INDUS Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
22.04.2015 15:18
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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INDUS Holding Aktiengesellschaft
Bergisch Gladbach
WKN 620 010/ISIN DE0006200108
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
der
INDUS Holding Aktiengesellschaft
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der 24. ordentlichen
Hauptversammlung am Mittwoch, den 3. Juni 2015, um 10.30 Uhr im
Rheinsaal des Congress-Centrums Nord Kölnmesse, 2. OG, Deutz-Mülheimer
Straße 111, 50679 Köln, ein.
Tagesordnung
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2014, sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die INDUS
Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31.
Dezember 2014
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den
Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die
vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der
Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die
Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns.
Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte
Konzernabschluss, jeweils zum 31. Dezember 2014, sowie der
zusammengefasste Lagebericht für die INDUS Holding
Aktiengesellschaft und den Konzern, der Bericht des
Aufsichtsrats, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das
Geschäftsjahr 2014, sind im Internet unter
www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung ab dem
Zeitpunkt der Einberufung den Aktionären zugänglich gemacht.
Als zusätzlichen Service bietet die INDUS Holding
Aktiengesellschaft ihren Aktionären auch weiterhin an, dass
auf Verlangen eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
kostenfrei versandt wird.
2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 63.571.323,62 wie folgt
zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 1,20 je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie (24.450.509): 29.340.610,80
Einstellung in andere Gewinnrücklagen: EUR
32.000.000,00
Gewinnvortrag: EUR
2.230.712,82
Bilanzgewinn: EUR
63.571.323,62
3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5 Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds der Gesellschaft,
Herrn Dipl.-Ing. Carl Martin Welcker, endet mit der Beendigung
der Hauptversammlung am 3. Juni 2015.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit Ziffer 6.1 der Satzung
der INDUS Holding AG aus sechs von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor:
Herrn Dipl.-Ing. Carl Martin Welcker,
geschäftsführender Gesellschafter der Alfred H. Schütte
Werkzeugmaschinenfabrik GmbH & Co. KG, Köln,
für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu wählen,
die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
beschließt.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5:
Der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als
Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Kandidat, Herr Dipl.-Ing.
Carl Martin Welcker, gehört keinem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremium im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an.
Herr Carl Martin Welcker wurde 1960 in Köln geboren. Nach
einer Ausbildung zum Maschinenschlosser und dem
Wirtschaftsingenieurstudium übernahm er 1990 die Position als
Assistent der Geschäftsleitung beim Unternehmen Klingelnberg
Söhne in Remscheid sowie ein Jahr später die gleiche Position
bei der International Knife and Saw Inc., Cincinatti/Ohio.
1992 trat er als Mitglied der Geschäftsleitung in die
familieneigene Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG, Köln ein. Seit
1993 leitet er als Geschäftsführer das mittelständische
Unternehmen. Die Alfred H. Schütte KG ist ein führender,
weltweit agierender Hersteller von Werkzeugmaschinen. Das
Unternehmen produziert Mehrspindel-Drehautomaten und 5-Achsen
CNC-Schleifmaschinen und ist mit diesen Produkten über
Tochtergesellschaften sowie Vertriebs- und Handelspartner auf
mehreren Kontinenten vertreten. Am Standort Köln sowie in den
weltweiten Niederlassungen beschäftigt das Unternehmen rund
700 Mitarbeiter.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird erklärt, dass Herr Dipl.-Ing. Carl Martin Welcker
nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen für die
Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zur INDUS Holding AG oder
deren Konzernunternehmen, den Organen der INDUS Holding AG
oder einem wesentlich an der INDUS Holding AG beteiligten
Aktionär steht.
6 Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Köln, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern
für das Geschäftsjahr 2015 sowie für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres
2015, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht
unterzogen wird, zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zu deren Unabhängigkeit
eingeholt.
7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien unter
Ausschluss des Bezugsrechts
Das Aktienrecht erlaubt, die Gesellschaft zum Erwerb eigener
Aktien besonders zu ermächtigen. Aufgrund des Auslaufens der
in der ordentlichen Hauptversammlung 2010 beschlossenen
Ermächtigung zum 30. Juni 2015 soll der Vorstand unter
Aufhebung dieser Ermächtigung erneut zum Erwerb eigener Aktien
ermächtigt werden. Der Vorstand möchte dieses Instrument
nutzen, um eigene Aktien als Akquisitionswährung beim Erwerb
von Unternehmen und Beteiligungen daran anbieten zu können,
wenn sich die Gelegenheit dafür bietet und dies im Interesse
der Gesellschaft sinnvoll erscheint. Außerdem möchte der
Vorstand solche Aktien Dritten im Rahmen von strategischen
Partnerschaften (z.B. als Entgeltbestandteil bei Erreichung zu
vereinbarender Ziele) anbieten und für die sonstigen,
nachfolgend genannten Ziele nutzen können. Nach § 71 Absatz 1
Nr. 8 AktG kann die Ermächtigung für die Dauer von bis zu fünf
Jahren erteilt werden. Durch eine für volle Jahre geltende
Ermächtigung wird vermieden, dass diese zwischen zwei
Hauptversammlungen ausläuft.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)
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