IVU Traffic Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
22.04.2015 15:21
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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IVU Traffic Technologies AG
Berlin
WKN 744850
ISIN DE0007448508
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am
Mittwoch, den 3. Juni 2015, um 11:00 Uhr
in den Räumen der IVU Traffic Technologies AG,
Bundesallee 88, 12161 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des
Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2014 und des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bundesallee 88, 12161
Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme
der Aktionäre aus und sind ab demselben Zeitpunkt über die
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2015/
zugänglich.
Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der
Gesellschaft am Wortmeldetisch zur Einsichtnahme aus.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der IVU Traffic Technologies AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
IVU Traffic Technologies AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr
2014 in Höhe von 1.262.140,74 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,05 Euro je 885.950,00
dividendenberechtigte Stückaktie: Euro
Gewinnvortrag: 376.190,74
Euro
Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr
2014 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,05 Euro je
dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste
Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag
vorsieht.
Die Zahlung der Dividende erfolgt am 4. Juni 2015.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu
wählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre
Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer
Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. auf den 13. Mai 2015, 0:00 Uhr (sog.
Nachweisstichtag), beziehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai
2015, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
IVU Traffic Technologies AG
c/o Deutsche Bank AG - General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber
zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten
ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es des ordnungsgemäßen
Nachweises der Teilnahmeberechtigung. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in
Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch Vertreter
verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der
Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf
Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und dieses ist außerdem im
Internet unter http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2015
abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft
angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft
und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die
Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen
Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten,
insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
IVU Traffic Technologies AG
Bundesallee 88
12161 Berlin
Telefax: +49 30 85906-111
E-Mail: ir@ivu.de
Rechte der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro des
Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der IVU Traffic
Technologies AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122
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April 22, 2015 09:21 ET (13:21 GMT)
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