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DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2015 in Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

HAWESKO Holding Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
07.05.2015 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   WKN: 604 270 
   ISIN: DE0006042708 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Hawesko Holding Aktiengesellschaft ein, die am 
   Montag, dem 15. Juni 2015, um 12.00 Uhr im Stage Operettenhaus, 
   Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg, stattfindet. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, 
           des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts 
           (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen findet zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der 
           Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
           und Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss 
           damit festgestellt ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2014 der Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
           in Höhe von EUR 12.044.472,02 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
             insgesamt EUR 11.678.423,90. Bei einer Gesamtzahl von 
             8.983.403 Stück dividendenberechtigter Aktien entspricht 
             dies einer Dividende von EUR 1,30 je dividendenberechtigter 
             Stückaktie. 
 
 
       b)    Der verbleibende Betrag von EUR 366.048,12 aus 
             dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines 
           Prüfungs- und Investitionsausschusses, vor, die 
           PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle wurde mit Wirkung zum 1. 
           August 2014, Herr Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker 
           mit Wirkung zum 27.03.2015 durch das Amtsgericht Hamburg zu 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Amtszeiten enden 
           mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2015. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der 
           Aktionäre zusammen und besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung aus 
           sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage einer Empfehlung 
           des Personal- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats 
           vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
           Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
           das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
           in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: 
 
 
           6.1 
 
 
           Herrn Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, wohnhaft in München, 
           Geschäftsführender Gesellschafter der Visioning GbR, München. 
 
 
           Wolfgang Reitzle studierte Maschinenbau und promovierte zum 
           Dr.-Ing. Nachdem er führende Positionen in der 
           Automobilindustrie, u.a. als Vorstandsmitglied bei BMW und 
           Vize-Präsident bei Ford innehatte, wurde er 2003 zum 
           Vorstandsvorsitzenden der Linde AG berufen, eine Funktion, die 
           er bis 2014 bekleidete. 
 
 
           Herr Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle ist Mitglied in folgenden 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       *     Axel Springer SE, Berlin (Mitglied des 
             Aufsichtsrats); 
 
 
       *     Continental AG, Hannover (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats); 
 
 
       *     Holcim Ltd, Jona, Schweiz 
             (Verwaltungsratspräsident); 
 
 
       *     Medical Park AG, Amerang (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats). 
 
 
 
           sowie 
 
 
           6.2 
 
 
           Herrn Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, wohnhaft 
           in Hamburg, Geschäftsführender Direktor des Instituts für 
           Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V., Berlin. 
 
 
           Prof. Dr. Säcker studierte Rechts- und 
           Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Münster, Köln, 
           Bonn und Genf, promovierte in Köln und habilitierte sich an 
           der Universität Bochum für die Fächer Zivilrecht, Handels-, 
           Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Neben Rufen auf Ordinariate für 
           Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an den Universitäten 
           Augsburg, Berlin, Bielefeld, Innsbruck, Hamburg, Kiel und 
           Tübingen war er von 1992 bis 1994 Berater der Treuhandanstalt 
           und von 1998 bis 2001 GTZ-Sachverständiger für 
           Gesetzgebungsberatung auf den Gebieten des Kartell- und 
           Konzernrechts in Hanoi und Jakarta. Herr Prof. Dr. Säcker 
           erhielt einen Doctor honoris causa (h.c.) von der Russischen 
           Akademie der Wissenschaften, Institut für Staat und Recht in 
           Moskau und von der National Taiwan University of Taipei sowie 
           eine Beratungsprofessur an der Universität Hangzhou, China. Er 
           ist Träger des Bundesverdienstkreuzes und zudem Mitglied im 
           Beirat des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und 
           Kommunikationsdienste (WIK) sowie im Wissenschaftlichen 
           Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR) der 
           Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, 
           Post und Eisenbahnen. Herr Prof. Dr. Säcker nimmt kein Mandat 
           in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium eines 
           Wirtschaftsunternehmens wahr. 
 
 
           Weder Herr Prof. Dr. Reitzle noch Herr Prof. Dr. Säcker 
           unterhalten persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur 
           Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär, die nach der Einschätzung des 
           Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine 
           Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde. 
 
 
           Die Wahl soll gemäß Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate 
           Governance Kodex als Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
 
     7.    Satzungsänderungen 
 
 
       7.1   Website der Gesellschaft 
 
 
             § 3 Absatz 2 der Satzung benennt für Bekanntmachungen die 
             Internetadresse der Gesellschaft, die sich jedoch 
             zwischenzeitlich geändert hat. Vorstand und Aufsichtsrat 
             schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
             § 3 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wird insgesamt wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
         '(2)  Freiwillige Bekanntmachungen können auch nur 
               auf der Website der Gesellschaft erfolgen.' 
 
 
 
       7.2   Änderungen der Satzungsfassung 
 
 
             § 4 Abs. 4 der Satzung sieht ein genehmigtes Kapital vor. 
             Zudem ermächtigt die Vorschrift den Aufsichtsrat, die 
             Fassung von § 4 der Satzung entsprechend dem Umfang der 
             durchgeführten Kapitalerhöhung oder nach Ablauf der 
             Ermächtigungsfrist für das genehmigte Kapital zu ändern. 
             Diese Ermächtigung stützt sich auf § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG, 

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May 07, 2015 09:09 ET (13:09 GMT)

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