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DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2015 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

IVU Traffic Technologies AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.04.2015 15:21 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
 
   Berlin 
 
   WKN 744850 
   ISIN DE0007448508 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 
   Mittwoch, den 3. Juni 2015, um 11:00 Uhr 
   in den Räumen der IVU Traffic Technologies AG, 
   Bundesallee 88, 12161 Berlin, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des 
           Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des 
           Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2014 und des erläuternden Berichts zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bundesallee 88, 12161 
           Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme 
           der Aktionäre aus und sind ab demselben Zeitpunkt über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2015/ 
           zugänglich. 
 
 
           Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft am Wortmeldetisch zur Einsichtnahme aus. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der IVU Traffic Technologies AG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           IVU Traffic Technologies AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 
           2014 in Höhe von 1.262.140,74 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
 
          Ausschüttung einer Dividende von 0,05 Euro je    885.950,00 
          dividendenberechtigte Stückaktie:                      Euro 
 
          Gewinnvortrag:                                   376.190,74 
                                                                 Euro 
 
 
           Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 
           2014 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
           Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
           gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,05 Euro je 
           dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste 
           Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag 
           vorsieht. 
 
 
           Die Zahlung der Dividende erfolgt am 4. Juni 2015. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu 
           wählen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre 
   Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform 
   erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer 
   Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, d. h. auf den 13. Mai 2015, 0:00 Uhr (sog. 
   Nachweisstichtag), beziehen. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 
   2015, 24:00 Uhr, zugegangen sein: 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
   c/o Deutsche Bank AG - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären 
   Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber 
   zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
   zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten 
   ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es des ordnungsgemäßen 
   Nachweises der Teilnahmeberechtigung. Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
   als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in 
   Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten 
   oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch Vertreter 
   verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der 
   Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf 
   Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und dieses ist außerdem im 
   Internet unter http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2015 
   abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft 
   angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht. 
 
   Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft 
   und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die 
   Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen 
   Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, 
   insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
   Bundesallee 88 
   12161 Berlin 
   Telefax: +49 30 85906-111 
   E-Mail: ir@ivu.de 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro des 
   Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der IVU Traffic 
   Technologies AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 

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April 22, 2015 09:21 ET (13:21 GMT)

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