mybet Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 27.04.2015 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- mybet Holding SE Kiel ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6 Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 5. Juni 2015 um 10.00 Uhr im Bauhüttensaal der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 5. Nachwahl zum Aufsichtsrat Die reguläre Amtszeit von Herrn Dr. Volker Heeg, Herrn Marcus Geiß, Herrn Patrick Möller und Herrn Konstantin Urban endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Herr Geiß sowie Herr Urban haben sich für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat der mybet Holding SE setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der mybet Holding SE aus sechs Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl soll in Einzelabstimmung durchgeführt werden. a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Volker Heeg, geb. am 13. April 1971, wohnhaft in Hamburg, Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr. Heeg übt Kontrolltätigkeiten als Aufsichtsratsmitglied der MÄRCHENWELTEN HOLDING AG, Hamburg, aus. Herr Dr. Heeg ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein unabhängiges Mitglied. b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Patrick Möller, geb. am 17. Januar 1978, wohnhaft in Fockbek, Director Investor Relations der Xing AG, Hamburg bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Möller hat zurzeit keine Mandate in anderen Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Herr Möller ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats. c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Michael Otto, geb. am 6. Februar 1972, wohnhaft in Hamburg, Gründer und Geschäftsführer der epublica GmbH, Hamburg, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Otto hat zurzeit keine Mandate in anderen Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Herr Otto ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats. d) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Maurice Reimer, geb. am 28. September 1968, wohnhaft in Berlin, Gründer und Geschäftsführer der datedicted GmbH, Berlin, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Reimer hat zurzeit keine Mandate in anderen Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Herr Reimer ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats. 6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2005/I, über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2006/I und über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2010/I; Satzungsänderung Das Bedingte Kapital 2005/I und das Bedingte Kapital 2006/I können aufgehoben werden, da die entsprechenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nicht genutzt wurden und zwischenzeitlich erloschen sind. Das Bedingte Kapital 2010/I steht nur noch bis 9. Juni 2015 zur Verfügung und wurde bisher nicht ausgenutzt. Es kann daher ebenfalls aufgehoben werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Das Bedingte Kapital 2005/I in Höhe von EUR 205.000,00 wird aufgehoben und § 5 Absatz 8 der Satzung wird aufgehoben. b) Das Bedingte Kapital 2006/I in Höhe von EUR 475.000,00 wird aufgehoben und § 5 Absatz 9 der Satzung wird aufgehoben. c) Das Bedingte Kapital 2010/I in Höhe von EUR 550.000,00 wird aufgehoben und § 5 Absatz 12 der Satzung wird aufgehoben. d) Die Absätze des § 5 der Satzung sollen neu geordnet werden. Die Reihenfolge der Absätze ändert sich daher wie folgt: - § 5 Abs. 10 der Satzung wird zu § 5 Abs. 8 der Satzung, - § 5 Abs. 13 der Satzung wird zu § 5 Abs. 9 der Satzung, - § 5 Abs. 14 der Satzung wird zu § 5 Abs. 10 der Satzung, - § 5 Abs. 15 der Satzung wird zu § 5 Abs. 11 der Satzung. 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Mitarbeiteroptionen und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015/I; Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass auch zukünftig die Möglichkeit zur Ausgabe von Bezugsrechten an Geschäftsführung und Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen bestehen sollte, um hoch qualifizierte neue Mitarbeiter zu gewinnen und im Unternehmen tätige Führungskräfte und Mitarbeiter zu halten. Es soll daher eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Geschäftsführung und Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen im rechnerischen Nennbetrag von bis zu EUR 1.000.000,00 geschaffen werden. Zur Absicherung der neu zu schaffenden Bezugsrechte ist es erforderlich, ein entsprechendes bedingtes Kapital zu schaffen. a) Der Vorstand und - soweit Mitglieder des Vorstands (auch in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführungsmitglieder verbundener Unternehmen) betroffen sind - der Aufsichtsrat werden bis zum 4. Juni 2020 ermächtigt, einmalig oder mehrfach Bezugsrechte an Angestellte der Gesellschaft, Mitglieder des Vorstands sowie an der Geschäftsführung und Angestellte von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen
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April 27, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)