Beate Uhse Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
06.05.2015 15:13
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Beate Uhse Aktiengesellschaft
Flensburg
Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung 2015
WKN: 755 140
ISIN: DE0007551400
Sehr geehrte Aktionärinnen, liebe Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Beate
Uhse Aktiengesellschaft. Die Versammlung findet am
29. Juni 2015
um 11:00 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft, Gutenbergstr. 12, 24941 Flensburg,
statt.
I. Tagesordnung
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2014 und der Lageberichte für die Gesellschaft und
den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG am 30. März 2015 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung.
Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und
Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und erläuternder
Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und
Abs. 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sind der
Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer
Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Die genannten
Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den
Geschäftsräumen der Beate Uhse Aktiengesellschaft,
Gutenbergstraße 12, 24941 Flensburg, Deutschland, zur Einsicht
der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter www.beate-uhse.ag - Investor Relations -
Hauptversammlung 2015 zugänglich und liegen auch während der
Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus.
TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie für
eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für
die Geschäftsjahre 2015 und 2016
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der
Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung
Hamburg zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte im Geschäftsjahr 2015 und 2016 bis zur nächsten
Hauptversammlung zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
TOP 5 Beschlussfassung zur Sitzverlegung und
Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgende
Sitzverlegung und entsprechende Satzungsänderung zu
beschließen:
'Der Sitz der Gesellschaft wird von Flensburg nach Hamburg
verlegt.
In § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) der Satzung der
Gesellschaft wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:
'(2) Sie hat ihren Sitz in Hamburg."
TOP 6 Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des
Bezugsrechts; Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des
Grundkapitals; Satzungsänderung
Die Hauptversammlung vom 29. November 2010 hat den Vorstand
ermächtigt, bis zum 28. November 2015 Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen auszugeben. Zu diesem Zweck wurde
das Grundkapital der Gesellschaft aufgrund des Beschlusses der
Hauptversammlung vom 29. November 2010 um bis zu EUR
35.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 35.000.000 neuen
Inhaberaktien im Nennbetrag von EUR 1,00 bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2).
Eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung dieses Bedingten Kapital
2 wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber/Gläubiger
von bis zum 28. November 2015 begebenen Wandel- oder
Optionsschuldverschreibungen der Beate Uhse Aktiengesellschaft
oder Gesellschaften, an denen die Beate Uhse
Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich i.
S. v. § 16 Abs. 1 und 4 AktG beteiligt ist, von ihrem
Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen oder wie die zur
Wandlung verpflichteten Inhaber/Gläubiger von bis zum 28.
November 2015 begebenen Wandelschuldverschreibungen der Beate
Uhse Aktiengesellschaft oder Gesellschaften, an denen die
Beate Uhse Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar
mehrheitlich i. S. v. § 16 Abs. 1 und 4 AktG beteiligt ist,
ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, sofern nicht andere
Erfüllungsformen eingesetzt werden.
Bisher wurde von der vorgenannten Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen kein Gebrauch
gemacht und auch das Bedingte Kapital 2 nicht ausgenutzt. Da
die vorgenannte Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen sowie das Bedingte Kapital 2
durch Zeitablauf gegenstandslos zu werden drohen, schlagen
Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 29. November 2010 für die Ausgabe von
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen aufzuheben und
eine neue Ermächtigung für die Ausgabe von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen zu beschließen sowie das
bisherige Bedingte Kapital 2 aufzuheben und ein neues
Bedingtes Kapital ('Bedingtes Kapital 2015') zu schaffen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
1) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen
a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. November
2010, bis zum 28. November 2015 Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen auszugeben, wird hiermit
aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 28. Juni
2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte (zusammen
'Schuldverschreibungen')
mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von
bis zu EUR 60.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw.
Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw.
Optionsrechte (auch mit Wandlungs- bzw. Bezugspflichten)
auf auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit
einem Gesamtnennwert des Grundkapitals von insgesamt bis
zu EUR 35.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw.
Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die jeweiligen
Schuldverschreibungsbedingungen können für die Bedienung
der Wandlungs- und Bezugsrechte, die Erfüllung der
Wandlungs- und Bezugspflichten sowie im Falle der
Andienung von Aktien die Verwendung von Aktien aus einem
in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu
beschließenden bedingten Kapital, aus bestehendem oder
künftigem genehmigten oder bedingten Kapital und/oder aus
bestehenden Aktien und/oder einen Barausgleich anstelle
der Lieferung von Aktien und/oder die Lieferung von Aktien
an einer börsennotierten anderen Gesellschaft vorsehen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2015 09:13 ET (13:13 GMT)
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