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