HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 07.05.2015 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Hawesko Holding Aktiengesellschaft Hamburg WKN: 604 270 ISIN: DE0006042708 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft ein, die am Montag, dem 15. Juni 2015, um 12.00 Uhr im Stage Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg, stattfindet. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 der Hawesko Holding Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 12.044.472,02 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von insgesamt EUR 11.678.423,90. Bei einer Gesamtzahl von 8.983.403 Stück dividendenberechtigter Aktien entspricht dies einer Dividende von EUR 1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie. b) Der verbleibende Betrag von EUR 366.048,12 aus dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungs- und Investitionsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Herr Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle wurde mit Wirkung zum 1. August 2014, Herr Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker mit Wirkung zum 27.03.2015 durch das Amtsgericht Hamburg zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Amtszeiten enden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2015. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage einer Empfehlung des Personal- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: 6.1 Herrn Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, wohnhaft in München, Geschäftsführender Gesellschafter der Visioning GbR, München. Wolfgang Reitzle studierte Maschinenbau und promovierte zum Dr.-Ing. Nachdem er führende Positionen in der Automobilindustrie, u.a. als Vorstandsmitglied bei BMW und Vize-Präsident bei Ford innehatte, wurde er 2003 zum Vorstandsvorsitzenden der Linde AG berufen, eine Funktion, die er bis 2014 bekleidete. Herr Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Axel Springer SE, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats); * Continental AG, Hannover (Vorsitzender des Aufsichtsrats); * Holcim Ltd, Jona, Schweiz (Verwaltungsratspräsident); * Medical Park AG, Amerang (Vorsitzender des Aufsichtsrats). sowie 6.2 Herrn Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, wohnhaft in Hamburg, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V., Berlin. Prof. Dr. Säcker studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Münster, Köln, Bonn und Genf, promovierte in Köln und habilitierte sich an der Universität Bochum für die Fächer Zivilrecht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Neben Rufen auf Ordinariate für Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an den Universitäten Augsburg, Berlin, Bielefeld, Innsbruck, Hamburg, Kiel und Tübingen war er von 1992 bis 1994 Berater der Treuhandanstalt und von 1998 bis 2001 GTZ-Sachverständiger für Gesetzgebungsberatung auf den Gebieten des Kartell- und Konzernrechts in Hanoi und Jakarta. Herr Prof. Dr. Säcker erhielt einen Doctor honoris causa (h.c.) von der Russischen Akademie der Wissenschaften, Institut für Staat und Recht in Moskau und von der National Taiwan University of Taipei sowie eine Beratungsprofessur an der Universität Hangzhou, China. Er ist Träger des Bundesverdienstkreuzes und zudem Mitglied im Beirat des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) sowie im Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Herr Prof. Dr. Säcker nimmt kein Mandat in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens wahr. Weder Herr Prof. Dr. Reitzle noch Herr Prof. Dr. Säcker unterhalten persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde. Die Wahl soll gemäß Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt werden. 7. Satzungsänderungen 7.1 Website der Gesellschaft § 3 Absatz 2 der Satzung benennt für Bekanntmachungen die Internetadresse der Gesellschaft, die sich jedoch zwischenzeitlich geändert hat. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen: § 3 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wird insgesamt wie folgt neu gefasst: '(2) Freiwillige Bekanntmachungen können auch nur auf der Website der Gesellschaft erfolgen.' 7.2 Änderungen der Satzungsfassung § 4 Abs. 4 der Satzung sieht ein genehmigtes Kapital vor. Zudem ermächtigt die Vorschrift den Aufsichtsrat, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend dem Umfang der durchgeführten Kapitalerhöhung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist für das genehmigte Kapital zu ändern. Diese Ermächtigung stützt sich auf § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG,
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May 07, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)