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DGAP-HV: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2015 in Flensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Beate Uhse Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
06.05.2015 15:13 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Beate Uhse Aktiengesellschaft 
 
   Flensburg 
 
 
   Einberufung der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2015 
 
   WKN: 755 140 
 
   ISIN: DE0007551400 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, liebe Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Beate 
   Uhse Aktiengesellschaft. Die Versammlung findet am 
 
   29. Juni 2015 
   um 11:00 Uhr 
 
   in den Räumen der Gesellschaft, Gutenbergstr. 12, 24941 Flensburg, 
   statt. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2014 und der Lageberichte für die Gesellschaft und 
           den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 30. März 2015 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. 
 
 
           Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und 
           Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und erläuternder 
           Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sind der 
           Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Die genannten 
           Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den 
           Geschäftsräumen der Beate Uhse Aktiengesellschaft, 
           Gutenbergstraße 12, 24941 Flensburg, Deutschland, zur Einsicht 
           der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.beate-uhse.ag - Investor Relations - 
           Hauptversammlung 2015 zugänglich und liegen auch während der 
           Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. 
 
 
     TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie für 
           eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für 
           die Geschäftsjahre 2015 und 2016 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der 
           Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung 
           Hamburg zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger 
           Finanzberichte im Geschäftsjahr 2015 und 2016 bis zur nächsten 
           Hauptversammlung zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           München zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     TOP 5 Beschlussfassung zur Sitzverlegung und 
           Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgende 
           Sitzverlegung und entsprechende Satzungsänderung zu 
           beschließen: 
 
 
           'Der Sitz der Gesellschaft wird von Flensburg nach Hamburg 
           verlegt. 
 
 
           In § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) der Satzung der 
           Gesellschaft wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '(2) Sie hat ihren Sitz in Hamburg." 
 
 
     TOP 6 Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- 
           und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts; Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des 
           Grundkapitals; Satzungsänderung 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 29. November 2010 hat den Vorstand 
           ermächtigt, bis zum 28. November 2015 Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen auszugeben. Zu diesem Zweck wurde 
           das Grundkapital der Gesellschaft aufgrund des Beschlusses der 
           Hauptversammlung vom 29. November 2010 um bis zu EUR 
           35.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 35.000.000 neuen 
           Inhaberaktien im Nennbetrag von EUR 1,00 bedingt erhöht 
           (Bedingtes Kapital 2). 
 
 
           Eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung dieses Bedingten Kapital 
           2 wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber/Gläubiger 
           von bis zum 28. November 2015 begebenen Wandel- oder 
           Optionsschuldverschreibungen der Beate Uhse Aktiengesellschaft 
           oder Gesellschaften, an denen die Beate Uhse 
           Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich i. 
           S. v. § 16 Abs. 1 und 4 AktG beteiligt ist, von ihrem 
           Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen oder wie die zur 
           Wandlung verpflichteten Inhaber/Gläubiger von bis zum 28. 
           November 2015 begebenen Wandelschuldverschreibungen der Beate 
           Uhse Aktiengesellschaft oder Gesellschaften, an denen die 
           Beate Uhse Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
           mehrheitlich i. S. v. § 16 Abs. 1 und 4 AktG beteiligt ist, 
           ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, sofern nicht andere 
           Erfüllungsformen eingesetzt werden. 
 
 
           Bisher wurde von der vorgenannten Ermächtigung zur Ausgabe von 
           Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen kein Gebrauch 
           gemacht und auch das Bedingte Kapital 2 nicht ausgenutzt. Da 
           die vorgenannte Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen sowie das Bedingte Kapital 2 
           durch Zeitablauf gegenstandslos zu werden drohen, schlagen 
           Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Ermächtigung der 
           Hauptversammlung vom 29. November 2010 für die Ausgabe von 
           Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen aufzuheben und 
           eine neue Ermächtigung für die Ausgabe von Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen zu beschließen sowie das 
           bisherige Bedingte Kapital 2 aufzuheben und ein neues 
           Bedingtes Kapital ('Bedingtes Kapital 2015') zu schaffen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       1)    Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
             Optionsschuldverschreibungen 
 
 
         a)    Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 
 
 
               Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. November 
               2010, bis zum 28. November 2015 Wandel- und/oder 
               Optionsschuldverschreibungen auszugeben, wird hiermit 
               aufgehoben. 
 
 
         b)    Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 28. Juni 
               2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder 
               mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder 
               Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte (zusammen 
               'Schuldverschreibungen') 
               mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von 
               bis zu EUR 60.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. 
               Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. 
               Optionsrechte (auch mit Wandlungs- bzw. Bezugspflichten) 
               auf auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit 
               einem Gesamtnennwert des Grundkapitals von insgesamt bis 
               zu EUR 35.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. 
               Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die jeweiligen 
               Schuldverschreibungsbedingungen können für die Bedienung 
               der Wandlungs- und Bezugsrechte, die Erfüllung der 
               Wandlungs- und Bezugspflichten sowie im Falle der 
               Andienung von Aktien die Verwendung von Aktien aus einem 
               in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu 
               beschließenden bedingten Kapital, aus bestehendem oder 
               künftigem genehmigten oder bedingten Kapital und/oder aus 
               bestehenden Aktien und/oder einen Barausgleich anstelle 
               der Lieferung von Aktien und/oder die Lieferung von Aktien 
               an einer börsennotierten anderen Gesellschaft vorsehen. 
 
 

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May 06, 2015 09:13 ET (13:13 GMT)

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