mybet Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
27.04.2015 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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mybet Holding SE
Kiel
ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 5. Juni 2015 um 10.00 Uhr im
Bauhüttensaal der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355
Hamburg stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 mit
dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die
etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für
das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg, zum
Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5. Nachwahl zum Aufsichtsrat
Die reguläre Amtszeit von Herrn Dr. Volker Heeg, Herrn Marcus
Geiß, Herrn Patrick Möller und Herrn Konstantin Urban endet
mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Herr Geiß
sowie Herr Urban haben sich für eine Wiederwahl nicht zur
Verfügung gestellt.
Der Aufsichtsrat der mybet Holding SE setzt sich gemäß § 96
Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der
Satzung der mybet Holding SE aus sechs Mitgliedern zusammen,
die durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die
Wahl soll in Einzelabstimmung durchgeführt werden.
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Volker Heeg, geb. am 13. April 1971, wohnhaft in
Hamburg, Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Dr. Heeg übt Kontrolltätigkeiten als
Aufsichtsratsmitglied der MÄRCHENWELTEN HOLDING AG, Hamburg,
aus.
Herr Dr. Heeg ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
unabhängiges Mitglied.
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Patrick Möller, geb. am 17. Januar 1978, wohnhaft in
Fockbek, Director Investor Relations der Xing AG, Hamburg
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Möller hat zurzeit keine Mandate in anderen
Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
Herr Möller ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats.
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Michael Otto, geb. am 6. Februar 1972, wohnhaft in
Hamburg, Gründer und Geschäftsführer der epublica GmbH,
Hamburg,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Otto hat zurzeit keine Mandate in anderen
Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
Herr Otto ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats.
d) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Maurice Reimer, geb. am 28. September 1968, wohnhaft
in Berlin, Gründer und Geschäftsführer der datedicted GmbH,
Berlin,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Reimer hat zurzeit keine Mandate in anderen
Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
Herr Reimer ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein
unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten
Kapitals 2005/I, über die Aufhebung des Bedingten Kapitals
2006/I und über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2010/I;
Satzungsänderung
Das Bedingte Kapital 2005/I und das Bedingte Kapital 2006/I
können aufgehoben werden, da die entsprechenden Ermächtigungen
zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nicht genutzt
wurden und zwischenzeitlich erloschen sind.
Das Bedingte Kapital 2010/I steht nur noch bis 9. Juni 2015
zur Verfügung und wurde bisher nicht ausgenutzt. Es kann daher
ebenfalls aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) Das Bedingte Kapital 2005/I in Höhe von EUR
205.000,00 wird aufgehoben und § 5 Absatz 8 der Satzung wird
aufgehoben.
b) Das Bedingte Kapital 2006/I in Höhe von EUR
475.000,00 wird aufgehoben und § 5 Absatz 9 der Satzung wird
aufgehoben.
c) Das Bedingte Kapital 2010/I in Höhe von EUR
550.000,00 wird aufgehoben und § 5 Absatz 12 der Satzung
wird aufgehoben.
d) Die Absätze des § 5 der Satzung sollen neu
geordnet werden. Die Reihenfolge der Absätze ändert sich
daher wie folgt:
- § 5 Abs. 10 der Satzung wird zu § 5 Abs. 8 der
Satzung,
- § 5 Abs. 13 der Satzung wird zu § 5 Abs. 9 der
Satzung,
- § 5 Abs. 14 der Satzung wird zu § 5 Abs. 10 der
Satzung,
- § 5 Abs. 15 der Satzung wird zu § 5 Abs. 11 der
Satzung.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe
von Mitarbeiteroptionen und Schaffung eines Bedingten Kapitals
2015/I; Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass auch
zukünftig die Möglichkeit zur Ausgabe von Bezugsrechten an
Geschäftsführung und Mitarbeiter der Gesellschaft und
verbundener Unternehmen bestehen sollte, um hoch qualifizierte
neue Mitarbeiter zu gewinnen und im Unternehmen tätige
Führungskräfte und Mitarbeiter zu halten. Es soll daher eine
neue Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an
Geschäftsführung und Mitarbeiter der Gesellschaft und
verbundener Unternehmen im rechnerischen Nennbetrag von bis zu
EUR 1.000.000,00 geschaffen werden. Zur Absicherung der neu zu
schaffenden Bezugsrechte ist es erforderlich, ein
entsprechendes bedingtes Kapital zu schaffen.
a) Der Vorstand und - soweit Mitglieder des
Vorstands (auch in ihrer Eigenschaft als
Geschäftsführungsmitglieder verbundener Unternehmen)
betroffen sind - der Aufsichtsrat werden bis zum 4. Juni
2020 ermächtigt, einmalig oder mehrfach Bezugsrechte an
Angestellte der Gesellschaft, Mitglieder des Vorstands sowie
an der Geschäftsführung und Angestellte von mit der
Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen
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