Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
06.05.2015 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einhell Germany AG
Landau a. d. Isar
ISIN DE0005654909/DE0005654933
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 17. Juni 2015, um 10:00 Uhr
in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau/Isar,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014,
Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die
Einhell Germany AG, sowie Vorlage des Berichts des
Aufsichtsrates.
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen
Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu
Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen bereits am 16. April 2015 gebilligt
und den Jahresabschluss festgestellt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von Euro 32.625.367,62 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,34 Euro 712.096,00
Euro je Stammaktie auf Stück 2.094.400
dividendenberechtigte Stammaktien.
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,40 Euro 672.000,00
Euro je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000
dividendenberechtigte Vorzugsaktien.
Vortrag auf neue Rechnung Euro 31.241.271,62
Bilanzgewinn Euro 32.625.367,62
Die Dividende ist am 18. Juni 2015 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
5. Nachwahl zum Aufsichtsrat.
Herr Josef Thannhuber hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung
zum Ende der Hauptversammlung am 17. Juni 2015 niedergelegt.
Es ist somit eine Nachwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz, §
4 Drittelbeteiligungsgesetz und § 6 der Satzung aus drei
Mitgliedern zusammen, wovon zwei als Vertreter der Aktionäre
durch die Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die verbleibende Amtszeit
von Herrn Josef Thannhuber, also für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 entscheidet, folgende Person als
Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen:
Herrn Philipp Thannhuber, Landau/Isar, Geschäftsführer der
Comedes GmbH und der Wotox GmbH.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen:
Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. Eh. Dr. h.c. Dieter Spath
soll als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen:
Herr Philipp Thannhuber ist der Bruder des Mitgliedes des
Vorstands der Einhell Germany AG, Herrn Dr. Markus Thannhuber,
er ist Sohn von Herr Josef Thannhuber, dieser ist Vorsitzender
des Aufsichtsrates der Thannhuber AG, Landau/Isar. Die
Thannhuber AG ist wesentlich an der Einhell Germany AG
beteiligter Aktionär.
Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung
maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zwischen Herrn Philipp Thannhuber einerseits und den
Gesellschaften des Einhell-Konzerns, den Organen der Einhell
Germany AG oder einem wesentlich an der Einhell Germany AG
beteiligten Aktionär andererseits.
Herr Philipp Thannhuber ist nicht Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
der Einhell Germany AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2015 zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000
Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der
Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany
AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugsaktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur
Teilnahme nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der
Gesellschaft unter
Einhell Germany AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt/Main
Telefax +49 (0) 69 / 13626351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind,
also bis zum 10. Juni 2015 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der
Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des 27. Mai 2015 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag')
beziehen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien
kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen
Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag.
Verfahren für die Stimmabgabe
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte
Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. seine
sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und Vorzugsaktionäre) in der
ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B.
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Aktionäre, die eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend
ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Soweit die Vollmacht nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit
diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten
Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre, die einen
Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das
Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte erhalten, zu
verwenden.
Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von
der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene
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