INDUS Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 22.04.2015 15:18 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- INDUS Holding Aktiengesellschaft Bergisch Gladbach WKN 620 010/ISIN DE0006200108 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der INDUS Holding Aktiengesellschaft Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der 24. ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 3. Juni 2015, um 10.30 Uhr im Rheinsaal des Congress-Centrums Nord Kölnmesse, 2. OG, Deutz-Mülheimer Straße 111, 50679 Köln, ein. Tagesordnung 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2014, sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die INDUS Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, jeweils zum 31. Dezember 2014, sowie der zusammengefasste Lagebericht für die INDUS Holding Aktiengesellschaft und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2014, sind im Internet unter www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung ab dem Zeitpunkt der Einberufung den Aktionären zugänglich gemacht. Als zusätzlichen Service bietet die INDUS Holding Aktiengesellschaft ihren Aktionären auch weiterhin an, dass auf Verlangen eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen kostenfrei versandt wird. 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 63.571.323,62 wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende von EUR 1,20 je EUR dividendenberechtigter Stückaktie (24.450.509): 29.340.610,80 Einstellung in andere Gewinnrücklagen: EUR 32.000.000,00 Gewinnvortrag: EUR 2.230.712,82 Bilanzgewinn: EUR 63.571.323,62 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds der Gesellschaft, Herrn Dipl.-Ing. Carl Martin Welcker, endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 3. Juni 2015. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit Ziffer 6.1 der Satzung der INDUS Holding AG aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor: Herrn Dipl.-Ing. Carl Martin Welcker, geschäftsführender Gesellschafter der Alfred H. Schütte Werkzeugmaschinenfabrik GmbH & Co. KG, Köln, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu wählen, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5: Der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Kandidat, Herr Dipl.-Ing. Carl Martin Welcker, gehört keinem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an. Herr Carl Martin Welcker wurde 1960 in Köln geboren. Nach einer Ausbildung zum Maschinenschlosser und dem Wirtschaftsingenieurstudium übernahm er 1990 die Position als Assistent der Geschäftsleitung beim Unternehmen Klingelnberg Söhne in Remscheid sowie ein Jahr später die gleiche Position bei der International Knife and Saw Inc., Cincinatti/Ohio. 1992 trat er als Mitglied der Geschäftsleitung in die familieneigene Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG, Köln ein. Seit 1993 leitet er als Geschäftsführer das mittelständische Unternehmen. Die Alfred H. Schütte KG ist ein führender, weltweit agierender Hersteller von Werkzeugmaschinen. Das Unternehmen produziert Mehrspindel-Drehautomaten und 5-Achsen CNC-Schleifmaschinen und ist mit diesen Produkten über Tochtergesellschaften sowie Vertriebs- und Handelspartner auf mehreren Kontinenten vertreten. Am Standort Köln sowie in den weltweiten Niederlassungen beschäftigt das Unternehmen rund 700 Mitarbeiter. Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Dipl.-Ing. Carl Martin Welcker nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur INDUS Holding AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der INDUS Holding AG oder einem wesentlich an der INDUS Holding AG beteiligten Aktionär steht. 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2015, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts Das Aktienrecht erlaubt, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien besonders zu ermächtigen. Aufgrund des Auslaufens der in der ordentlichen Hauptversammlung 2010 beschlossenen Ermächtigung zum 30. Juni 2015 soll der Vorstand unter Aufhebung dieser Ermächtigung erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. Der Vorstand möchte dieses Instrument nutzen, um eigene Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen daran anbieten zu können, wenn sich die Gelegenheit dafür bietet und dies im Interesse der Gesellschaft sinnvoll erscheint. Außerdem möchte der Vorstand solche Aktien Dritten im Rahmen von strategischen Partnerschaften (z.B. als Entgeltbestandteil bei Erreichung zu vereinbarender Ziele) anbieten und für die sonstigen, nachfolgend genannten Ziele nutzen können. Nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG kann die Ermächtigung für die Dauer von bis zu fünf Jahren erteilt werden. Durch eine für volle Jahre geltende Ermächtigung wird vermieden, dass diese zwischen zwei Hauptversammlungen ausläuft.
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April 22, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)