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DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2015 in Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Einhell Germany AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
06.05.2015 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Einhell Germany AG 
 
   Landau a. d. Isar 
 
   ISIN DE0005654909/DE0005654933 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Mittwoch, den 17. Juni 2015, um 10:00 Uhr 
 
   in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau/Isar, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, 
           Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die 
           Einhell Germany AG, sowie Vorlage des Berichts des 
           Aufsichtsrates. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen 
           Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu 
           Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
           gesetzlichen Bestimmungen bereits am 16. April 2015 gebilligt 
           und den Jahresabschluss festgestellt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2014 in Höhe von Euro 32.625.367,62 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,34    Euro       712.096,00 
   Euro je Stammaktie auf Stück 2.094.400 
   dividendenberechtigte Stammaktien. 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,40    Euro       672.000,00 
   Euro je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000 
   dividendenberechtigte Vorzugsaktien. 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                     Euro    31.241.271,62 
 
   Bilanzgewinn                                  Euro    32.625.367,62 
 
 
           Die Dividende ist am 18. Juni 2015 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2014. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu erteilen. 
 
 
     5.    Nachwahl zum Aufsichtsrat. 
 
 
           Herr Josef Thannhuber hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung 
           zum Ende der Hauptversammlung am 17. Juni 2015 niedergelegt. 
           Es ist somit eine Nachwahl erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz, § 
           4 Drittelbeteiligungsgesetz und § 6 der Satzung aus drei 
           Mitgliedern zusammen, wovon zwei als Vertreter der Aktionäre 
           durch die Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die verbleibende Amtszeit 
           von Herrn Josef Thannhuber, also für die Zeit bis zum Ablauf 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017 entscheidet, folgende Person als 
           Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen: 
 
 
           Herrn Philipp Thannhuber, Landau/Isar, Geschäftsführer der 
           Comedes GmbH und der Wotox GmbH. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: 
           Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. Eh. Dr. h.c. Dieter Spath 
           soll als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
           werden. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: 
           Herr Philipp Thannhuber ist der Bruder des Mitgliedes des 
           Vorstands der Einhell Germany AG, Herrn Dr. Markus Thannhuber, 
           er ist Sohn von Herr Josef Thannhuber, dieser ist Vorsitzender 
           des Aufsichtsrates der Thannhuber AG, Landau/Isar. Die 
           Thannhuber AG ist wesentlich an der Einhell Germany AG 
           beteiligter Aktionär. 
 
 
           Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
           keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
           maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
           zwischen Herrn Philipp Thannhuber einerseits und den 
           Gesellschaften des Einhell-Konzerns, den Organen der Einhell 
           Germany AG oder einem wesentlich an der Einhell Germany AG 
           beteiligten Aktionär andererseits. 
           Herr Philipp Thannhuber ist nicht Mitglied in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           der Einhell Germany AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
           2015 zu wählen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der 
   Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000 
   Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der 
   Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany 
   AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugsaktionäre 
   berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme nachweisen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der 
   Gesellschaft unter 
 
   Einhell Germany AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt/Main 
   Telefax +49 (0) 69 / 13626351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag 
   der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, 
   also bis zum 10. Juni 2015 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der 
   Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer 
   Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
   auf den Beginn des 27. Mai 2015 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag') 
   beziehen. 
 
   Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien 
   kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen 
   Einreichung der Aktien ausgestellt werden. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. seine 
   sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und Vorzugsaktionäre) in der 
   ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. 
   durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Aktionäre, die eine 
   Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend 
   ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen. Soweit die Vollmacht nicht einem 
   Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit 
   diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
   Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre, die einen 
   Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das 
   Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte erhalten, zu 
   verwenden. 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von 
   der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)

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